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09.02.12 –
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die heutige Verabschiedung des interfraktionellen Biopatentantrags ist ein wichtiger Meilenstein in der Biopatentthematik. Denn mit der Verabschiedung legen wir den Grundstein für ein endgültiges Verbot der Patentierung konventioneller Züchtungsverfahren, das auch den Umweg der sogenannten Product-by-Process-Patente zur Erlangung von Patentansprüchen auf Agrarprodukte und Lebensmittel einschließt. Auch das staatliche Monitoring von Biopatenten ist wichtig und richtig, ebenso wie die Verpflichtung, mit den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen in den Dialog zu treten. Letzteres ist mir als Baden-Württemberger natürlich besonders wichtig, wo die „Politik des Gehörtwerdens“ zentrales Anliegen der grünroten Landesregierung ist.
Als passionierter Volleyballer würde ich sagen: Das Parlament hat nach einer guten „Annahme“ sauber „gestellt“, jetzt muss die Bundesregierung „verwandeln“. Gerade auf der Ebene der nationalen Gesetzgebung, also im deutschen Patentgesetz, muss die Bundesregierung die notwendigen Korrekturen jetzt schnell umsetzen.
Das dringend notwendige staatliche Monitoring der angemeldeten und erteilten Biopatente muss kommen. Und es muss institutionell dort angesiedelt werden, wo das erforderliche Wissen um die durch Biopatente möglicherweise ausgelösten Probleme für die Praxis vorhanden ist. Dies ist zweifelsohne im Geschäftsbereich des BMELV der Fall.
Es ist aber auch absehbar, dass die Änderungen der EU-Biopatentrichtlinie, die wir in unserem Antrag ebenfalls einfordern, mit langwierigen und schwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene verbunden sein werden. Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sind sich heute einig, was den grundlegenden Forderungskatalog angeht. Daraus ergibt sich für die Bundesregierung die Pflicht, die interfraktionelle Initiative aufzugreifen und sich in der EU mit aller nötigen Ausdauer und Energie für die Interessen der deutschen Landwirte, Züchter und letztlich auch der Verbraucher einzusetzen.
Es ist äußerst bedauerlich, dass die Koalitionsfraktionen in der Schlussphase der Verhandlungen die Fraktion Die Linke aus dem interfraktionellen Prozess ausgeschlossen haben. Wenn die Linksfraktion deshalb heute einen eigenen Antrag vorlegt, ist das verständlich. Wir bedauern aber, dass es dazu kommen musste. Wir teilen viele der darin angesprochenen Punkte, wie beispielsweise die notwendige Reform der Finanzierung des Europäischen Patentamts, das sich bislang vorwiegend über die Gebühren für erteilte Patente finanziert. Auch die Erweiterung des Patentierungsverbotes auf gentechnisch veränderte Organismen, GVO, tragen wir selbstverständlich mit. Im Interesse der interfraktionellen Initiative haben wir uns dennoch entschlossen, uns zum Antrag der Linksfraktion zu enthalten.
Unser interfraktioneller Antrag heute zielt wie schon erwähnt in weiten Teilen auf die EU-Rechtssetzung. Denn mit Sorge betrachten wir im Hinblick auf den EU-Rechtsrahmen zu Biopatenten die Entwicklungen bei der Einführung der neuen Verordnung über die Schaffung eines „europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung“. Warum? Die neue Verordnung wird sich in ihrer Reichweite sowohl auf die Biopatentrichtlinie als auch direkt auf das deutsche Patentgesetz auswirken – mit möglicherweise fatalen Folgen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind dabei die im deutschen Patentrecht verankerten Regelungen zum Züchter- und Landwirteprivileg in akuter Gefahr.
Die Bundesregierung engagiert sich nach eigener Aussage für eine Klausel, mit der die deutschen Freiräume für Landwirte und Züchter gesichert werden sollen. Das ist gut so, reicht aber noch nicht. Die Verhandlungen sind schließlich noch nicht abgeschlossen, und es besteht aus unserer Sicht das Risiko, dass diese – laut Auskunft der Bundesregierung im Entwurf des Rats vorgesehene – „Unberührbarkeitsklausel“ am Ende doch noch einem Kompromiss zum Opfer fallen könnte. Die Konsequenzen wären verheerend: Alle Bestimmungen des deutschen Patentgesetzes, die über den Rahmen der Biopatentrichtlinie hinausgehen, wären automatisch hinfällig. Landwirte und Züchter, die mit patentgeschütztem Material arbeiten wollen, wären dann der Zustimmung des jeweiligen Patentinhabers unterworfen, außerdem wären Patentlizenzgebühren abzuführen.
Selbst wenn es gelingen sollte, die Unberührbarkeitsklausel für Deutschland zu sichern, dürfen wir auch bei diesem Thema nicht nur an uns selber denken – es wäre höchst bedauerlich und langfristig vermutlich auch kaum haltbar, wenn nur in Deutschland Landwirte und Züchter von patentrechtlichen Einschränkungen befreit wären, ihre Kollegen in den anderen EU-Staaten jedoch nicht. Deshalb bevorzugen wir die auch vom Deutschen Bauernverband geforderte direkte Verankerung des Landwirte- und Züchterprivilegs im EU-Verordnungstext.
Angesichts der schwerwiegenden Konsequenzen, die eine Verabschiedung der Gemeinschaftspatentverordnung ohne die notwendigen Freiräume für die deutsche Land- und Lebensmittelwirtschaft hätte, muss die Bundesregierung in dieser Frage rasch, aktiv und entschlossen agieren.
Die Verschiebung der abschließenden Abstimmung im Europaparlament vom 14. Februar auf März und eventuell sogar Juni ist für die Bundesregierung eine große Chance und auch Verpflichtung, in intensiven und umfassenden Verhandlungen mit den europäischen Nachbarn hier die erforderlichen Fortschritte im Sinne des heutigen Antrags zu erreichen. Daran werden wir Sie messen!
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