Rheintalbahn als Modellprojekt für lärmarmes Bauen

Bundestagsrede zu Protokoll zum Antrag der CDU/CSU und FDP "Projektbeiratsbeschluss bei der Rheintalbahn umsetzen" (BT-Drs. 17/11652, 17/11932) Eines unserer wichtigsten verkehrspolitische Ziele ist eine stärkere Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Nicht nur aus umweltpoltischen, sondern auch aus verkehrspolitischen Zwängen müssen wir umdenken, weg vom Gütertransport auf der Straße, denn unsere Straßeninfrastruktur ist nicht beliebig erweiter- und finanzierbar, wie uns ja auch Herr Minister Ramsauer mittlerweile täglich in den Medien erläutert.

17.01.13 –

Bundestagsrede zu Protokoll zum Antrag der CDU/CSU und FDP "Projektbeiratsbeschluss bei der Rheintalbahn umsetzen" (BT-Drs. 17/11652, 17/11932)

Eines unserer wichtigsten verkehrspolitische Ziele ist eine stärkere Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Nicht nur aus umweltpoltischen, sondern auch aus verkehrspolitischen Zwängen müssen wir umdenken, weg vom Gütertransport auf der Straße, denn unsere Straßeninfrastruktur ist nicht beliebig erweiter- und finanzierbar, wie uns ja auch Herr Minister Ramsauer mittlerweile täglich in den Medien erläutert. Gut, dass diese Erkenntnis damit auch bei der Union angekommen ist.

Der zügige Ausbau der Rheintalbahn, darin besteht bei uns allen Einigkeit, zählt zu den wichtigsten Schieneninfrastrukturprojekten in der Bundesrepublik Deutschland. Die herausragende Bedeutung der Rheintalschiene im Hinblick auf den europäischen Güterverkehrskorridor wird durch unsere Pflichten aus dem Staatsvertrag mit der Schweiz zusätzlich betont.

Deshalb ist es wirklich erfreulich, dass es nun auch der Koalition endlich gelungen ist, einen Antrag vorzulegen, der die Bedeutung des Projekts aufgreift und die Beschlüsse des Projektbeirates vom März des vergangenen Jahres unterstützt. Die fraktionsübergreifende Zustimmung für die Forderungen des Antrages ist daher richtig, sie ist wichtig und sie setzt ein deutliches Signal an die lärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürger der Region.

Das heißt aber nicht, dass sich das Parlament auf dem bisher Erreichten ausruhen und die Augen vor den noch vielen offen Fragen und Problemen beim lärmarmen Ausbau der Rheintalbahn verschließen darf.

Der Durchbruch bei der Optimierung der Güterzugumfahrung Freiburg und der Bürgertrasse im Markgräflerland, also den Kernforderungen 3 und 4 der Region, konnte im Wesentlichen aus zwei Gründen erreicht werden:

Zum Ersten, ist das Engagement der vielen Bürgerinnen und Bürgern in den Initiativen an dieser Stelle zu nennen. Gerade die Beteiligung zu einem frühen Zeitpunkt unterscheidet dieses Projekt von Stuttgart 21, wo erst in äußerster Not eine Art „Schlichtung“ versucht wurde, aber viel zu spät, nämlich nachdem alle entscheidenden Planfestlegungen bereits erfolgt und die wesentlichen Finanzierungsvereinbarungen getroffen waren. Stuttgart 21 zeigt, wie notwendig, die Rheintalbahn zeigt, wie sinnvoll und erfolgreich es sein kann, wenn betroffene Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig eine umfassende Mitsprache bei der Realisierung von Großprojekten einfordern und bekommen.

Und zum Zweiten, weil sich das Land Baden-Württemberg bereit erklärt hat, einen Teil der Mehrkosten für einen angemessenen Lärm- und Landschaftsschutz zu zahlen und somit das Land an dieser Stelle Verantwortung für seine Bürgerinnen und Bürger übernommen hat.

