Echter Lärmschutz oder fauler Kompromiss?

Der gefundene Kompromiss ist ein wichtiger Schritt für die Region, die mit elf Streitjahren zu lang auf eine Einigung hat warten müssen. Wenngleich Anflüge früher möglich sind als ursprünglich vorgesehen, ist das Ergebnis vor allem für die deutsche Seite insgesamt mit Verbesserungen verbunden.

03.07.12 –

Zum Staatsvertrag mit der Schweiz und dem gefundenen Kompromiss im Fluglärmstreit erklärt Harald Ebner:

Der gefundene Kompromiss ist ein wichtiger Schritt für die Region, die mit elf Streitjahren zu lang auf eine Einigung hat warten müssen. Wenngleich Anflüge früher möglich sind als ursprünglich vorgesehen, ist das Ergebnis vor allem für die deutsche Seite insgesamt mit Verbesserungen verbunden. Die Sperrzeiten, die an Werktagen bereits um 18 Uhr eintreten, ermöglichen den Anwohnerinnen und Anwohnern einen ruhigen Feierabend. Auch die verlängerten Sperrzeiten an Wochenenden und Feiertagen sind ein Signal in die richtige Richtung und entlasten die SüdbadenerInnen vor allem in wesentlichen Erholungszeiten vom Fluglärm.

Gleichzeitig muss jedoch darauf geachtet werden, dass sich die verlängerte Sperrzeit nicht in einer erhöhten Taktung der Anflüge während der Tageszeiten widerspiegelt. Denn eine höhere Anzahl an Anflügen würde dem Kompromiss einen schalen Beigeschmack geben. Um dies auszuschließen, hätte Minister Ramsauer auf die geforderten maximal 80.000 Anflüge im Sinne der Stuttgarter Erklärung beharren müssen.

Bedauerlich ist ebenfalls, dass mit einer schnellen Entlastung für die Anwohnerinnen und Anwohner eben nicht zu rechnen ist. Bis zum vollständigen Ausbau des Flughafen Zürich um das Jahr 2020 gelten die Sperrzeiten erst ab 20 Uhr. Darüber hinaus hinterlässt der Kompromiss unnötig Spielraum für den gekröpften Nordanflug. Aufgrund der begründeten Sicherheitsbedenken hätte eine klare Aussage Sinn gemacht.

Es bleibt nun abzuwarten, ob der Schweizer Ständerat diesmal dem vorliegenden Entwurf zustimmen wird. Auch die Schweiz muss nun ihre Kompromissbereitschaft unter Beweis stellen.

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