Bundesregierung betreibt Arbeitsverweigerung

Die Bundesregierung weist ihre Zuständigkeit und Verantwortung für die Deutsche Bahn AG einmal mehr von sich. Anstatt sich offensiv für eine Aufklärung der Ursachen der Entgleisungen am Stuttgarter Hauptbahnhof einzusetzen, demonstriert die Bundesregierung durchgehend Arbeitsverweigerung. Trotz immerhin sechs Zugentgleisungen innerhalb von 19 Monaten am Stuttgarter Hauptbahnhof verneint die Bundesregierung kategorisch, dass dies einen besonderen Unfallschwerpunkt darstelle.

06.11.12 –

Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Zugentgleisungen am Hauptbahnhof Stuttgart“ erklärt Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen) aus Schwäbisch Hall/Hohenlohe und stellvertretendes Mitglied im Bundestags-Verkehrsausschuss:

Die Bundesregierung weist ihre Zuständigkeit und Verantwortung für die Deutsche Bahn AG einmal mehr von sich. Anstatt sich offensiv für eine Aufklärung der Ursachen der Entgleisungen am Stuttgarter Hauptbahnhof einzusetzen, demonstriert die Bundesregierung durchgehend Arbeitsverweigerung.

Trotz immerhin sechs Zugentgleisungen innerhalb von 19 Monaten am Stuttgarter Hauptbahnhof verneint die Bundesregierung kategorisch, dass dies einen besonderen Unfallschwerpunkt darstelle. Noch besser: Sie behauptet sogar, eine  Häufung von Ereignissen könne statistisch nicht belegt werden. Das ist dreist, weil sie sich gleichzeitig der Auskunft einer vergleichenden Unfallstatistik an anderen Bahnhöfen verweigert. Da nicht sein kann was nicht sein darf, weist die Bundesregierung einen Zusammenhang der Entgleisung mit den Umbauten im Gleisvorfeld von S21 weit von sich und führt damit die Öffentlichkeit vorsätzlich hinters Licht. Da hilft es auch nicht, auf die noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse zu verweisen; die statistische Häufung der Unfälle darf nicht einfach ausgeblendet werden.

Die Öffentlichkeit hat jedoch ein Recht darauf zu erfahren, inwiefern die Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger am Stuttgarter Hauptbahnhof gewährleistet sind. Es ist ein Skandal, wenn die Bundesregierung dem Parlament und der Öffentlichkeit den Einblick in das Arbeits- und Störungsbuch verweigert, mit dem Hinweis es handele sich um „unternehmensinterne Daten“. Diese Politik ist intransparent und nicht hinnehmbar! Zu dieser Auskunftsverweigerung haben wir im März 2011 Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

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