Was bedeutet das Gen-Honig-Urteil?

Der Europäische Gerichtshof fällte am 6. September 2011 ein wichtiges Urteil: Honig, der in der EU nicht zugelassene Gentech-Pollen enthält, darf nicht verkauft werden. Damit ist nun klargestellt, dass Imker eine Verunreinigung ihres Honigs nicht weiter dulden müssen und ein Recht auf Schutz vor Verunreinigung und im Schadensfall ein Anspruch auf Entschädigung haben.

07.09.11 –

Was bedeutet das Gen-Honig-Urteil?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte am 6. September 2011 ein wichtiges Urteil: Honig, der in der EU nicht zugelassene Gentech-Pollen enthält, darf nicht verkauft werden. Damit stellte der EuGH zugleich klar, dass keinerlei gentechnische Verunreinigungen in Lebensmitteln erlaubt sind. Ein großer Erfolg auch für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU.

Der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ging ein jahrelanger Rechtsstreit des Imkers Karl-Heinz Bablok voraus, der in seinem Honig Verunreinigungen mit Pollen vom Gen-Mais MON810 feststellen musste und 2007 eine Klage vor deutschen Gerichten einreichte. MON810-Mais hat in der EU nur eine Zulassung für die Verwendung in Futtermitteln und in verarbeiteten Lebensmittel, aber keine Zulassung für Lebensmittel wie Honig, wenn in diesen MON810-Pollen gelangen.

Am 30. Mai 2008 urteilte das Verwaltungsgerichts Augsburg, dass Honig, der mit Blütenstaub von Gen-Mais MON810 verunreinigt ist, nicht verkauft oder gehandelt werden. Allerdings billigte das Gericht dem Imker keinen rechtlichen Schutzanspruch vor Verunreinigungen zu, sondern er sollte seine Bienenkörbe in Gebiete umsiedeln, die „gentechnikfrei“ sind. Aus Protest siedelten seinerzeit zahlreiche Imker ihre Bienenkörbe in die Stadt München um. Beide Seiten legten gegen das Urteil Berufung ein. Letztlich wurde der Streitfall vom Verwaltungsgericht Augsburg an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.

Imker müssen nun geschützt werden

Das heutige Urteil des EuGH ist ein historischer Erfolg für den mutigen Imker Karl-Heinz Bablok und alle Imker-, Umwelt- und Verbraucherverbände, die für reinen Honig und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ohne Gentechnik kämpfen. Endlich ist damit klargestellt, dass Imker eine Verunreinigungen ihres Honigs durch den Anbau oder durch Freisetzungen von Gentech-Pflanzen nicht dulden müssen. Nicht der Bienenkorb muss weichen, sondern die Verursacher der Verunreinigungen müssen Maßnahmen zum Schutz der Imker vor Verunreinigungen ergreifen.

Bisher werden die Belange der Imker jedoch in der Verordnung zur guten fachlichen Praxis komplett ignoriert. Der seinerzeit für die Verordnung verantwortliche Landwirtschaftsminister Horst Seehofer erhielt aus diesem Grund im Jahr 2008 den Negativ-Preis „Schwarzer Pinsel“ vom Deutschen Berufs- und Erwerbs-Imkerbund.

Ein großer Erfolg – Nulltoleranz bestätigt

Das Urteil des EuGH ist jedoch nicht nur für den klagenden Imker ein großer Erfolg, sondern auch in wichtiges Grundsatzurteil im Streit um die Einhaltung der Nulltoleranz. Laut EuGH sind Produkte, die in der EU nicht zugelassene Gentech-Konstrukte enthalten, nicht verkehrsfähig. Dabei ist es irrelevant, ob der Verunreinigungsgrad hoch oder niedrig ist. Es gilt die Nulltoleranz.

Der EuGH bekräftigt in seinem Urteil auch das Verursacherprinzip bei Schäden durch die Anwendung von Gentechnik. Denn es ist laut Richterspruch egal, ob der Pollen "absichtlich" in den Honig gelangt ist. Damit bedeutet das Urteil in jedem Fall eine Blamage für die Bundesregierung, die auf EU-Ebene die Aufweichung der Nulltoleranz für nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Futtermitteln unterstützt hat. Mit dem Urteil wird der Handlungsdruck auf die EU-Kommission, die EU-Mitgliedsstaaten und auf die zuständigen Kontrollbehörden in den Bundesländern erhöht, durch wirksame Regelungen und Maßnahmen die Einhaltung der Nulltoleranz zu gewährleisten.

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Agrogentechnik | Bienen