01.11.16 –
Die Klarstellung der EU-Kommission, dass Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung nicht patentierbar sind, ist überfällig und ein wichtiges politisches Signal. Patente auf Tomaten, Brokkoli und andere konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere kann und darf es nicht geben. Doch das Europäische Patentamt (EPA) nutzt unklare Formulierungen in der EU-Biopatentrichtlinie und im Europäischen Patentübereinkommen, um das Patentierungsverbot für Züchtungen aus „im wesentlichen biologischen Verfahren“ auszuhebeln. Inzwischen existieren etwa zweihundert Patente auf konventionelle Züchtungen und rund tausend Anträge auf weitere derartige Patente. Solche Biopatente verschärfen die Abhängigkeit der gesamten Lebensmittelerzeugung von wenigen Großkonzernen wie dem angekündigten neuen Agrarriesen Bayer-Monsanto und erschweren die Züchtung neuer Sorten massiv. Die Erklärung der EU-Kommission hat leider nur empfehlenden politischen Charakter, ist aber nicht bindend für das EPA. Das zeigt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Ohne Änderung der Rechtsgrundlagen ist die schleichende Privatisierung genetischer Ressourcen und damit unserer Ernährungsgrundlage nicht zu stoppen, deshalb muss die Bundesregierung jetzt mit dafür sorgen, dass das Patentverbot für konventionelle Züchtungen in der Biopatentrichtlinie klargestellt wird. Das Europäische Patentamt (EPA) muss umfassend reformiert werden, auch wegen seiner intransparenten Struktur, seiner problematischen Finanzierung über Gebühren von der Industrie und wegen des Mangels an demokratischen Kontrollmechanismen. Die Bundesregierung muss sich jetzt im EPA-Verwaltungsrat für eine solche Reform stark machen.
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