19.02.2021
Pressemitteilung der Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel und Harald Ebner:
Bundesregierung gibt die Murrbahn weitgehend auf
Doch nicht schneller mit der Bahn nach Nürnberg
Die Murrbahn von Waiblingen nach Schwäbisch Hall-Hessental wird nun doch nicht ausgebaut. Es sind weder der zweigleisige noch ein Ausbau für den Einsatz von Neigetechnikzügen oder Maßnahmen für ein schnelleres Vorankommen konventioneller Züge vorgesehen. Reisende kommen somit nicht schneller nach Nürnberg und zu den dortigen Anschlüssen nach Berlin und München.
Frühere Pläne zur Umsetzung des Deutschlandtaktes werden damit ad absurdum geführt. Nachdem eine zuvor beantwortete Anfrage bereits ergab, dass sich der Bund von den Neigetechnik-Plänen verabschiedet hatte, wollten die Grünen nun wissen, was stattdessen geplant ist, um eine deutliche Fahrtzeitverkürzung zu erreichen.
Das Ergebnis ist ernüchternd: Es sind keine baulichen Veränderungen vorgesehen, um die Fahrgäste schneller nach Nürnberg zu bringen. Zwei Minuten Reisezeitverkürzung sollen sich durch eine Verkürzung der Standzeit in Ansbach sowie den Entfall des Halts in Roßtal ergeben. Eine Verkürzung der Fahrzeit auf unter zwei Stunden auf der Relation Stuttgart – Nürnberg (heute 2:10 Stunden) sei durch bauliche Veränderungen „nicht wirtschaftlich umsetzbar“, schreibt die Bundesregierung. Daher seien, anders als in früheren Plänen für die Umsetzung des Deutschlandtaktes, keine Geschwindigkeitserhöhungen mehr vorgesehen. Heute kann auf der Strecke zwischen Waiblingen und Hessental eine Maximalgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometer gefahren werden. Auf dem daran anschließenden Abschnitt sind 160 Stundenkilometer möglich.
Es sind laut Bundesregierung nur noch geringfügige, wenngleich sinnvolle und längst überfällige Ausbaumaßnahmen vorgesehen: Die Gleise an den Bahnhöfen in Oppenweiler, Sulzbach (Murr) und Fichtenberg sollen so umgebaut werden, dass gleichzeitige Einfahrten möglich werden. Zwischen Aalen und Crailsheim sollen vergleichbare Umbauten lediglich in Ellwangen unternommen werden, obwohl auch in Jagstzell und Jagstheim zwei Züge nicht zeitgleich in die Stationen einfahren können. Wann die Maßnahmen realisiert werden sollen, ist laut Bundesregierung offen.
Einen Ausbau auf zwei Gleise zwischen Backnang und Schwäbisch Hall lehnt der Bund ab. Die Eingleisigkeit sei „ausreichend“. Um die im Zielfahrplan für den Deutschlandtakt vorgesehene Elektrifizierung zwischen Öhringen und Schwäbisch Hall-Hessental müsse sich das Land kümmern, so der Bund.
Matthias Gastel und Harald Ebner: „Das Interesse der Bundesregierung an dieser Strecke ist kaum größer als null. Sie hat die Murrbahn faktisch aufgegeben. Man will lediglich das Unvermeidliche angehen. Dabei versteckt sich die Bundesregierung hinter dem Land. Eine deutliche Fahrtzeitverkürzung von Stuttgart auf die Anschlüsse ab Nürnberg wäre aber notwendig und eine Sache des Fernverkehrs. Wozu hat der Bund denn für viele Milliarden eine Neubaustrecke von Nürnberg nach Berlin und München gebaut, wenn Reisende aus dem Westen nicht deutlich schneller dorthin kommen?“
10.02.2021
Zum Kabinettsbeschluss zum vermeintlichen Insektenschutz erklären Steffi Lemke, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Naturschutzpolitik, und Harald Ebner, Grüner Obmann im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft:
Die Ministerinnen Klöckner und Schulze loben ihre Initiativen zum Insektenschutz in hohen Tönen. Die jahrelange Blockade durch Julia Klöckner und der endlose Streit mit Svenja Schulze lassen vom angekündigten Insektenschutz jedoch kläglich wenig übrig. Die Dramatik des Insektensterbens blendet diese Bundesregierung nach wie vor schlichtweg aus.
Von der oft beschworenen Systemrelevanz der Bienen ist in diesem Gesetzentwurf nichts zu spüren. Es ist nicht mehr als ein Sammelsurium aus kleinteiligen und wenig wirksamen Einzelmaßnahmen. Weniger Pestizide auf dem Acker sind durch zahlreiche und schwammig formulierte Ausnahmen und Schlupflöcher insbesondere bei Glyphosat und durch das Fehlen einer systematischen Pestizidreduktionsstrategie nicht zu erwarten. Von einem aktiven Glyphosatausstieg kann hier keine Rede sein. Auch in Schutzgebieten geht der Einsatz von Pestiziden fast unvermindert weiter – im vorherigen Beschluss des Aktionsprogramms Insektenschutz hatte die Bundesregierung noch klare Beschränkungen in FFH-Gebieten vorgesehen. Unklar ist, ob der vorgesehene Vorrang freiwilliger Maßnahmen zur Pestizidreduktion in Schutzgebieten auch ausreichend finanziert ist und damit Wirkung zeigen kann. Die Bundesregierung bricht ihr Wort bei der nun fehlenden Vorgabe von pestizidfreien Rückzugsräume und der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes – beides war Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz von 2019. Weiterhin werden zu hohe Nährstoffeinträge nicht adressiert, die zur Artenverarmung etwa auf Wiesen beitragen.
Die wichtigste Stellschraube – die gezielte Umschichtung der Agrarförderung zugunsten Agrarumweltmaßnahmen und Ökolandbau – hat die Bundesregierung auf EU-Ebene nicht angepackt. Eine attraktivere Honorierung von Umweltleistungen auf mehr Flächen ist damit nur schwer möglich. Doch wenn sich Naturschutz für Landwirt:innen nicht rechnet, geht die Intensivierung auf Kosten der Biodiversität immer weiter. So stoppt die Bundesregierung das Artensterben nicht.
Die Fraktionspressestelle auf Twitter: @GruenSprecher
Mehr »29.01.2021 Ökotest entdeckt Pflanzengift Glyphosat in Spaghetti-Proben
Glyphosat in Spaghetti: Ministerin Klöckner muss endlich handeln
In mehr als der Hälfte der von Ökotest untersuchten Spaghetti-Proben wurden Rückstände des Pflanzengifts Glyphosat nachgewiesen. Dazu erklärt Harald Ebner, Grüner Obmann im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft:
Erneut zeigt ein Testergebnis, dass konventionelle Lebensmittel verbreitet mit dem unter Krebsverdacht stehenden Glyphosat belastet sind. Das ist beunruhigend auch vor dem Hintergrund einer neuen Studie an Ratten, die auf schädliche Wirkungen glyphosathaltiger Herbizide in der Darmflora hindeutet, und zwar schon in niedrigen Mengen, die sich im Bereich der bisher als sicher angenommenen Grenzwerte bewegen.
Agrarministerin Klöckner hat den Glyphosatausstieg trotz vieler Ankündigungen jahrelang verschleppt. Ihr erst im Dezember 2020 vorgelegter Verordnungsentwurf strotzt vor schwammigen Ausnahmen und Schlupflöchern für eine Weiterverwendung des Pflanzenkillers. Damit kann die Bundesregierung ihr selbstgestecktes Ziel einer Glyphosat-Reduktion um 75 Prozent bei weitem nicht erreichen. Statt klare Vorgaben und Beschränkungen zu machen, schiebt Klöckner Entscheidungen, beispielsweise über die „Zumutbarkeit“ eines Glyphosatverzichts, auf die Länder ab. Der Endlos-Streit zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium auch beim Insektenschutzgesetz und das nahende Ende der Legislaturperiode machen einen halbwegs vernünftigen Beschluss der Großen Koalition vor der Sommerpause extrem unwahrscheinlich. Klöckners Glyphosatpolitik ist eine einzige Bankrotterklärung!
Der faktische Glyphosatausstieg in Luxemburg beweist, dass eine echte Glyphosatminimierungsstrategie in Deutschland nicht an rechtlichen Hürden, sondern am politischen Willen scheitert. Keine einzige wirksame Maßnahme packt die Bundesregierung an. Dazu zählen eine Förderoffensive für den Ausbau des Ökolandbaus, eine umfassende Pestizidreduktionsstrategie mit Beratungsangeboten für Landwirte sowie die Förderung von mechanischer Beikrautregulierung und herbizidfreier Mulchsaatverfahren. Ministerin Klöckners Verzögerungstaktik und die Zeit der faulen Ausreden müssen endlich ein Ende haben!
Die Studie finden Sie hier: https://ehp.niehs.nih.gov/doi/full/10.1289/EHP6990
Den Bericht von Ökotest finden Sie hier: Spaghetti im Test: Mehr als die Hälfte enthält Glyphosat - ÖKO-TEST (oekotest.de)
Zur Einbringung des interfraktionellen Antrags „Potenziale des Nutzhanfanbaus voll ausschöpfen“ in den Deutschen Bundestag (Drucksache 19/25883) erklären Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin DIE LINKE und Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Hanf ist eine der ältesten Kulturpflanzen. Nutzhanf, der fast frei von dem Rauschwirkstoff THC ist, hat vielfältige Potenziale als nachwachsender Rohstoff, z.B. für Baustoffe und Textilien. Auch aus ackerbaulicher Sicht ist er eine gute Ergänzung für mehr Vielfalt auf dem Acker, weil für seinen Anbau wenig Wasser verbraucht wird, kaum Pflanzenschutzmittel gebraucht werden und die tiefen Wurzeln zur Verbesserung der Böden beitragen. Wenn Wertschöpfungsketten für Kurz- und Langfasern aus Nutzhanf unterstützt werden sowie der Anbau als Boden- und Naturschutz anerkannt und gestärkt wird, bringt das Arbeitsplätze und Einkommen in die ländlichen Räume.“, so die Initiatorin des Antrags, Dr. Kirsten Tackmann.
