Pflanzenschutzrecht

Die schwarz-gelbe Koalition legt mit der Neuordnung des Pflanzenschutzrechts eine erschreckende Kontinuität an den Tag. Nach dem Hin und Her beim Atomausstieg, der fatalen Verzögerungstaktik in der Euro-Krise und der verschlafenen Wahlrechtsreform mit eklatanter Fristversäumnis kommt auch der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf ein halbes Jahr zu spät. Die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes hätte nach den Vorgaben der EU spätestens am 11. Juni dieses Jahres in Kraft treten müssen.

20.10.11 –

Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die schwarz-gelbe Koalition legt mit der Neuordnung des Pflanzenschutzrechts eine erschreckende Kontinuität an den Tag. Nach dem Hin und Her beim Atomausstieg, der fatalen Verzögerungstaktik in der Euro-Krise und der verschlafenen Wahlrechtsreform mit eklatanter Fristversäumnis kommt auch der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf ein halbes Jahr zu spät. Die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes hätte nach den Vorgaben der EU spätestens am 11. Juni dieses Jahres in Kraft treten müssen.

Wenn ein Gesetzentwurf zusätzliche sechs Monate benötigt und deshalb sogar ein eigenes Übergangsgesetz beschlossen werden muss, dann darf man eigentlich einen großen Wurf erwarten, also ein ganzheitliches Konzept, das sich stringent in ein modernes Landwirtschaftskonzept einfügt. Leider ist das Gegenteil der Fall: Mit ihrem Gesetzentwurf versucht die Bundesregierung, den Status quo so weit wie irgend möglich fortzuschreiben. Im Unterschied zu den Vorgaben aus Brüssel fehlt jegliche Aktualisierung der Zielsetzung in der Pflanzenschutzthematik, die auch die zentralen aktuellen Herausforderungen in der Land- und Ernährungswirtschaft aufgreift: den dramatischen Schwund der Artenvielfalt gerade in den Agrarlandschaften, die wissenschaftlich immer besser begründeten Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher an Lebensmittel ohne Pestizidrückstände oder die europaweit stark wachsende Zahl der Landwirte, die auf den ökologischen Landbau umstellen.

Die Bundesregierung und speziell das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz offenbaren mit diesem Gesetzentwurf entweder ihr Unvermögen oder ihre mangelnde Bereitschaft, ein modernes Modell einer multifunktionalen und ökologisch nachhaltigen Landwirtschaft zu entwickeln und politisch umzusetzen. Vor allem der Einsatz chemischsynthetischer Pflanzenschutzmittel in seiner breit praktizierten Form ist ein klassisches End-of-Pipe-Instrument zur Bekämpfung bereits aufgetretener Probleme. Ein glaubwürdiges politisches Konzept für den Pflanzenschutz setzt aber einen agrarpolitischen Rahmen voraus, der zunächst alle ökologisch notwendigen und ökonomisch realisierbaren Möglichkeiten zur Vorbeugung von Schadwirkungen ausschöpft. Dazu zählen vielfältige Fruchtfolgen, spezielle Anbauverfahren, die gezielte Förderung von Nützlingen und der Einsatz biologischer Schädlingsbekämpfungsmethoden ebenso wie die Weiterentwicklung von Beratungs- und Fortbildungskonzepten für die potenziell von Schädlingsbefall betroffenen Stufen der Lebens- und Futtermittelkette.

Hier besteht erheblicher Nachholbedarf, hier könnte sich die Bundesregierung mit einem engagierten, zukunftsorientierten Konzept profilieren. Diese Chance wird mit dem vorgelegten Entwurf jedoch leichtfertig verschenkt. Denn ein derartiger Ansatz widerspräche dem von der Bundesregierung verfolgten agrarpolitischen Modell der immer weiter getriebenen Intensivierung in Ackerbau und Tierhaltung. Das Festhalten an der ökologisch ebenso gefährlichen wie ökonomisch unsinnigen Agrogentechnik trotz der heute bekannten drastischen Zunahme des Herbizideinsatzes als Folge des Anbaus herbizidtoleranter Genpflanzen ist ebenfalls unvereinbar mit einer ernst zu nehmenden Berücksichtigung von Umwelt- und Verbraucherschutzaspekten im Pflanzenschutz.

Es ist deshalb wenig überraschend, dass die Novelle sowohl von einer Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen als auch der Wasserwirtschaft heftig kritisiert wird. Auch der Bundesrat hat mit seinen zahlreichen Änderungswünschen die Schwächen der Novelle aufgedeckt. Zwar ist es beruhigend, dass im Unterschied zum ersten Entwurf im Vorjahr nun das Umweltbundesamt seine entscheidende Korrekturfunktion als Einvernehmensbehörde in den meisten Anwendungsbereichen weiter wahrnehmen kann. Um so unverständlicher ist, dass dieses Einvernehmen beispielsweise beim besonders riskanten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen oder bei der Saatgutbeize nicht realisiert wurde. Der auch vom Bundesrat geforderte Mindestabstand der Pflanzenschutzmittelanwendung zu Oberflächengewässern fehlt dagegen ebenso wie die in der EU-Rahmengesetzgebung vorgesehenen Sonderregelungen für „bestimmte Gebiete“ wie Trinkwasserschutzgebiete.

Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, ihr bisher passiv wie aktiv unterstütztes Agrarmodell und damit auch die Novelle des Pflanzenschutzgesetzes grundlegend zu korrigieren. Nur eine ökologisch zukunftsfähige, qualitätsorientierte Landwirtschaft mit einer konsequenten Minimierungsstrategie beim Pflanzenschutzmitteleinsatz bietet den deutschen Landwirten eine dauerhafte ökonomische Perspektive und Akzeptanz in der Gesamtgesellschaft. Erst gestern bekamen wir von Vertreterinnen und Vertretern vom Bund der Deutschen Landjugend im Agrarausschuss die diesjährige Erntekrone überreicht. Mit Gesetzentwürfen wie der heute vorgelegten Pflanzenschutzgesetz-Novelle setzt die Bundesregierung nicht nur die biologische Vielfalt und den Verbraucher- und Gewässerschutz, sondern auch die Zukunft dieser jungen Menschen aufs Spiel.

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Bundestagsreden