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31.01.12 –
Harald Ebner zu den Verhandlungen über einen deutsch-schweizerischen Fluglärm-Staatsvertrag zum Flughafen Zürich:
Grundsätzlich begrüße ich es, wenn jetzt endlich ernsthafte Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz über das Lärmproblem des Zürcher Flughafens aufgenommen werden. Es bleibt allerdings mehr als fragwürdig, ob in einer solchen Einigung ein ausreichender Lärmschutz für die Bevölkerung in Südbaden erreicht werden kann. Was Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer jetzt mit seiner Schweizer Amtskollegin Doris Leuthard als "Absichtserklärung" unterzeichnet hat, erscheint reichlich vage. Alle strittigen Punkte sind weiterhin offen. Faktisch ist der Bundesminister zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten ohne greifbares konkretes Ergebnis aus den Verhandlungen herausgegangen und hat sich erneut um Monate vertrösten lassen. Die Leidtragenden sind die Menschen vor Ort.
Peter Ramsauer muss sich endlich ernsthaft für eine verbindliche, deutliche Beschränkung der Flugverkehrsbelastung über Südbaden einsetzen. Es kann nicht sein, dass ein Flughafen einen Großteil seiner Lärmbelastung ins Nachbar-land exportiert. Eine Reduktion der Anflüge über deutsches Hoheitsgebiet auf maximal 80.000 pro Jahr und ein Ende der Warteschleifen über Donaueschingen bei Fortbestand der uneingeschränkten Nacht-, Tagesrand- und Wochenend- und Feiertagssperrzeiten – wie sie auch die "Stuttgarter Erklärung" fordert – ist dringend erforderlich. Ich fürchte, dass Ramsauer bei einer "Einigung" mit der Schweiz Zugeständnisse zu Lasten der lärmgeplagten Region machen müsste und würde. Dann aber wäre es zu spät. Denn im "Falle einer greifbaren Möglichkeit einer Einigung würden keine einseitigen Maßnahmen veranlasst", wie der Verkehrsminister jetzt auf Anfrage mitteilen ließ.
Außerdem hat Peter Ramsauer es versäumt, seinen Vorstoß mit dem regionalen Fluglärm-Beirat abzustimmen. Das wäre aber dringend geboten. Denn wenn sich aus Stuttgart 21 eines lernen lässt, dann doch, dass die Bundespolitik nicht mehr über die Betroffenen vor Ort hinweg planen und entscheiden sollte. Land und Region müssen unverzüglich in die Verhandlungen zum Staatsvertrag eingebunden werden, sonst wird es keine Akzeptanz für das Ergebnis geben.
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