„Hanf kann ein wichtiger Baustein für bodenschonende Fruchtfolgen und mehr Biodiversität auf dem Acker sein. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Nutzhanf weiter unnötig strengen Genehmigungs- und Kontrollvorgaben unterliegt, obwohl der THC-Wert so niedrig ist, dass ein Missbrauch dieser Sorten als Droge faktisch ausgeschlossen ist. Um die Chancen des Nutzhanfs auch für die heimische Landwirtschaft zu nutzen, müssen Rechtssicherheit für Landwirte durch Anhebung des THC-Grenzwerts und Absatzwege durch Förderung von Verarbeitungskapazitäten geschaffen werden.“ fordert Harald Ebner.
Beide Abgeordnete stellen fest: „Es ist höchste Zeit, dass wir unnötige gesetzliche und bürokratische Hürden für den Anbau in Deutschland endlich abbauen. In unserem gemeinsamen Antrag machen wir daher umfangreiche Vorschläge für bessere Rahmenbedingungen, um den Hanfanbau in Deutschland wieder attraktiv zu machen.“
Der Antrag ist unter folgendem Link zu finden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925883.pdf
Harald Ebner und Jutta Niemann im Austausch über angespannte Situation in der Gastronomie- und Tourismusbranche
Der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner hat Vertreter und Vertreterinnen aus Gastronomie, Hotelgewerbe und Tourismusbranche zu einem digitalen Austausch eingeladen. Daran haben auch sein Fraktionskollege Markus Tressel, Sprecher für Regional- und Tourismuspolitik und Ländliche Räume sowie die grüne Landtagsabgeordnete Jutta Niemann teilgenommen.
Der Branche, die einen erheblichen Wirtschaftsfaktor für Baden-Württemberg und für die Region darstellt, geht es durch die angeordnete zweite Schließung ihrer Betriebe wegen der Corona-Pandemie schlecht. Der Fachkräftemangel und die niedrige Eigenkapitalquote machten Gastronomie und Hotelgewerbe schon vor der Pandemie zu schaffen, doch nun droht den Betrieben zusätzlich noch die Abwanderung ihres Personals.
Armin Meiser, 1. Vorsitzender von Dehoga Schwäbisch Hall und Inhaber des Vital Hotels Fichtenau, berichtete, dass derzeit nur etwa 20 Prozent der Belegschaft arbeiten. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien bereits in Industriebetriebe gegangen, weil viele von dem Kurzarbeitergeld nicht leben können. Diese Entwicklung werde fortschreiten, wenn nicht in absehbarer Zeit die Betriebe wieder geöffnet werden. Auf der anderen Seite sind bei Unternehmerinnen und Unternehmer erste Kündigungen von Renten- und Lebensversicherungen zu beklagen, so Meiser.
Die aktuell von der Landesregierung in Aussicht gestellte Öffnung von Gaststätten und Hotels über Weihnachten kommentiert Meiser: "Über Weihnachten aufmachen lohnt sich für die meisten Betriebe nicht" und verweist auf die aufwändig erstellten, guten Hygienekonzepte. Vielmehr müsse man wissen, wie es im Januar und Februar weiter geht. "Wir müssen immer mindestens zwei Monate voraus denken", so Meiser.
Jutta Niemann betonte, dass die Schließungen nicht, wegen fehlender oder schlechter Hygienekonzepte beschlossen worden wären, sondern um Kontakte zu minimieren. Das klare Ziel der Hilfen ist, Strukturen zu erhalten, Insolvenzen zu verhindern, auch kleinere Betriebe durch die Krise zu bekommen,
Die Hilfsmaßnahmen vom Land und deren Abrufbarkeit wurden von den meisten gelobt. Hingegen war eine deutliche Mehrheit der Anwesenden mit der Abwicklung der Hilfen der Bundesregierung nicht zufrieden. Die Hilfen müssten unbürokratisch und schneller fließen, waren sich alle einig.
Markus Tressel: "Wir Grünen im Bundestag drängen die Bundesregierung seit Monaten hinsichtlich der Bearbeitung der Überbrückungshilfen endlich besser zu werden. Wir legen Wert darauf, dass auch über 2020 hinaus allen Wirtschafts- und Rechtsformen der Tourismusbranche Rechnung getragen wird. Wir müssen über die Krise hinweg die Tourismusbranche ernster nehmen. Dafür braucht es nicht nur mehr Verständnis sondern auch gute Finanzierungs- und Unterstützungsinstrumente. Bis heute fehlt etwa in vielen Banken die Expertise für diese wichtige Branche." Um ein folgenreiches Wegbrechen der Strukturen zu verhindern, brauche es eine Zukunftsstrategie Gastronomie und Tourismus, so Tressel. Darin sieht er auch Chancen für die Branche.
Harald Ebner: "Wir sollten sicher einen neuen Blick, eine neue Debatte auch über manch unbequeme Forderung hinsichtlich der politischen Rahmenbedingungen für die Branche wagen. Für mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit in der Pandemie muss die Bundesregierung jedoch erst einmal einen Stufenplan für Öffnungsperspektiven vorlegen."
Bereits im Frühjahr während des ersten Lockdowns hatte sich Jutta Niemann mit Gastronomen und Hotelbetreibern der Region ausgetauscht. Hugo Kurz, Dehoga-Geschäftsführer in Heilbronn, regte an, weiterhin in Kontakt zu bleiben. "Sie können sich natürlich auch jederzeit persönlich an uns wenden. Ihre Rückmeldung ist uns wichtig", so Harald Ebner.
Bundesregierung unentschlossen beim Murrbahn-Ausbau
Unter dem Maßnahmentitel “Stuttgart – Backnang/Schwäbisch Gmünd – Aalen – Nürnberg“ ist die Murrbahn zwischen Backnang und Crailsheim (und weiter nach Ansbach) im Bundesschienenwegeausbaugesetz („Bundesverkehrswegeplan“) für den Ausbau vorgesehen. Konkret ist das Projekt in den Vordringlichen Bedarf eingestuft.
Der Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen, wollte von der Bundesregierung wissen, ob sie am Ausbau für Neigetechnikzüge festhält und wann der Planungsauftrag erteilt wird. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass nun statt der Neigetechnik womöglich doch konventionelle Technik zum Einsatz kommen soll. Damit ist gemeint, dass die Strecke - mit deutlich höherem Aufwand - so ausgebaut werden müsste, dass herkömmliche Züge schneller fahren können. Gastel ist sich mit seinem Fraktionskollegen Harald Ebner (Schwäbisch Hall) einig, dass dies kein Fehler sein muss. Beide verweisen darauf, dass die Zukunft der Neigetechnik ungewiss ist, da kaum ein Verkehrsunternehmen diese Züge fahren möchte und die Bahnindustrie diese Technologie nicht mehr weiter entwickelt. „Allerdings sind wieder Jahre verstrichen, in der sich aufgrund der Unentschlossenheit der Bundesregierung nichts getan hat. Sie weiß offenbar nicht, welche Strategie sie für die Murrbahn verfolgen soll. Man ist heute nicht weiter als vor vier Jahren, als das Ausbaugesetz durch den Bundestag beschlossen wurde.“
Aus der Projektbeschreibung des Bundesverkehrswegeplans gehen die Ziele und die Ausbaumaßnahmen hervor:
Ertüchtigung für den Einsatz von Neigetechnikzügen, die bis zu 160 Stundenkilometer schnell fahren sollen. Die Fahrzeit zwischen Stuttgart und Nürnberg soll so um 18 Minuten verkürzt werden. In Stuttgart soll somit der Anschluss von/nach Zürich und in Nürnberg von/nach München und Berlin verbessert werden.
Die beiden Abgeordneten haben erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit, mit dem der Bund einen Ausbau vorantreibt. Denn aktuell sind statt der 18 Minuten Reisezeitverkürzung nur noch zwei Minuten Zeitgewinn vorgesehen. Dies geht aus dem dritten Gutachterentwurf für den Deutschlandtakt hervor. Darauf bezieht sich auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Gastels Anfrage. „Faktisch soll sich also nichts ändern. Das ist überhaupt nicht akzeptabel. Wenn die Bundesregierung von der jahrelang versprochenen Beschleunigung durch Neigetechnik abweichen will, dann muss sie die Strecke für alle Züge schneller befahrbar machen und den Fahrgästen auf diese Weise kürzere Fahrzeiten anbieten. Sie will sich aber offenbar in die Büsche schlagen und gar nichts machen.“
Matthias Gastel und Harald Ebner kündigten an, mit einer erneuten Initiative bei der Bundesregierung vorstellig zu werden.
Klöckner lässt Bienen weiter sterben: Komplett-Versagen bei Pestizid-Reduktion und Glyphosatausstieg
Versprochen, gebrochen - beim Insektenschutz! Jetzt hat die Ministerin auch noch eine Notfallzulassung für EU-weit verbotene Bienen-Gifte erteilt
10.12.2020 Es war eine viel beachtete Pressekonferenz im April 2018: Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner versprach, den im Koalitionsvertrag verankerten Glyphosat-Ausstieg "so schnell wie möglich" umzusetzen. Den Landwirten sollte mit einer Ausstiegsstrategie geholfen werden.
Notfallzulassung für Bienen-Gifte
Das ist nun 2,5 Jahre her. Aktuell verteidigt die Ministerin gerade ihre Notfallzulassung für zwei EU-weit verbotene Bienen-Gifte, Neonicotinoide, für Zuckerrüben.
Der Verband der Berufs- und Erwerbsimker hat nun einen Offenen Brief an die wortbrüchige Ministerin, die einst versprach, alles vom Markt zu nehmen, was Bienen schade, geschrieben.
