Gentechnik-Verbote müssen erlaubt werden

Berlin: Zur heutigen Entscheidung des EU-Parlaments, den einzelnen Mitgliedsstaaten ein Anbauverbot für genetisch manipulierte Pflanzen zu ermöglichen, erklärt Harald Ebner, Sprecher für Agrogentechnik der Bundestagsfraktion von BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN:

Wir begrüßen die heutige Entscheidung des EU-Parlaments (EP) ausdrücklich. Der Vorschlag des EP gäbe den Mitgliedsstaaten Rechtssicherheit für nationale oder regionale Gentech-Verbote. EU-Staaten könnten sich künftig bei einem Gentechnik-Verbot auf Umweltrisiken wie Gefahren für die biologische Vielfalt berufen. Auch negative sozioökonomische Folgen durch Verunreinigung gentechnikfreier Anbauflächen könnten für ein Verbot herangezogen werden. Außerdem könnten sie wissenschaftliche Unsicherheit geltend machen, also einen Anbau aufgrund fehlender oder widersprüchlicher Daten untersagen.

Die möglichen nationalen Gentech-Verbote sollen sich nach dem Beschluss auf den Umwelt-Artikel 192 des Lissabon-Vertrages stützen. Das ist wichtig, damit die Verbote rechtlichen Bestand haben. Der Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2010 bot dagegen diese Rechtssicherheit nicht. Ohne diese Rechtssicherheit können Gentech-Verbote aber von interessierter Seite, etwa Gentech-Konzernen, vor Gerichten oder im Rahmen der WTO angegriffen werden und hätten dann vermutlich keinen Bestand.

Außerdem hat sich das EP heute dafür ausgesprochen, die Risikoprüfung im Zulassungsverfahren wesentlich zu verschärfen, den Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen zu verbessern und die Haftung durch den Verursacher bei tatsächlichen Verunreinigungen sicherzustellen.

Die Bevölkerung in der EU ist gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln gegenüber äußerst kritisch eingestellt. Jede Regierung muss daher die Möglichkeit haben, ihre Bürgerinnen und Bürger nachhaltig vor den Gefahren der Gentechnik zu schützen. Dafür ist die heutige Entscheidung des EP ein wichtiger Meilenstein. Wir gehen davon aus, dass weder Bundesregierung noch EU-Kommission diese Willensbildung missachten und beim nächsten EU-Umweltministerrat im September den Kommissionsvorschlag entsprechend ändern werden.

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