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25.07.18 –
Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und muss deshalb genauso behandelt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute (am 25.07.2018) eindeutig klargestellt. Das ist eine sehr gute Nachricht für Bürgerinnen und Bürger, Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft. Das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben gewährleistet. Das europäische Erfolgsmodell ist Gentechnikfreiheit und nicht Gentechnik.
Dass es sich bei technischen Eingriffen ins Erbgut wie beispielsweise mit der Genschere CRISPR um Gentechnik handelt, liegt auf der Hand. Wenn es jemals eine Gentechnik gab, dann diese. Die CRISPR-Erfinderin Emanuelle Charpentier hat selbst eine „strenge Regulierung“ dieser „mächtigen Technologie“ gefordert. Neue Studien haben bisher „übersehene“ ungewollte CRISPR-Nebenwirkungen entdeckt. Die oft bemühte Legende von den „im Endprodukt nicht nachweisbaren Veränderungen“ ist inzwischen widerlegt. Bürgerinnen und Bürger betrachten CRISPR und Co eindeutig als Gentechnik und wollen zu Recht wissen, wenn so etwas in Lebensmitteln steckt.
Regulierung, Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung auch neuer Gentechnik als Gentechnik ist also ganz klar geboten. Alles andere wäre grob fahrlässig und außerdem Verbrauchertäuschung. Julia Klöckner muss jetzt als zuständige Agrarministerin schleunigst ihre Behörden zurückpfeifen, die schon in den Startlöchern standen, den Herstellern möglichst schnell Freibriefe für die Zulassung neuer Gentechnik-Produkte ohne Sicherheitsprüfung auszustellen.
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Agrogentechnik | Pressemitteilungen
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