Langfristig kann es aber sicher nicht die Aufgabe der Bundesländer sein, die Kosten für einen menschenverträglichen Ausbau der Bundesschienenwege zu übernehmen, denn hier ist und bleibt der Bund in der Pflicht.

Ja, Lärmschutz kostet Geld und ja, unsere finanziellen Mittel sind begrenzt. Daher muss es endlich eine Konzentration auf die wichtigen Verkehrsprojekte wie den Ausbau der Rheintalbahn geben. Es kann doch nicht sein, dass wir ständig über fehlende Finanzen klagen und gleichzeitig zusehen, wie die Kosten für den überflüssigen und wahnsinnig teuren Tiefbahnhof in Stuttgart exorbitant, nämlich in mehrfacher Milliardenhöhe aus dem Ruder laufen, und wirklich notwendige Infrastrukturprojekte deshalb bis zum „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben werden. Hier müssen Worten auch Taten folgen, statt weiter an teuren Prestigeobjekten mit unkalkulierbarem Ausgang festzuhalten. Ganz abgesehen davon, dass die Bahn ganz offenbar nicht einmal in der Lage zu sein scheint, das Projekt Stuttgart 21 ordnungsgemäß, sicher und im avisierten Zeitraum durchzuführen.

Die vom Projektbeirat für die Rheintalbahn beschlossenen Lösungen für die Kernforderungen 3 und 4 dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor wichtige Punkte im nördlichen Verlauf der Trasse ungeklärt sind. Insbesondere die so genannten Kernforderungen 1 und 2, also die Untertunnelung in Offenburg und der Trassenverlauf südlich davon. Denn hier ist der Lärmschutz für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bislang nicht annähernd befriedigend gewährleistet.

Hier ist eine offene Prüfung notwendig, um die wirklich beste Lösung für Mensch und Natur zu finden. Jede der denkbaren Trassen betrifft ökologisch höchst wertvolle und sensible Gebiete, auch Natura 2000-Flächen, deren Schutzbedürfnisse nicht hintan stehen dürfen. Denn der Schutz der ökologischen Lebensgrundlagen ist auch ein Schutz der Menschen. Gerade deshalb ist darauf zu achten, dass die Naturschutzbelange objektiv bewertet werden. Es dürfen nicht die vom Vorhabenträger bisher ungewollten Trassenvarianten mit fiktiv hohen Kosten für die Bewältigung der Naturschutzbelange künstlich hochgerechnet und damit verhindert werden.

Der Projektbeirat steht hier vor weiteren Herausforderungen. Wir erwarten an dieser Stelle von der Bundesregierung, dass sie sich weiterhin ernsthaft im Projektbeirat für gute und vor allem lärmarme Lösungen für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner einsetzt. Denn nur mit wirksamen Lärmschutzmaßnahmen werden wir die allgemeine Akzeptanz der Bevölkerung für den Ausbau der Rheintalbahn und auch anderer Schieneninfrastrukturprojekte erhalten können.

Eine sehr wirksame Lärmschutzmaßnahme wäre die sofortige Abschaffung des Schienenbonus, statt diese Abschaffung erst in einigen Jahren wirksam werden zu lassen! Was sie als Gesetzentwurf noch am Ende des vergangenen Jahres vorgelegt haben, widerspricht doch ihren Forderungen im vorliegenden Antrag! Einerseits mehr Schallschutzmaßnahmen über das gesetzliche Maß hinaus fordern und anderseits den Anwohnerinnen und Anwohnern einen sofortigen Rechtsanspruch für den Bau leiser Schienenwege im Rheintal zu verwehren, ist scheinheilig und nimmt die Sorgen, Ängste und Anliegen der Betroffenen nicht ernst.

In diesem Sinne liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen sie uns den Ausbau der Rheintalbahn gemeinsam als ein Modellprojekt für lärmarmes, umweltverträgliches, zügiges Bauen ohne Schienenbonus mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gestalten.

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Bundestagsreden | Verkehr

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