Darin heißt es u. a.: "Die Gründe für die beantragten Notfallzulassung sind rein wirtschaftlicher Natur. Dies ist weder eine Rechtfertigung noch eine Lösung. Wenn die Ausnahmeregelung ausläuft werden die Bauern noch immer vor dem gleichen Problem stehen." Und weiter heißt es: Es müsse nach Alternativen gesucht werden. Zudem dürfe auch ein zu geringer Preis für die Zuckerrübenbauern kein Grund für eine Aufhebung des Verbotes der Bienen-Gifte sein. "Das wäre quasi ein Freibrief für andere Branchen, die durch ein fehlendes Pestizid ebenfalls Umsatzprobleme bekommen."
Versprochen - gebrochen!
Und was ist aus den Ankündigungen von 2018 geworden? Nichts! Oder besser: Es ist ein "so spät wie möglich" geworden. Wenn überhaupt, so wird von der Bundesregierung ein Glyphosat-Ausstieg frühestens für den 31. Dezember 2023 angepeilt - und das dann auch noch als Insektenschutz-Programm verkauft.
Die Bundesregierung hat bisher weder eine Minderungsstrategie für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel vorgelegt noch ein überzeugendes Insektenschutzprogramm. Nicht einmal das Verbot für Privatanwender, das es zum Beispiel in Frankreich längst gibt, ist umgesetzt, obwohl darüber laut Ministerium angeblich seit Monaten „Verhandlungen“ laufen. Auch das im Agrarausschuss lange versprochene Sikkationsverbot und die notwendigen Beschränkungen von Stoppelbearbeitung, Vorsaatbehandlung und Anwendungen im Grünland lassen auf sich warten.
Bienen-Schutz stoppt an der Lobby-Wand
Der Zeitverzug bei der Glyphosat- und Pestizidminderungsstrategie ist beabsichtigt. Ministerin Klöckner hält zwar Sonntagsreden gegen das Bienen-Sterben, lässt aber gleichzeitig den dringend erforderlichen Glyphosat-Ausstieg voll gegen die Lobbywand laufen. Das Nichtstun hat System: In den letzten zwei Jahren wurden Ersatz-Pestizide entwickelt, statt - wie ebenfalls versprochen - nicht-chemische Pflanzenschutzmittel zu fördern. Und Bayer sowie weitere Hersteller haben inzwischen in aller Seelenruhe ein neues Zulassungsverfahren für Glyphosat für die Zeit nach 2023 gestartet.
Versprochen und gebrochen - das gilt derzeit für alle "Eckpunkte" die Ministerin Klöckner 2018 angehen wollte. Hier Beispiele:
1. Eine systematische Minderungsstrategie sollte den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln deutlich einschränken und dann so schnell wie möglich beenden. Dies ist auch ausdrücklich zum Schutz der Biodiversität im Koalitionsvertrag so vereinbart.
2. Verbot der Glyphosatanwendung für den privaten Gebrauch. Sollte dies doch noch kommen, so darf der Preis auf keinen Fall sein, dass dafür dann die EU-Zulassung für den professionellen Gebrauch - und damit für den Großteil der Nutzung - verlängert wird.
3. Profis mit Sachkundenachweis, wie Berufsgärtner, sollten Glyphosat nur anwenden, wenn es keine nicht-chemische Alternative gibt.
4. Massive Einschränkungen für den Einsatz von Glyphosat auch in der Landwirtschaft - nur wenn die Ernte komplett in Gefahr wäre, sollte es noch Ausnahmen unter strengen Bedingungen geben.
Nichts davon ist umgesetzt worden.
Bäuerinnen und Bauern warten vergeblich auf Ausstiegs-Pläne und Hilfen
Auch die Bäuerinnen und Bauern lässt die Agrarministerin im Stich, denn die brauchen neben einem verbindlichen Enddatum vor allem einen konkreten Plan und ökologische Alternativen für den schrittweisen Ausstieg. Glyphosat steht damit für ein dramatisches Versagen der großen Koalition.
Und um die Insekten, Vögel und viele andere Arten zu retten, braucht es eine flächendeckende Reduktion aller Pestizide als Teil einer umfassenden Agrarwende. Auf EU-Ebene versucht Ministerin Klöckner aber gerade, den Green Deal auszuhebeln und angestrebte Pestizidreduktion um 50 Prozent bis 2030 zu verhindern.
Harald Ebner, Obmann der Grünen im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, wollte es jetzt wissen: Wie steht es mit der lange angekündigten Ausstiegsstrategie für Pestizide - und mit dem Glyphosatausstieg? Die Antwort der Ministerin ist schlicht eine Bankrott-Erklärung:
Dazu erklärt Harald Ebner:
"Ministerin Klöckner ist beim Thema Pestizidreduktion ein Totalausfall. Die Bundesregierung hat aktuell auf Nachfrage eingeräumt, dass sie auch 2020 keine Schritte zur Minderung des Glyphosateinsatzes unternehmen wird. Noch nicht einmal die Ressortabstimmung zur Umsetzung der Minderungsstrategie bei Glyphosat hat bislang begonnen, entgegen der Ankündigung der Bundesregierung vom letzten Jahr, dass ab 2020 der Einsatz glyphosathaltiger Mittel deutlich eingeschränkt werden soll. Damit setzt die Große Koalition ihren jahrelangen Kurs der Handlungsverweigerung bei der Reduktion von Glyphosat und anderen Pestiziden fort. Gründe für den Stillstand werden nicht offengelegt.
So ist wird immer fraglicher, ob der im Koalitionsvertrag versprochene Glyphosatausstieg überhaupt noch in dieser Legislaturperiode gestartet wird. Das ist grob fahrlässig angesichts der Tatsache, dass die Zulassungsverlängerung von Glyphosat wegen der möglichen Krebsgefahr des Wirkstoffs keinesfalls sicher ist. Union und SPD lassen hier hunderttausende Betriebe, welche dringend Unterstützung beim Umstieg auf giftfreie Beikrautregulierung brauchen, im Regen stehen.
Hinzu kommt Klöckners Blockade bei der Umsetzung der Beschlüsse des Aktionsprogramms Insektenschutz, wo das Bundeslandwirtschaftsministerium keine Grüne dafür nennen kann oder will, warum es noch keine Verordnungsvorschläge zur Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden in FFH- und Naturschutzgebieten vorgelegt hat. Bienenschutz verkommt bei der Bundesregierung immer mehr zum Thema für Sonntagsreden."
Ministerin Klöckner zur Antwort gezwungen
Harald Ebner hat Ende November zwei Schriftliche Fragen an die Bundesregierung zum Umsetzungsstand des Glyphosatausstiegs und zur Umsetzung der Eckpunkte des Aktionsprogramms Insektenschutz gestellt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, auf Schriftliche Fragen von Abgeordneten zu antworten.
Die Antwort des Ministeriums hier:
Es gilt das Leitbild der gentechnikfreien Landwirtschaft
21.11.2020 Beim Parteitag der Grünen wurde das Thema Gentechnik in der Landwirtschaft und im Essen diskutiert und über drei Anträge abgestimmt. Ein Antrag wollte die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel aufheben, die mit neuen gentechnischen Methoden verändert wurden oder solche Organismen enthalten. Ein zweiter Antrag wollte, dass künftig keinerlei Steuermittel mehr in irgendeine Art der Gentechnikforschung investiert wird. Ein Konsensantrag des Bundesvorstandes sieht vor, dass die Gentechnologie im Bereich der Landwirtschaft sehr streng kontrolliert bleibt und die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel weiterhin gilt. Denn das schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Gentechnik auf dem Teller und auf dem Feld zu mehr als 80 Prozent – laut Naturbewusstseinsstudie – ablehnen. Um eine Kennzeichnung zu gewährleisten, soll die Forschung nach Nachweismethoden gestärkt werden, denn gerade im Bereich der neuen gentechnischen Methoden, gibt es bisher kaum Nachweismethoden.
Zugleich soll auch die Risikoforschung im Bereich der Agro-Gentechnologie gestärkt werden. Mit ganz deutlicher Mehrheit, mehr als drei Viertel der Delegierten stimmten dafür, wurde der Antrag des Bundesvorstandes angenommen.
Zudem wurde im Absatz zur Landwirtschaft (§70) festgeschrieben, dass das Leitbild der gentechnikfreien Landwirtschaft gelte.
Statement: Zum Beschluss der Grünen bei der Bundesdelegiertenkonferenz zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik-Politik:
„Die Delegierten haben mit überwältigender Mehrheit klargestellt: Auch bei der Gentechnologie im Bereich der Landwirtschaft muss eine strenge Regulierung weiterhin gelten. Ein Antrag, auf Deregulierung der neuen Gentechnik wurde mit 80 Prozent der Stimmen abgelehnt. Damit ist klar: Wir Grünen bekennen uns im neuen Grundsatzprogramm
- zum Vorsorgeprinzip und damit
- zu strengen Zulassungsverfahren für alte und neue Gentechnik
- zur Kennzeichnungspflicht für Gentech-Lebensmittel. Sie sichert die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese lehnen Gentechnik im Essen und auf dem Feld ab.
