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18.11.13 –
Die zweite Verhandlungsrunde ist abgeschlossen: EU-Kommission und Mitgliedsstaaten verhandeln munter weiter mit den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP) – als hätte es die NSA-Ausspähaffäre nie gegeben. Weitere Runden sind aber sinnlos, solange nicht ausgeschlossen ist, dass die EU-Delegation von den USA ausspioniert wird und so in ihrer Verhandlungsposition massiv geschwächt wäre.
Die Beteuerungen der Chefunterhändler Garcia Bercero (EU) und Dan Mullaney (USA), die EU-Standards, vor allem im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz, würden nicht aufgegeben, sind wenig überzeugend. Klar ist: Die US-Seite wird einem Abkommen nur zustimmen, wenn die von ihr als "Handelshemmnisse" betrachteten Grundsätze wie das Vorsorgeprinzip beseitigt werden und die Europäer US-Importe wie Genfood ohne Kennzeichnung und Hormonfleisch zulassen. Die von beiden Seiten angestrebte gegenseitige Anerkennung von Standards würde de facto das EU-Schutzniveau unterlaufen, weil es für US-Produkte nicht gelten würde. Damit wären europäische Produzenten unfairer Konkurrenz zulasten von Umwelt und Verbraucherschutz ausgesetzt.
Auch der politische Handlungsspielraum der EU und ihrer Mitgliedsstaaten droht drastisch eingeschränkt zu werden. Jede Normsetzung müsste künftig mit den USA abgesprochen und im Einklang mit dem Abkommen stehen, darauf deuten Informationen aus der EU-Delegation hin. Wie berechtigt diese Sorge ist, zeigt die kürzliche Vertagung einer schärferen EU-Regulierung von Pestiziden mit hormonähnlichen Substanzen, gegen die sich die US-Chemieindustrie erbittert wehrt. Offenbar soll in vorauseilendem Gehorsam der schwierige Verhandlungsbereich Pestizide nicht weiter belastet werden.
Beide Seiten halten an der Einführung umstrittener Investitionsschutz-Regelungen fest, mit denen Unternehmen spezielle Klagerechte gegen Vorgaben erhielten, die ihre Profite schmälern könnten. Damit würden zum Beispiel Anbauverbote für Gentech-Pflanzen anfechtbar. Europäische Standards könnten also durch die Hintertür ausgehebelt werden, sogar von US-Tochterunternehmen europäischer Firmen. Damit würde die demokratische Souveränität der EU und der EU-Mitgliedsstaaten bis auf die Ebene der Bundesländer oder Kommunen grundsätzlich in Frage gestellt.
Ich halte daher den Verzicht auf das Investitionsschutzkapitel, die Herausnahme sensibler Bereiche, wie Landwirtschaft und Verbraucherschutz, aus dem TTIP-Verhandlungspaket und die Aussetzung der Verhandlungen bis zum Abschluss eines Datenschutzabkommens mit der US-Seite für notwendig.
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Agrogentechnik | Pestizide | Pressemitteilungen
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