EuGH-Urteil ist Sieg für die Artenvielfalt

Mit dem heutigen Urteil stemmt sich der EuGH gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Artenvielfalt verschwindet, wenn große Konzerne mit fragwürdigen Methoden, wie etwa Biopatent-Anmeldungen auf gentechnisch veränderte oder traditionell gezüchtete Pflanzen und Tiere, die besonders bei uns in Deutschland noch bestehenden kleinen und mittelständischen Züchter verdrängen.

12.07.12 –

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach Bauern selbst Saatgut aus alten, amtlich nicht zugelassenen Gemüsesorten herstellen und vermarkten dürfen, erklärt Harald Ebner, Sprecher für Agro-Gentechnik:

Mit dem heutigen Urteil stemmt sich der EuGH gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Artenvielfalt verschwindet, wenn große Konzerne mit fragwürdigen Methoden, wie etwa Biopatent-Anmeldungen auf gentechnisch veränderte oder traditionell gezüchtete Pflanzen und Tiere, die besonders bei uns in Deutschland noch bestehenden kleinen und mittelständischen Züchter verdrängen.

Stattdessen hat der EuGH die Bedeutung sogenannter „Erhaltungssorten“ hervorgehoben, also historischer oder lokaler Gemüsesorten. Diese genetischen Ressourcen sind im Gegensatz zu modernen Neuzüchtungen Allgemeingut der gesamten Menschheit und dürfen nicht als geistiges Eigentum von Unternehmen gebunkert werden. Erhaltungssorten sind ein wichtiges Reservoir genetischer Vielfalt, das durch das bewundernswerte Engagement zahlloser Hobbygärtner oder ehrenamtlicher Initiativen  erhalten wird. Dieses Engagement hat bereits dazu geführt, dass in Deutschland vereinfachte Melde- und Zulassungsverfahren auch für historische Sorten etabliert werden konnten.

Der EuGH betont mit seiner heutigen Rechtsprechung die „Zweigleisigkeit“ des europäischen Saatgutrechts: Einerseits können sich professionelle Betriebe im Obst- und Gartenbau darauf verlassen, dass die durch das Bundessortenamt geprüften und registrierten Sorten auch wirklich die Qualitäten und Erträge bringen, die für ihre ökonomische Existenzsicherung notwendig sind. Gleichzeitig gibt die Erhaltungssorten-Richtlinie den EU-Staaten die Möglichkeit, das große Potenzial historischer Sorten weiter zu pflegen und für künftige Herausforderungen zu sichern.

Der EuGH hat den Versuch des Konzerns Graines Baumax gestoppt, den Vertrieb derartiger Erhaltungssorten zu beschränken. Allerdings ist der Erhalt der Nutzpflanzenvielfalt keineswegs gesichert. Es ist deshalb ein verheerendes Signal, wenn die Bundesregierung - wie auf dem letzten EU-Gipfel geschehen – klare Grenzen für Biopatente für einen Kuhhandel um das prestigeträchtige EU-Patentgericht opfert. Auch die geplanten Kürzungen beim Bundessortenamt gefährden die Infrastruktur für eine vielfältige Züchtungslandschaft.

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Biopatente | Pressemitteilungen

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