- Forschung bleibt wie bisher möglich, wird aber im Bereich der Risiko- und Nachweisforschung gestärkt
- grundsätzlich zu einem Leitbild der Gentechnikfreiheit in der Landwirtschaft Wir bleiben damit die Partei von Verbraucherschutz, Vorsorge und Technikfolgenabschätzung.“
Die Beschlüsse hier:
harald-ebner.de/userspace/BV/harald_ebner/Dokumente/Statement_Gentechnik_Landwirtschaft_BDK_Leitbild_der_gentechnikfreien_Landwirtschaft.pdf
Weitere Informationen hier:
www.gruene-bundestag.de/themen/gentechnik/gefahren-durch-agrogentechnik-ausschliessen

18.11.2020 Harald Ebner hat dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt und erklärt dazu:
"Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der COVID 19-Pandemie. Um diese zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden, brauchen wir evidenzbasierte, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen. Mit der heutigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes definieren wir als Parlament den Zweck, an dem solche Maßnahmen von den Gerichten gemessen werden müssen, nämlich die Wahrung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. Wir verpflichten die Bundesländer, ihre Entscheidungen über Maßnahmen zu begründen und befristen die Geltung solcher Rechtsverordnungen auf vier Wochen. Nach unserer Verfassung sind solche Eingriffe in Grundrechte nur im Rahmen einer gesetzlichen Grundlage möglich. Unsere Verfassung verlangt aber auch, dass diese Grundlage nicht nur der Zustimmung des Bundestags, sondern auch des Bundesrats bedarf. Daher hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Konsens über Verbesserungen gesucht: Mit den Bundesländern, in denen wir Verantwortung tragen. Und mit der Koalition. So konnten über die Pflicht zur Begründung und Befristung der Eingriffe hinaus weitere, für mich wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Ursprungsentwurf der Koalition erreicht werden. So gelten für Untersagungen von Versammlungen und religiösen Zusammenkünften, für Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in Zukunft erhöhte Voraussetzungen. Unter allen Umständen muss ein Minimum an sozialen Kontakten gewährleistet bleiben. Der besondere Verfassungsrang von Kunst und Kultur wird anerkannt. Kontaktdaten dürfen nur noch zur Nachverfolgung von Infektionsketten verarbeitet und weitergegeben werden, es wird eine eindeutige Löschfrist festgelegt. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite wird gesetzlich definiert. Wir legen damit die Grundlage dafür, dass gut begründete, evidenzbasierte, erforderliche Maßnahmen auch einer gerichtlichen Kontrolle standhalten. Das schulden wir all denjenigen, die auf den Intensivstationen und in den Gesundheitsämtern mit dieser zweiten Infektionswelle schwer kämpfen. Nur auf diesem Weg war es möglich, jetzt, während die zweite Infektionswelle gebrochen werden muss, dafür die Grundlagen und Grenzen zu setzen. Trotzdem gibt es für mich nach wie vor viele Kritikpunkte: Dem Gesetzentwurf fehlt die Verankerung eines transparenten Stufenplans. Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung vom Covid-19 sollten vorab festgelegt werden und öffentlich kommuniziert werden, damit Bevölkerung und Unternehmen möglichst langfristig in Vorfeld Transparenz und Verlässlichkeit darüber erhalten, welche Maßnahmen bei welcher Inzidenz und anderen Kriterien erlassen werden. So wäre es richtig gewesen, klar zu formulieren, dass das Kindeswohl eine hohe, besondere Hürde für Einschränkungen für Kinder oder die Schließung von Schulen oder Kitas sein muss. Kinder und Jugendliche brauchen den Kontakt zu anderen Kindern. Kontakt- oder Reisebeschränkungen müssen den Verfassungsrang von Familie, Ehe und Partnerschaft respektieren. Die Arbeitsquarantäne muss abgeschafft werden. Ich streite für eine umfassendere Berichtspflicht der Bundesregierung und einen Pandemierat an der Seite des Bundestags. Damit schaffen wir Voraussetzungen dafür, mit besserer Erkenntnislage auch die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern und die Maßnahmen berechenbarer für Bürgerinnen und Bürger zu machen. Die Schaffung von Akzeptanz erfordert Zwischentöne und ein parlamentarisches Ringen um das Detail. Zur wissenschaftlichen Beratung sollte ein interdisziplinärer Pandemierat eingesetzt werden. Um der Polarisierung der öffentlichen Debatte, der Mobilisierung durch Fake News und der Verwendung von demokratiefeindlichen und antisemitischen Parolen und Vergleichen vorzubeugen, sind Gründlichkeit in der Sache sowie eine transparente Entscheidungsfindung und Kommunikation elementar. Mit dem vorliegenden Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung wird dafür eine Grundlage geschaffen. Mit der Zustimmung zu dem heutigen ersten Schritt für eine stärkere gesetzliche Einhegung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ist die parlamentarische Debatte darüber nicht beendet. Ich werde in den kommenden Wochen dafür streiten, weitere Konkretisierungen und Klarstellungen gesetzlich zu regeln."
Verschlusssache: Viele Millionen werden für Gentechnik-Projekte ausgegeben, aber die Forschung nach Risiken der Genomveränderungen und nach Nachweisverfahren, die es ermöglichen, genetisch veränderte Organismen etwa in Lebensmitteln nachzuweisen, ist völlig unterfinanziert
Gentechnik auf dem Teller oder auf dem Feld: Das lehnen die meisten ab. Regelmäßig wird mit der Naturbewusstseins-Studie erhoben, wie die Bürgerinnen und Bürger zu Fragen des Umweltschutzes, der Natur und der Ernährungssicherheit stehen. Seit Jahren spricht sich eine sehr deutliche Mehrheit der Befragten dafür aus, dass Lebensmittel klar gekennzeichnet sein müssen, wenn sie gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Das fordern auch Landwirtinnen und Landwirte für Futtermittel und Saatgut. Und mehr als 80 Prozent der Befragten lehnen Gentechnik im Essen grundsätzlich ab.
Die Bundesregierung musste jetzt - ausgesprochen widerwillig - eingestehen: Für die Erforschung neuer gentechnologischer Verfahren wird Steuergeld großzügig ausgeschüttet, bei der Forschungsförderung zu Risiken oder zu Nachweismethoden aber wird geknausert. "Während die Bundesregierung die Forschung zu neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas & Co mit über 27 Millionen Euro päppelt", so bringt es Harald Ebner, Sprecher der Grünen für Gentechnik-Politik, auf den Punkt, "stehen der Nachweis- und Risikoforschung gerade mal 2 Milliönchen zur Verfügung!" Dies offenbare ein "gewaltiges Ungleichgewicht zu Ungunsten der Umwelt- und Gesundheitsvorsorge und zu Ungunsten der Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit". Eine derartig einseitige Forschungsförderung in einem Bereich, der massiv von der Biotechnologiebranche selbst gefördert wird, stehe im klaren Widerspruch zum Verbraucherschutzauftrag der Regierung, betont Harald Ebner.
Knackpunkt ist: Es gibt bislang kaum Nachweismethoden, mit denen eine Gen-Veränderung, die mit Methoden der neuen Gentechnik ausgeführt wurde, festgestellt werden kann. Eine Kennzeichnung ist also nur möglich, wenn der Herstellerkonzern ausdrücklich darauf hinweist. Verunreinigungen würden hingegen bei Kontrollen nicht auffallen. Und das, obwohl Verfahren der neuen Gentechnik etwa im Bereich Saatgut oder Futtermittel bereits angewendet werden. Dennoch spart die Bundesregierung an der Förderung für die Forschung an Nachweismethoden - von der Risikoforschung ganz zu schweigen. Wir laufen also blind in ein Gentech-Abenteuer.
Kein Wunder, dass die Bundesregierung diese Informationen zunächst als Verschlusssache einstufte, also als geheim - nicht zu veröffentlichen!
Mehr dazu und ein umfassenderes Statement im Hintergrund hier:
Zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft und Ernährung (sogenannte Agro-Gentechnik) gilt in der EU, dass Organismen wie Saaten, Pflanzen, Tiere oder auch Futtermittel und natürlich vor allem Lebensmittel gekennzeichnet sein müssen, wenn sie gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder solches Tierfutter verwendet wurde. Dies soll die Wahlfreiheit der Landwirtinnen und Landwirte und auch die der Verbraucher schützen. Dass diese Kennzeichnungspflicht ausdrücklich auch für Verfahren der neuen Gentechnik, also etwa CRISPR/Cas (Genschere) gilt, hat der Europäische Gerichtshof 2018 entschieden. Haken an der Sache: Es gibt bisher kaum Nachweisverfahren für Organismen, die mit den Methoden der neuen Gentechnik verändert wurden, so dass die Kennzeichnung nicht sicher erfolgen kann.
Die EU-Kommission wurde beauftragt, eine entsprechende Nachweisforschung zu fördern und bis April 2021 eine Studie vorzulegen, wie der Stand der Forschung ist. Um diese Studie anbieten zu können, hat die EU-Kommission einen Fragebogen mit entsprechenden Fragen zur Forschung und zur Forschungsförderung an jedes einzelne Mitgliedsland gesendet.
Zu genau diesem Stand der Forschung und Forschungsförderung in Deutschland hat Harald Ebner, Sprecher der Fraktion der Grünen für Gentechnik-Politik, eine so genannte "Schriftliche Frage" an die Bundesregierung gesandt. Die Antwort kam zwar - und ist sehr aufschlussreich -, wurde jedoch als Verschlusssache, also geheim, nicht zur Veröffentlichung eingestuft. "Wenn die Bundesregierung den Diskurs mit den Bürgerinnen und Bürgern zu den neuen Methoden der Gentechnik wirklich ernsthaft und sachlich führen will, sollte sie dem Verbraucher auch reinen Wein einschenken", erklärt dazu Harald Ebner und verweist auf die Sorge der Bürger, wenn es um mögliche Folgen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren geht. "Denn gerade weil die überwältigende Mehrheit hierzulande Gentechnik auf dem Acker und dem Teller ablehnt, ist Transparenz auch zum Beispiel über die Verwendung von Steuergeldern zur Forschungsförderung in diesem Bereich das oberste Gebot. Ansonsten könnte man schon den Eindruck gewinnen, dass da Informationen verborgen werden sollen, die dem Verbraucherwillen für eine umfassende Technik-Folgenabschätzung im Umgang mit den neuen gentechnischen Methoden widersprechen."
Erst über ein parlamentarisches Verfahren, eine "Kleine Anfrage", konnte erreicht werden, dass die Antwort der Bundesregierung, genauer des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, nun öffentlich ist.
