Bayer-Hauptversammlung: Monsanto-Übernahme in der Kritik

Harald Ebner kritisierte als Redner auf der Bayer-Hauptversammlung in Bonn die bevorstehende Übernahme des US-Agrarkonzerns Monsanto: "Monsanto ist dermaßen in der Kritik und in rechtlichen Probleme verstrickt, haben Sie mögliche Gerichtskosten mit einbezogen in Ihren Deal?", fragte er den Bayer-Vorstand. "Insektensterben, Nitrat im Grundwasser, Monokultur statt Vielfalt – all das macht eindrücklich klar: wir brauchen eine Agrarwende! Die Bayer-Monsanto-Fusion bewirkt genau das Gegenteil." SPON: Bayer verteidigt Monsanto-Kauf trotz AuflagenInfodienst: Bayer will Monsanto "in Kürze" übernehmen

25.05.18 –

Harald Ebner kritisierte als Redner auf der Bayer-Hauptversammlung in Bonn die bevorstehende Übernahme des US-Agrarkonzerns Monsanto: „Monsanto ist dermaßen in der Kritik und in rechtlichen Probleme verstrickt, haben Sie mögliche Gerichtskosten mit einbezogen in Ihren Deal?“, fragte er den Bayer-Vorstand. „Insektensterben, Nitrat im Grundwasser, Monokultur statt Vielfalt – all das macht eindrücklich klar: wir brauchen eine Agrarwende! Wir müssen die Landwirtschaft enkeltauglich machen. Für uns, für unsere Umwelt und nicht zuletzt auch für unsere Bäuerinnen und Bauern selbst. Die Bayer-Monsanto-Fusion bewirkt genau das Gegenteil. Statt für neue Lösungen für eine bessere Landwirtschaft steht Baysanto für noch mehr von den altbekannten Übeln wie Pestizide, Gentechnik und Klagen gegen Umweltgesetze. Das ist nicht zukunftsfähig – weder für Bayer und seine Aktionäre noch für unsere Gesellschaft und die Umwelt!“ Eine bemerkenswerte Entwicklung war es bei dieser Bayer-Hauptversammlung, dass nicht nur ausgewiesene Kritiker wie Harald Ebner, sondern sogar viele Vertreter von Banken und Investmentfonds Themen wie den Monsanto-Deal, Glyphosat oder bienengefährliche Pestizide ansprachen, weil die damit verbundenen „Reputationsprobleme“ sich auch ökonomisch auszuwirken drohen. Ein Vertreter von Union Investment forderte den Bayer-Vorstand sogar konkret auf, in dem Prozess zum Teilverbot der Neonikotinoide nicht in Berufung zu gehen.

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