
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 23. März 2017, mit der Mehrheit aller Fraktionen die Novelle des Weingesetzes (18/10944) verabschiedet. Für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe, die derzeit 8 Prozent der Anbaufläche ausmachen, und all diejenigen, die sich für eine Umstellung interessieren und die jahrelange Umstellung mit Mehraufwand ohne Mehrpreis auf sich nehmen wollen, braucht es planbare Bewirtschaftungsbedingungen. Die Betriebe müssen sich darauf verlassen können, dass die Bundesregierung keiner Revision der Öko-Verordnung zustimmt, die den ökologischen Weinbau unmöglich macht. Letztes Jahr hat es sich auf Kosten der Ökowinzer gerächt, dass Minister Schmidt die Forschung in alternativen Pflanzenschutz sträflich vernachlässigt hat. Um den ökologischen Weinbau mittel- und langfristig zu unterstützen, brauchen wir dafür endlich ernsthafte Anstrengungen und entsprechende finanzielle Mittel für die Forschung und die Züchtung von weiteren pilzresistenten Sorten.
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