Zur nun endlich öffentlich zugänglich gewordenen Antwort der Bundesregierung erklärt Harald Ebner MdB, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:
"Die Antwort belegt, was wir seit Jahren kritisieren: während die Bundesregierung die Forschung zu neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas & Co mit über 27 Millionen Euro päppelt, stehen der Nachweis- und Risikoforschung gerade mal 2 Milliönchen zur Verfügung. Das offenbart ein gewaltiges Ungleichgewicht zu Ungunsten der Umwelt- und Gesundheitsvorsorge und zu Ungunsten der Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit. Eine derartig einseitige Forschungsförderung in einem Bereich, der massiv von der Biotechnologiebranche selbst gefördert wird, steht im klaren Widerspruch zum Verbraucherschutzauftrag der Regierung. Fatal daran ist, dass die Bundesregierung selbst einräumen muss, dass Inspektion und Kontrolle von Organismen, die durch neue gentechnische Verfahren erzeugt wurden, nur dann möglich wäre, wenn Nachweisverfahren zur Verfügung stehen würden. Die Bundesregierung muss die Wahlfreiheit von Bäuerinnen und Bauern sowie Verbraucher*innen schützen und die Umsetzung des Gentechnikrechts sicherstellen. Was es deshalb jetzt dringend braucht, ist ein Sofortprogramm für die Förderung von Nachweisverfahren und Risikoforschung, um der immer noch jungen Technologie endlich eine angemessene Technikfolgen-Abschätzung an die Seite zu stellen. Bemerkenswert ist zudem, dass ausgerechnet die Bundesregierung mit dem Behauptungsmythos aufräumt, die neuen Gentechniken könnten auch vielen kleinen, mittelständischen Züchtungsunternehmen Geschäftsfelder erschließen. Denn das ist mitnichten der Fall: Die Bundesregierung geht davon aus, dass genau wie bei der alten Gentechnik, es auch bei Organismen, die mit neuen Verfahren erzeugt wurden, zu Konzentrationsprozessen auf dem Markt kommt."
Bericht taz:
taz.de/Forschungsfoerderung-fuer-neue-Gentechnik/!5726761/
Die komplette Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage sowie den Fragenkatalog der EU zur Gentechnik samt Antworten darauf stellen wir gerne auf Nachfrage zur Verfügung.
harald.ebner@bundestag.de
Anlässlich der Wahl zum Baum des Jahres 2021 kritisiert Harald Ebner, Sprecher für Waldpolitik:
„Baum des Jahres ist die Stechpalme. Allerdings müssten tatsächlich alle Baumarten zum Baum des Jahres erklärt werden. Denn die Bäume in Deutschland sind akut bedroht von der Konzeptlosigkeit der Bundesregierung. Selbst die zusätzlichen Mittel aus der Corona-Hilfe werden nun pauschal nach Fläche ausgezahlt, ohne sie an den Waldumbau zu binden. Der Wald leidet unter den Folgen der Klimakrise - aber die zuständige Ministerin Klöckner schüttet einfach immer mehr Millionen an Waldhilfen nach Fläche aus, also nach Grundbesitz. Dabei ist vor allem der schnelle Umbau von Nadelholz-Monokultur-Alterklassenwäldern für die Zukunft dringend nötig, weil gerade sie besonders anfällig sind für Schäden durch Dürre, Schädlinge, Stürme oder Brände. Naturnahe Waldökosysteme mit einer hohen Baumartenvielfalt bieten die besten Chancen, der Klimakrise zu trotzen. Wir brauchen dringend ein Konzept für eine Waldwende, gezielte Förderinstrumente mit klaren ökologischen Vorgaben, um den Aufbau klimastabiler, naturnaher Wälder voranzutreiben und den Holzmarkt zu entlasten. Die Geldbazooka hilft hier nichts in der Sache.“
Gerade erst war Dicamba von der US-Umweltbehörde verboten worden, nun wurde das umstrittene Pestizid trotz breiter Kritik doch wieder zugelassen. Erst im Juni war der Verkauf von Dicamba gestoppt worden. Ein Gericht in San Francisco hatte der US-Umweltbehörde Fehler bei der im Jahr 2018 erteilten Zulassung bescheinigt. Dicamba vernichtet nicht nur Unkraut, sondern auch Nutzpflanzen, wenn sie nicht aus genetisch modifizierter Saat stammen. Dass Dicamba auf benachbarte Felder weht und die Pflanzen dort beschädigt, führte zu Klagen von Landwirten.
Anlässlich der erneuten Freigabe des Pestizids Dicamba in den USA fordert Harald Ebner, Obmann der Grünen im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, die Zulassungsverfahren für Pestizide in den USA, aber auch in Europa und Deutschland grundsätzlich neu zu regeln:
"Dicamba hat auch in Deutschland eine Zulassung und wird etwa in Rasendüngern verwendet. Die Zulassung hier, aber auch in den USA, wo nach nur marginalen Nachbesserungen wieder eine Zulassung erteilt wurde, sind gute Belege dafür, dass wir die Zulassungsverfahren für Umweltgifte insgesamt neu regeln müssen. Diese Verfahren garantieren weder in Deutschland, noch in der EU oder in den USA eine wirklich unabhängige, wissenschaftliche Bewertung der Stoffe und ihrer Wirkungen. Tatsächlich werden zum Beispiel die Risiken durch Wechselwirkungen mehrerer Umweltgiftrückstände in Lebensmitteln, der sogenannte Cocktaileffekt, bei der Frage der Zulassung gar nicht bewertet. Auch die Verbreitung von Pestiziden über die Luft wird nicht berücksichtigt. Besonders kritisch ist aber die Tatsache zu bewerten, dass die Zulassungsbehörden oftmals die Ergebnisse der Studien von Chemiekonzernen viel stärker gewichten als die Ergebnisse unabhängiger Studien."
Der EU-Agrarministerrat hat unter Leitung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner einen Beschluss gefasst, der die Umweltschutzregelungen zurückdrehen und das Erreichen der Ziele des Green Deals verhindern würde. Es kommt nun darauf an, bei den kommenden Verhandlungen deutlich nachzubessern - auch damit Landwirtinnen und Landwirte nicht immer weiter in eine Sackgasse geraten, sondern sich auf eine auskömmliche Vergütung ihrer Umweltleistungen verlassen können. Mehr hier:
www.agrar-presseportal.de/frau-kloeckner-faehrt-die-chance-an-die-wand_article1603275642.html
So sollte eine klimawirksame GAP gestaltet werden:
www.de24.news/de/2020/10/die-zeiten-aendern-sich-ebenso-wie-die-gap-euractiv-com.html
Und hier unsere grüne Agrarstrategie:
www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/agrar/PDF/201015-AP-GAP.pdf
Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik der Grünen-Bundestagsfraktion, gratuliert den beiden Wissenschaftlerinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna zum Chemie-Nobelpreis und fordert zugleich die Voraussetzungen wie etwa Nachweisbarkeit ein, um dem europäischen Vorsorgeprinzip auch bei neuer Gentechnik Rechnung tragen zu können.
„Ich gratuliere Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna ganz herzlich und voller Respekt zu dieser hohen Auszeichnung. Ihre Forschung zu CRISPR/Cas ist ohne Frage eine herausragende wissenschaftliche Leistung, die zeigt, dass Europa anderslautenden Behauptungen zum Trotz in der Biotechnologieforschung ganz vorne mit dabei ist. Die Entwicklung einer Technologie ist das eine. Wenn sie in der Welt ist, müssen viele weitere Fragen geklärt werden - von der postulierten Präzision über Nachweisverfahren vorgenommener Eingriffe, die noch nahezu fehlende Risikobegleitforschung bis hin zu Fragen der Regulierung, damit bekannt ist, wer die wirkmächtigen Werkzeuge einsetzt und welche Konstrukte damit erzeugt werden. Nur so wird dem europäischen Vorsorgeprinzip Rechnung getragen. Nur so bleibt auch die Kennzeichnung von Produkten möglich, die mit den neuen gentechnischen Methoden erzeugt wurden. Der europäische Gerichtshof hat im Juni 2018 geurteilt: Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und muss auch so reguliert werden. Deshalb ist die vollständige Umsetzung des EuGH-Urteils wichtig, um damit die Wahlfreiheit der Verbraucher und Verbraucherinnen dauerhaft und auch für nachfolgende Generationen zu sichern, statt diese über Deregulierung abzuschaffen.“
Zur Untersuchung der Luftbelastung mit Pestiziden durch das Umweltinstitut München und das Bündnis für enkeltaugliche Landwirtschaft erklärt Harald Ebner, Obmann im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft:
Das Ausmaß und die Risiken von Pestizidbelastungen in der Luft werden bislang unterschätzt. Glyphosat und Co finden sich nicht nur in Acker und Weinberg, sondern auch in Naturschutzgebieten und Nationalparken. Auch Ökobetriebe können sich kaum schützen gegen Einträge, vor allem gegen die über viele Kilometer durch die Luft verbreitbaren Stoffe Pendimethalin und Prosulfocarb. Leider leugnet die Bundesregierung bis heute den Handlungsbedarf.
Die Messergebnisse belegen einmal mehr Mängel der Pestizidzulassungsverfahren. So wird das Verbreiten über die Luft bei schwach und mittel flüchtigen Pestiziden nicht untersucht, obwohl es auch bei solchen Wirkstoffen wie Glyphosat bereits viele wissenschaftliche Hinweise auf Einträge über Bodenstäube und Winderosion gibt. In diesem Jahr waren Staubemissionen bei der Bodenbearbeitung für alle gut sichtbar. Auch Gesundheitsschäden über das Einatmen von belasteter Luft und durch das Zusammenwirken mehrerer Pestizide sind nicht oder nur ungenügend bei der Risikobewertung berücksichtigt.
Die Zulassungsbehörden sind besonders im aktuellen Zulassungsverfahren für Glyphosat aufgefordert, diesen Erkenntnissen endlich Rechnung zu tragen und das reale Risiko der Verbreitung über die Luft bei allen Wirkstoffen zu prüfen. Nur eine wesentliche Reduktion der Pestizideinsatzmengen kann letztlich Mensch, Umwelt, Ökolandbau und Imkerei sicher schützen.
Doch das Ziel der EU-Kommission, bis 2030 eine Pestizidreduktion um 50 Prozent zu erreichen, wird von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner und dem ihr unterstellten Ministerium sogar gänzlich in Frage gestellt. Die Bundesregierung vertröstet mit Ankündigungen, ohne dass es messbare Fortschritte beim Schutz vor Pestiziden gibt. Bis heute warten wir auf die Einleitung des Glyphosatausstiegs und die Umsetzung der Koalitionsankündigung im Rahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz, den Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten stark einzuschränken.
