Aufsichtsrat darf Weiterbau von Stuttgart 21 nicht zustimmen

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG darf sich nicht von den überhöhten Ausstiegskosten des Vorstands ins Bockshorn jagen lassen und einem längst unwirtschaftlich gewordenen Projekt damit aktienrechtswidrig zu einer möglichen Realisierung verhelfen.

03.03.13 –

Zur bevorstehenden Sitzung des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn AG (DB AG) am Dienstag, den 5. März 2013 erklären Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen) aus Schwäbisch Hall/Hohenlohe und stellvertretendes Mitglied im Bundestags-Verkehrsausschuss und Dr. Anton Hofreiter, Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG darf sich nicht von den überhöhten Ausstiegskosten des Vorstands ins Bockshorn jagen lassen und einem längst unwirtschaftlich gewordenen Projekt damit aktienrechtswidrig zu einer möglichen Realisierung verhelfen.

Die von der Bahn gebetsmühlenartig vorgetragenen und völlig überhöhten 2 Milliarden Euro für den Ausstieg entbehren jeder sachlichen Grundlage und dienen einzig und allein dazu, das Projekt auf dem Papier knapp vor einer negativen Eigenkapitalverzinsung zu bewahren.

Von der Bahn unabhängige Experten bestätigen, dass die tatsächlichen Ausstiegskosten bei rund 760 Millionen Euro liegen. Wesentlicher Fehler in der Grundannahme der Bahn sind die Kosten der Rückabwicklung von Grundstücksgeschäften. Während die Bahn die Rücknahme der Grundstücke nur als Kostenfaktor verbucht, gehen die Fachleute davon aus, dass die Grundstückswerte in die Vermögenswerte der Bahn eingebucht werden müssen. Eine Vermögensminderung tritt auf Seiten der Bahn somit überhaupt nicht ein. Darüber hinaus muss die Bauindustrie nicht wie von der Bahn angegeben mit 486 Millionen Euro, sondern allenfalls mit dem entgangenen Gewinn in Höhe von maximal 200 Millionen Euro entschädigt werden. Allein diese beiden Kernposten zeigen, auf welch tönernen Füßen die von der Bahn verkündeten Ausstiegskosten stehen. Auch aus diesem Grund hat die Bahn wohl bisher jedes Gespräch mit den Projektpartnern über Ausstiegskosten vermieden.

Die von der Bahn erstellten Berechnungen zur Vorteilhaftigkeit des Weiterbaus gegenüber einem Ausstieg – in Höhe von sage und schreibe 77 Millionen Euro bei einem Projektvolumen von 6,526 Milliarden Euro – sind damit als weitere peinliche Fehlkalkulation entlarvt. Die Aufsichtsräte müssen nun die einzig richtigen Konsequenzen ziehen und im Sinne der Steuerzahler und des Unternehmens Deutsche Bahn AG handeln. Ein Ausstieg aus dem Projekt ist zwingend notwendig. Deshalb müssen Projektpartner und Bahn nun über Alternativen sprechen.

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Verkehr