Letzte Chance: Merkel muss Gen-Honig stoppen

Leider hat das Europaparlament knapp die Chance verpasst, die Menschen vor nicht erkennbarem Gen-Honig in den Einkaufsregalen zu schützen. Offenbar haben nicht genügend Abgeordnete die weitreichenden Konsequenzen dieser auf den ersten Blick harmlos und auch zunächst logisch erscheinenden Umdefinition des Gentech-Pollens im Honig von „Zutat“ zum „natürlichen Bestandteil“ erkannt und sind der Empfehlung des Umweltausschusses gefolgt, der im März mit knapper Mehrheit eine Zustimmung zur geänderten Honigrichtlinie empfohlen hatte.

16.04.14 –

Leider hat das Europaparlament knapp die Chance verpasst, die Menschen vor nicht erkennbarem Gen-Honig in den Einkaufsregalen zu schützen. Offenbar haben nicht genügend Abgeordnete die weitreichenden Konsequenzen dieser auf den ersten Blick harmlos und auch zunächst logisch erscheinenden Umdefinition des Gentech-Pollens im Honig von „Zutat“ zum „natürlichen Bestandteil“ erkannt und sind der Empfehlung des Umweltausschusses gefolgt, der im März mit knapper Mehrheit eine Zustimmung zur geänderten Honigrichtlinie empfohlen hatte.

Wie kann aber Gentech-Pollen, also ein Teil einer patentierten Pflanze, ein natürlicher Bestandteil von Honig sein? Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden auf solche Tricksereien nicht hereinfallen. Die Bundesregierung hat jetzt noch eine allerletzte Chance, den ungekennzeichneten Gen-Honig zu stoppen. Denn die Neuregelung bedarf noch der Zustimmung des EU-Ministerrats. Hier muss die Kanzlerin nach dem Merkelmais-Debakel endlich einen mutigen Einsatz für die Gentechnikfreiheit Europas im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zeigen und die Zustimmung verweigern. Denn die Menschen haben Angela Merkels bisherigen klammheimlichen Pro-Gentech-Kurs im Interesse der Konzerne durchschaut und lassen sich keinen Gen-Honig aufs Brot schmieren.

HINTERGRUND

Die geänderte EU-Honigrichtlinie hebelt gezielt das Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2011 aus, nach dem Honig, der Pollen von Gentech-Pflanzen enthält, entsprechend gekennzeichnet werden muss. Würde die neue Honigrichtlinie in Kraft treten, könnte selbst kanadischer Honig mit 100 Prozent Genraps-Pollen ohne Kennzeichnung verkauft werden.  Die dahinter stehenden Interessen sind besonders durchsichtig: Nach dem Honig-Urteil brach der Import von kanadischem Honig in die EU dramatisch ein und liegt in Deutschland nur noch knapp über Null, wie die Bundesregierung auf Anfrage mitteilte.

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Agrogentechnik | Pressemitteilungen

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