Die Förderung von Ökolandbau und nicht chemischen Alternativen beim Pflanzenschutz fristet weiter ein Schattendasein. Immer noch fehlt ein staatliches flächendeckendes Pestizidmonitoring von Luft, Boden, Gewässern und Menschen. Es darf nicht dabei bleiben, dass unser Wissen zur Belastungssituation sich allein auf das Engagement der Zivilgesellschaft stützt. Nötig ist auch eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips, damit durch Schadstoffeinträge geschädigte Betriebe nicht auf ihren Schäden sitzen bleiben.
Zur Seite des Umweltinstituts mit der Studie:
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Anlässlich der deutschen Waldtage 2020 erklärt Harald Ebner, Sprecher für Waldpolitik:
Die diesjährigen Waldtage sind Trauertage: Auch ein Jahr nach dem Waldgipfel hat die Bundesregierung noch immer kein wirksames Konzept, um der Waldkrise zu begegnen. Stattdessen werden Milliarden durch wirkungslose oder sogar waldschädliche Programme verschleudert. Die Klimakrise ist eine existenzielle Herausforderung für den Wald, aber Wirtschaftsminister Altmaier verschwendet weiter Zeit mit Ankündigungen, statt endlich beim Klimaschutz zu handeln. Die wachsenden Schadflächen zeigen: Nadel-Monokulturen sind besonders anfällig für Trockenheit, Stürme und Schädlingsbefall. Wer auf angeblich klimaresistente exotische Wunderbaumarten setzt, unterliegt einer gefährlichen Illusion. Naturnahe Waldökosysteme mit einer hohen Baumartenvielfalt bieten die besten Chancen, der Klimakrise zu trotzen.
Wir brauchen gezielte Förderinstrumente mit klaren ökologischen Vorgaben, um den Aufbau klimastabiler, naturnaher Wälder voranzutreiben und den Holzmarkt zu entlasten.
Die bisherigen Wald-Hilfen sind nicht an ökologische Kriterien und waldschonende Bewirtschaftung gekoppelt. Damit besteht die Gefahr, dass mit Steuergeldern alte Fehler wiederholt werden.
Förderanreize für eine übermäßige Räumung des Schadholzes sind kontraproduktiv: Sie erschweren die natürliche Wiederbewaldung, denn Schadholz schütz vor Austrocknung und gibt Jungwuchs als Humus gute Startbedingungen. Bei staubtrockenen Böden hilft auch keine Pflanzoffensive.
Zudem verschärft die Räumung das Holzüberangebot und damit den Preisverfall.
Aber auf Entlastungsmaßnahmen wie eine umfassende Holzbaustrategie warten wir vergeblich.
Die von der Bundesregierung geplanten Flächenprämien sind reine Geldverschwendung und bringen dem Klima- und Naturschutz nichts. Flächenprämien bevorteilen die Besitzer großer Waldflächen nach dem Motto: „Wer hat, dem wird gegeben“.
Die Jagdgesetznovelle hat Fehlstellen beim Waldschutz: Es gibt keine klaren Vorgaben für angepasste Wilddichten, um aufwachsende Laubbäumen auch ohne Zaun vor Verbiss zu schützen. Dabei wäre es dringend an der Zeit, endlich wildbiologische Erkenntnisse in ein gesetzlich geregeltes Wildtiermanagement zu überführen.
Zum Bericht der DUH und Rainforest Foundation Norway zu steigenden Sojaimporten aus Entwaldungsgebieten in Brasilien erklären Steffi Lemke, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Naturschutzpolitik und Harald Ebner, Obmann im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft:
Wer die Waldbrände stoppen will, muss Sojaimporte aus Entwaldungsgebieten verhindern. Die drastischen Steigerungen von Sojaimporten aus Entwaldungsgebieten in Brasilien sind inakzeptabel, denn damit sind weitere Klimabelastungen, Vernichtung artenreicher Ökosysteme und Menschenrechtsverletzungen verbunden. Klar ist: Die Waldvernichtung unter Bolsonaro ist drastisch gestiegen. Die Bundesregierung muss endlich erkennen, dass Brasilien unter diesen Bedingungen kein Handelspartner für die EU sein kann. Nur ein Stopp der EU-Mercosur-Verhandlungen kann die brasilianische Regierung zum Umdenken zwingen. Deutschland muss hier als Ratspräsidentschaftsland endlich auf EU-Ebene aktiv werden.
Die Futtermittelbranche hat offenkundig bislang viel zu wenig unternommen, um den Import von Soja aus Entwaldungsregionen wirksam zu unterbinden. Das macht die Tatsache deutlich, dass der Großteil des Sojas nicht entwaldungsfrei zertifiziert und die Hälfte des Sojas noch nicht einmal die eigenen Leitlinien der Futtermittelbranche erfüllt. Einzelhandel, Bundesregierung und Landwirtschaftsverbände müssen hier Druck ausüben, damit die gesamte deutsche Futtermittelbranche schnellstmöglich ihre eigenen Leitlinien umsetzt und nur noch zertifiziert entwaldungsfreies Soja importiert.
Europa muss als großer Futtermittelimporteur seiner Mitverantwortung für die Waldvernichtung ins Auge sehen und die Sojaimporte deutlich reduzieren. Doch statt die Weichen für mehr Anbau von Hülsenfrüchten in Deutschland zu stellen, streicht Agrarministerin Klöckner die Fördergelder für die Eiweißstrategie zusammen. Und über eine Reduktion der sojaverbrauchenden Tierbestände denkt Klöckner noch nicht einmal nach. Fleisch darf nicht länger Ramschware sein, wenn wir die Grüne Lunge der Erde erhalten wollen.
Bericht der Deutschen Umwelthilfe und der Rainforest Foundation Norway zu stark gestiegenen Soja-Importen aus Brasilien nach Deutschland, hier:
https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/anstieg-von-soja-importen-aus-brasilien-facht-die-feuer-im-amazonas-weiter-an-deutsche-umwelthilfe/
Zur Methode, Veränderung mit neuen gentechnischen Verfahren nachzuweisen, erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik:
„Die Studie zeigt: Der Nachweis gentechnischer Eingriffe ist auch bei neuen gentechnischen Verfahren möglich. Das sind sehr gute Neuigkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher und unsere Ökosysteme. Denn diese frei zugängliche Nachweismethode erlaubt die Kontrolle der korrekten Kennzeichnung auch neuer gentechnisch veränderter Organismen und sichert damit nicht nur die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und Bäuerinnen und Bauern, sondern erlaubt auch wieder die Kontrolle über die Freisetzung in Ökosysteme. Damit kann endlich das EU-Recht wieder vollzogen und damit die Rechtsstaatlichkeit wieder hergestellt werden. Und es kann sichergestellt werden, dass keine illegalen Gentechnik-Lebens- und Futtermittel nach Deutschland und Europa gelangen. Schließlich hat der EuGH bereits vor zwei Jahren klar geurteilt: Auch neue Gentechnik unterliegt der Kennzeichnungspflicht. Die Behörden (BVL/BfR) müssen sich ab sofort mit dem Verfahren vertraut machen, es in ihren Laboratorien zur Anwendung bringen und über ENGL den europäischen Austausch suchen. Zudem müssen Behörden auf Grundlage des vorhandenen Verfahrens, Nachweisverfahren für andere NGT-Pflanzen entwickeln und zur Verfügung stellen. Es ist ein Armutszeugnis für Ministerin Julia Klöckner und die EU-Kommission, die dieses dringend benötigte Nachweisverfahren zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil nicht zustande gebracht haben. Die bekennende Gentechnik-Befürworterin Julia Klöckner hat gerade erst damit begonnen, eine Studie zu beauftragen. Ergebnisse erwartet sie nach eigenem Bekunden frühestens in zwei Jahren. Diese ‚Wer nicht sucht, der auch nicht findet‘- Strategie geht mit diesen Erkenntnissen nun nicht mehr auf. Endlich ist das haarsträubende Argument vom Tisch, eine Regulierung, also die Kennzeichnung, Risikoprüfung, und Zulassungsverfahren neuer gentechnischer Verfahren seien gar nicht möglich, weil sie ohnehin nicht nachweisbar seien.“
Weitere Informationen:
Die Zunahme des Ökologischen Landbaus in Deutschland sieht Harald Ebner, Obmann im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, als ein gutes Zeichen:
„Gut, dass die nachhaltigste bekannte Landwirtschaftsform, der Ökologische Landbau, kontinuierlich wächst. Es ist ein gutes Zeichen, dass auch die nachhaltig bewirtschaftete Fläche auf diese Weise zunimmt. Das trägt auch der Entwicklung am Lebensmittelmarkt, der seit Jahren hohe Wachstumsraten im Bio-Bereich vorweisen kann, Rechnung. Es ist auch ein gutes Zeichen, weil es zeigt, dass Bauernfamilien trotz mancher Anfeindungen und Angriffe seitens ihrer konventionell wirtschaftenden Kolleg*nnen und anderer bereit für Veränderung sind. Es hilft den Verbraucher*nnen, weil es besser schmeckt. Es hilft aber auch den Bauernfamilien, weil sie weniger gefährliche Stoffe wie chemisch-synthetische Pestizide einsetzen. Und es hilft den Wasserversorgern, weil sie weniger Nitrat und Giftstoffe aus dem Wasser filtern müssen. Vor allem aber profitiert die Umwelt davon, wird so doch biologische Vielfalt gewährleistet - damit die Bienen auch morgen weiter summen."
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Zur Einigung von Bayer mit einem Teil der Geschädigten in den USA erklärt Harald Ebner, Obmann im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft:
"Die Vergleichseinigung zu Glyphosat zeigt klar: Das giftige Erbe von Monsanto kommt Bayer teuer zu stehen und ist noch längst nicht ausgestanden. Eine Einigung mit 75 Prozent der Geschädigten bedeutet, dass bei einem Viertel der weit über 120 000 Fälle noch ein Klagerisiko besteht. Dass der Konzern zudem einer Untersuchung der Rolle von Glyphosat bei der Entstehung von John-Hodgkin-Lymphomen durch ein unabhängiges Wissenschaftsgremium zustimmen musste, verhindert den Schlussstrich, den Bayer-Chef Baumann mit dem teuren Deal erkaufen wollte. Diese Untersuchung straft die Unbedenklichkeitsversprechen für Glyphosat schon heute Lügen.
Außerdem hat Monsanto aus dem Desaster mit Anbausystemen auf Basis von Totalherbiziden offenbar wenig gelernt und will in den USA jetzt Sorten zulassen, die gegen fünf Unkrautvernichter gleichzeitig resistent sind, darunter auch den in der EU bereits verbotenen Stoff Glufosinat. Damit sind weitere Klagen programmiert. Und in der EU strebt Bayer eine Zulassungsverlängerung für Glyphosat an, als gäbe es die Krebs-Klagen nicht, das Insektensterben nicht und die Notwendigkeit von gesunden Böden nicht. Bayer wird mit diesem Geschäftsmodell von gestern den Zukunftsmarkt für die dringend benötigte Beikrautregulierung ohne chemische Gifte verpassen.
Das Unternehmen handelt wider seinem eigenen Nachhaltigkeitsanspruch. Bayer muss Exporte von Giften stoppen, die in der EU längst aus Gesundheits- und Umweltgründen verboten sind. Was in Europa gefährlich ist, kann in Afrika oder Asien nicht sicher sein. Wer weiterhin unsere natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet und Bestäuber vernichtet, riskiert einen globalen, ökologischen Shutdown, gegen den es keinen Impfstoff geben wird.
In Deutschland steht Landwirtschaftsministerin Klöckner weiter im Wort, Glyphosat noch in diesem Jahr für den privaten Gebrauch zu verbieten und den im Koalitionsvertrag versprochenen Glyphosatausstieg endlich voranzutreiben. Eine Verringerung von Pestizidrisiken geht nur mit einer deutlichen Reduktion des Pestizideinsatzes. Die EU-Kommission hat das erkannt und sich das Ziel einer Halbierung des Pestizideinsatzes bis 2030 gesetzt. Die Landwirtschaftsministerin sollte mit der deutschen Ratspräsidentschaft die Chance nutzen, vom Bremsklotz zum Motor für Pestizidreduktion zu werden. Bislang behandelt die Ministerin Ökolandbau und Methoden des nichtchemischen Pflanzenschutzes aber als Stiefkinder der Forschung und somit auch der Bundesförderung. Das muss sich ändern, wenn sie sich nicht weiter den Vorwurf einhandeln will, den Glyphosatausstieg bewusst zu verschleppen."
Grüne bestätigen Haltung zur Gentechnik in der Landwirtschaft: Harald Ebner und Martin Häusling zu den Beschlüssen von Fraktion und EU-Grünen
Zu den Positionspapieren der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der GRÜNEN im Europäischen Parlament zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft erklären Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik im Bundestag, und Martin Häusling, Sprecher für Agrarpolitik der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
Harald Ebner: „Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und muss genau so reguliert werden. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2018 festgestellt. Damit steht die Bundestagsfraktion weiterhin für Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit. Ein Großteil der Deutschen lehnt laut Umfragen Gentechnik in der Landwirtschaft und im Essen ab. Ihnen und der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft müssen wir auch weiterhin ihre Wahlfreiheit sichern: Es muss Gentechnik draufstehen, wo Gentechnik drin ist. Die unter anderem von der Agrarchemie-Branche geforderte Deregulierung der bestehenden Gentechnik-Rechtslage lehnen wir ab, denn nur so sind Risikoprüfung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen weiterhin gewährleistet. Nichts deutet darauf hin, dass gentechnisch veränderte Pflanzen oder Tiere die ungelösten komplexen Probleme und Fragen der Welternährung wie Zugang zu Land und Wasser, das Beenden von Bürgerkriegen, Ausbildung und Wissenstransfer beantworten könnten. Gerade CRISPR/Cas ist ein potenziell enorm tiefgreifendes Verfahren, das direkt ins Erbgut eingreift, deshalb gebietet der Respekt vor kommenden Generationen, ihnen nicht durch Deregulierung ihre Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeit aus der Hand zu schlagen. Gerade mit der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen ist nach wie vor oberste Vorsicht geboten, weil bislang niemand eine Rückholbarkeit garantieren kann."
Martin Häusling: „Mit dem heute abgestimmten Papier wird die klare Haltung der Fraktion die Grünen/EFA aus ganz Europa zur Beherzigung des Vorsorgeprinzips und der vollständigen Umsetzung des EuGH-Urteils von 2018 nochmals bekräftigt. Eine Deregulierung der Verfahren und somit ein Wegfall von Risikobewertung, Monitoring, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit kommt für uns nicht in Frage. Das Papier ist ein starkes Statement für eine systemische Transformation unserer landwirtschaftlichen Systeme hin zu agrar-ökologischen Systemen. Die Versuche, mittels Gentechnik die Krankheitssymptome der Intensivlandwirtschaft zu lindern, wie die vielbeschworene Dürre- und Trockenresistenz von Pflanzen, sind zum Scheitern verurteilt. Ein Setzen auf die gentechnischen Verfahren führt zu einer noch stärkeren Konzentration des Saatgutmarktes auf wenige Player und spielt den Großkonzernen in die Hände. Die Abhängigkeit der Landwirt*innen von den wenigen dominierenden Chemie-Riesen darf durch diese Risikotechnologien nicht weiter vergrößert werden. In der detaillierten Stellungnahme fordern wir europäischen Grüne unter anderem ein striktes Vorgehen der Europäischen Kommission bei Nichteinhaltung der Freisetzungsmaßgaben bzgl. Gentechnik seitens der Mitgliedsstaaten. Dies muss durch eine konsequente Kontrolle und Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit von Importen flankiert werden. Ebenfalls wird noch einmal der Appell nach einem weltweiten Moratorium von Gene-Drives vorgebracht.“
Das Positionspapier der Bundestagsfraktion finden Sie hier:
https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss-gentechnik.pdf
Pressemitteilung des EuGH zum Gentechnik-Urteil:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180111de.pdf
Zu gentechnischen Methoden im Green Deal der EU-Kommission erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:
"Es ist ein gutes Signal für die Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt, dass die EU-Kommission trotz Gegenwind am Green Deal festhält. Gerade jetzt ist es wichtig, endlich die Wende hin zu einer klimaneutralen und umweltfreundlichen Agrarpolitik einzuleiten. Dabei ist die Reduktion von Pestiziden ein ganz entscheidender erster Schritt, um Artenvielfalt und Insekten zu schützen. Wichtig ist, dass den Worten nun Taten folgen. Die Landwirtinnen und Landwirte brauchen rasch Planungssicherheit und eine finanzielle Unterstützung bei der Umstellung auf einen umweltgerechten Pflanzenschutz.
Aber: Neue gentechnische Methoden haben in Bezug auf nachhaltige Lebensmittelproduktion nichts im Green Deal zu suchen. Im Gegenteil: Es gibt viel zu viele offene Fragen rund um die Risiken für Mensch und Natur – und vielversprechendere, an widerstandsfähigen Systemen statt an einer einzelnen Technologie orientierte Ansätze wie Ökolandbau und Agrarökologie. Zudem erscheint rätselhaft, wie mit der laufenden EU-Studie zum regulatorischen Status der neuen gentechnischen Methode plötzlich Nachhaltigkeitspotentiale erforscht werden sollen.
Eindeutig ist, dass die neueren gentechnischen Methoden Gentechnik sind und auch weiterhin durch die entsprechende Gesetzgebung reguliert werden müssen, wie es der EuGH 2018 entschieden hat. Nur so kann die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und Bäuerinnen und Bauern garantiert und eine Rückholbarkeit gewährleistet werden."
Zum internationalen Weltbienentag am 20. Mai erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik sowie Obmann der Grünen im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft:
"Bestäuber wie Bienen und deren wilde Verwandte sind systemrelevant: Sie sind Voraussetzung für stabile Ökosysteme sowie für gute Ernten und eine vielfältige Ernährung. Die Coronakrise zeigt, wie sehr wir bei Obst und Gemüse auf Importe angewiesen sind und wie wichtig regionale Landwirtschaft ist.
Angekündigt hat die Bundesregierung schon vieles, schon oft die Bestäubungsleistung der Bienen mit wohlklingenden Worten gewürdigt. Doch wirksame und konsequente Maßnahmen blieb Landwirtschaftssministerin Klöckner schuldig. Auf eine Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz oder Fortschritte beim Glyphosatausstieg warten wir bislang vergeblich. Noch nicht einmal ein Glyphosatverbot für Privatanwenderinnen und -anwender haben Frau Klöckner und Umweltministerin Schulze zustande gebracht.
Fehlanzeige herrscht auch bei Förderprogrammen zu chemiefreiem Pflanzenschutz oder Konzepten zur Pestizidreduktion, wo die Landwirtschaftsministerin ganz aktuell von der EU-Kommission mit dem Ziel einer Mengenhalbierung chemisch-synthetischer Pestizide bis 2030 überholt wird. Pestizide mit neuen bienengefährlichen Wirkstoffen wie Sulfoxaflor und Flupyradifuron werden in Deutschland anders als in Frankreich nicht aus dem Verkehr gezogen. Erst letzte Woche wurden neue Notfallzulassungen für Pestizide auf Basis von Cyantraniliprol erteilt, obwohl die Bundesregierung selbst ein hohes Risiko für bestäubende Insekten durch dieses Gift festgestellt hat.
Klöckner blockiert eine konsequente Umschichtung der Agrarförderung zugunsten bienenfreundlich und naturverträglich wirtschaftender Höfe. Damit lässt sie erneut die Chance verstreichen, naturverträgliche Landwirtschaft auch auskömmlich zu machen. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung beim Bienenschutz endlich ihre Hausaufgaben macht, statt uns weiter mit Sonntagsreden und symbolpolitischen PR-Aktionen hinzuhalten. Ohne beherztes Handeln gegen das Insektensterben könnten Äpfel, Kirschen und Co. bald zum Luxusgut werden."
Zur Bestätigung des Verbots von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus im wesentlichen biologischen Verfahren durch die Oberste Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:
"Neuere Patente auf Pflanzen und Tiere aus in wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren bleiben grundsätzlich verboten - das ist eine gute Nachricht für Züchter, Landwirte und Verbraucher. Die Infragestellung dieses Verbots durch eine Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes ist mit dem heutigen Spruch der höheren Instanz endlich vom Tisch.
Damit bestätigt die große Beschwerdekammer unsere bisherige Auffassung und den einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages vor acht Jahren.
Nach wie vor bleiben aber Schlupflöcher für neue Patente. Die Europäische Politik muss deshalb durch eindeutige Regeln das Verbot jetzt deshalb erst wasserdicht umsetzen, um wirkliche Rechtssicherheit zu schaffen. Sonst werden die Versuche, das Verbot weiterhin mit Tricksereien zu umgehen, nicht abreißen. Die Bundesregierung sollte ihren Ratsvorsitz in der EU nutzen, um diesen Prozess voranzutreiben. Die weitere Privatisierung genetischer Ressourcen und damit die Erschwerung der Züchtung klimafester neuer Sorten muss endlich gestoppt werden."
Zu Patenten auf gentechnisch veränderte Schimpansen siehe:
legal-patent.com/patentrecht/kein-europaeisches-patent-auf-menschenaffen/
Zum Tag des Baumes am 25.04.2020 erklärt Harald Ebner, Sprecher für Waldpolitik:
"Bäume und Wälder sind unsere Verbündeten im Kampf gegen die Klimakrise. Unsere Bäume leiden massiv unter der Dürre, Waldbränden und immer häufigerem Borkenkäferbefall - alles Folgen der Klimakrise. Der Waldschutz darf auch in Corona-Zeiten nicht vernachlässigt werden.
Es gibt keine Wunderbäume, die immun gegen die Klimakrise wären. Ein Rettungsprogramm ist für den Wald in Deutschland deshalb existenziell notwendig. Dazu gehört, dass Investitionen in Maßnahmen zum Waldumbau und zum Klimaschutz gekoppelt werden.
Wir fordern deshalb:
- Jeder Fördercent muss künftig in Maßnahmen zur Schaffung strukturreicher Wälder mit einem höheren Laubbaumanteil investiert werden.
- Mehr Naturverjüngung: Eine Aufforstung geschädigter Waldflächen allein durch Pflanzung ist finanziell und arbeitstechnisch kaum zu bewältigen. Daher brauchen wir wirksame Maßnahmen, wie Wildverbissschäden auch ohne Einzäunung von Jungbäumen minimiert werden können, damit Wälder sich naturverjüngen können.
- Im Bundeswaldgesetz müssen klare Mindeststandards für eine ökologischere Waldbewirtschaftung definiert werden: Vermeidbare Stressfaktoren wie Kahlschläge, Entwässerung von Waldböden, Bodenschäden durch schwere Maschinen und zu enge Rückegassen sowie Komplett-Beräumungen von Schadholz müssen so weit wie möglich zurückgefahren werden.
- Zu stabileren Waldökosystemen gehört auch, dass wir in öffentlichen Wäldern den Holzeinschlag reduzieren, Bäume älter als bisher werden lassen und mehr Totholz im Wald belassen.
- Das bedeutet gleichzeitig, dass Holz künftig viel effizienter und soweit möglich vorrangig stofflich genutzt werden muss.
- Um dem drohenden Ausverkauf kommunaler Wälder an private Investoren vorzubeugen, fordern wir einen Bund-Länder-Fonds zur Sicherung ökologisch wertvoller Waldflächen in Gemeineigentum. Dies würde auch helfen, das nationale Biodiversitätsziel von zehn Prozent öffentlicher Wälder ohne Holznutzung schneller zu erreichen.
- Forstbetriebe sind bereits vor der Corona-Krise in eine Schieflage geraten, weil die enormen Mengen an Schadholz zu einem drastischen Holzpreisverfall geführt haben. Neben gezielten Hilfen wie Überbrückungskredite und Erleichterungen für Holzlagerplätze brauchen wir Maßnahmen zur Marktentlastung wie eine Bund-Länder-Holzbaustrategie, die Wettbewerbsnachteile für den klimafreundlichen Baustoff Holz umfassend beseitigt."
Siehe auch:
Zum angekündigten Vergleich des Bayer-Konzerns um irreführende Glyphosat-Werbung und -Etikettierung in den USA erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:
"Bayer versucht sich einmal mehr freizukaufen in Sachen Glyphosat. Dabei zeigt sich erneut, dass der Allround-Pflanzenvernichter eben nicht so harmlos ist, wie der Konzern ihn nach wie vor darstellt. Statt weiter starr an Glyphosat festzuhalten, sollte Bayer endlich die eigenen Nachhaltigkeits-Versprechungen ernstnehmen und an giftfreien Alternativen arbeiten.
Finanziell betrachtet sind die hier im Raum stehenden knapp 40 Millionen Dollar für Bayer lediglich Peanuts im Vergleich zu den Schadenersatzzahlungen in den laufenden Krebs-Prozessen, in denen bisher jedem einzelnen Kläger weit höhere Beträge zugesprochen wurden - und Zehntausende Fälle noch ausstehen. Dort stehen Milliardenzahlungen im Raum.
Da Bayer unbelehrbar weiterhin Glyphosat verkaufen will, droht dieses Geschäftsmodell auch finanziell zum Fass ohne Boden zu werden - ganz abgesehen von den Folgen für Artenvielfalt, Umwelt und Gesundheit. Spätestens bei der anstehenden ersten virtuellen Hauptversammlung muss Bayer-Chef Baumann zu dieser Diskrepanz zwischen Nachhaltigkeits-Ankündigungen und realer Unternehmenspolitik Stellung nehmen. Total-Pflanzenvernichter sind im Ackerbau weder notwendig noch dauerhaft verantwortbar. Stattdessen sollten Forschungsgelder verstärkt in nicht-chemische Alternativmethoden investiert werden."
Siehe auch:
Zum internationalen Tag des Waldes am 21. März erklären Harald Ebner, Sprecher für Waldpolitik, und Steffi Lemke, Sprecherin für Naturschutzpolitik: Harald Ebner, Sprecher für Waldpolitik:
„Trotz vieler Millionen Euro staatlicher Hilfsgelder ist die Waldkrise noch lange nicht gelöst. Ein knappes halbes Jahr nach Julia Klöckners Waldgipfel fehlen wichtige Weichenstellungen für einen klimafesten Wald. Dazu gehören mehr Vielfalt an heimischen Baumarten und mehr Naturnähe. Der ökologische Waldumbau muss flächendeckend und systematisch vorangetrieben werden. Jeder Fördercent, der jetzt fließt, muss in vielfältigen, mulitifunktionalen Wald mit starker Ökosystemfunktion, einer reichhaltigen Baumartenmischung und hohem Laubbaumanteil investiert werden. Und wir brauchen verbindliche Mindeststandards für eine schonende und naturnahe Waldbewirtschaftung, um die natürliche Widerstandskraft der Wälder zu stärken. Kahlschläge, Entwässerung von Waldböden, Bodenschäden durch schwere Maschinen und eine übertriebene Komplett-Beräumung des Schadholzes sind Gift für das Ökosystem Wald und müssen der Vergangenheit angehören. Sinnvoll könnte auch ein Bund-Länder-Fonds zum Erwerb von kommunalen Waldflächen sein. Dadurch könnte ein Ausverkauf defizitärer Kommunalwälder an Investoren verhindert werden. So ließe sich möglichst viel Wald im Gemeineigentum halten und nationalen Biodiversitätsziele im Wald wären schneller erreichbar. Eine Herausforderung stellt auch das Wiederaufforsten der Wälder dar, die in Folge der Klimakrise zerstört worden sind. Angesichts des beispiellosen Schadenausmaßes ist eine teure Aufforstung aller Flächen durch Menschenhand weder leistbar noch sinnvoll. Bund und Länder müssen daher zukünftig sicherstellen, dass sich die Wälder aus sich selbst heraus per Naturverjüngung erholen können. Dazu muss die Wilddichte angepasst werden, um Verbiss-Schäden an Jungbäumen zu reduzieren. Auch eine Holzbaustrategie würde Wald, Klima und Holzwirtschaft gleichermaßen helfen. Denn Forstbetriebe und Waldeigentümer schreiben wegen des extremen Holzpreisverfalls rote Zahlen. Leider lässt die Bundesregierung diese Chance weiterhin ungenutzt.“
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https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/waelder-klimafest-machen
Polizeireform: Chance für mehr Präsenz in der Fläche
Der CDU-Landtagsabgeordnete Helmut W. Rüeck beunruhigt mit seiner Kritik an der Polizeireform unnötig die Beschäftigten der Polizeidirektion Schwäbisch Hall, obwohl noch keine Standortentscheidungen gefallen sind. Die CDU hat die Schließung vieler ländlicher Reviere wie in Kirchberg und Wallhausen betrieben. Dagegen sichert Grün-Rot die Präsenz in der Fläche. Alle Reviere und Polizeiposten bleiben erhalten.
Mehr»Keine Patente auf Tiere und Pflanzen: Bundestag handelt endlich
Der interfraktionelle Antrag "Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen" wurde nach erster Beratung im Bundestag jetzt in die Ausschüsse verwiesen. Der Antrag wurde maßgeblich von unserer Fraktion vorbereitet. Es ist erfreulich, dass auch die Koalitionsfraktionen den Handlungsbedarf im Biopatentrecht anerkennen - wenn auch aus unserer Sicht nicht weitgehend genug.
Mehr»Ökoförderung: Baden-Württemberg ist Vorbild für Deutschland
Baden-Württemberg hat es auf Platz zwei beim Ökolandbau-Bundesländer-Rankings des Bundes für Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) gebracht. Das zeigt das große Potenzial, das in unserer vielfältigen landwirtschaftlichen Struktur und immer noch reichhaltigen Landschafts- und Naturausstattung steckt. Dennoch gibt es auch im Ländle noch viel Wachstumsspielraum für mehr Bio.
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