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27.05.14 –
Wenn Landwirtschaftsminister Schmidt und die Regierungsparteien nicht endgültig als Küchenhelfer der Gentechnikindustrie dastehen wollen, müssen sie dafür sorgen, dass die Bundesregierung am 28. Mai 2014 in Brüssel klipp und klar „Nein“ sagt zum vorliegenden „neuen“ Plan für nationale Ausnahmeregelungen beim Anbau von Gentech-Pflanzen. Schmidt hat schließlich erst letzten Donnerstag im Bundestag mit markigen Worten von „Koch und Kellner“ betont, dass er einen Verhandlungszwang zwischen Staaten und Konzernen über nationale Gentechnik-Ausnahmeregelungen ablehnt.
Der „neue“ Vorschlag ist und bleibt ein Täuschungsmanöver, das zu mehr statt weniger Gentechnik in Europa führen wird. Immer noch sollen Staaten, die den Anbau von Genmais und anderen Gentech-Pflanzen verbieten wollen, mit den Konzernen darüber verhandeln müssen. Das macht Staaten zu Bittstellern und gibt Monsanto und anderen Gentech-Konzernen faktisch die Macht, Zugeständnisse zu erpressen, wie etwa ein „Ja“ bei kommenden Zulassungsentscheidungen. Nationale Ausnahmeregelungen sind in Wahrheit genau das, was die Gentechnikindustrie plant, um endlich EU-Zulassungen für ihre Genpflanzen zu bekommen. Durch das Versprechen solcher Ausnahmen soll der Widerstand aufgeweicht werden. Das wäre der Anfang vom Ende der Gentechnikfreiheit in Europa.
Die Merkelregierung hat erst letzten Freitag in einem Brüsseler Hinterzimmergremium wieder ihr wahres Gesicht gezeigt. Wie schon beim Genmais hat sie sich jetzt bei drei Gensojasorten enthalten – und damit deren Zulassung für den Import befördert. Genau einen Tag nach ihrer großen gentechnikkritischen Show in Bundestag und Öffentlichkeit haben Merkel und Schmidt damit ein weiteres Mal ganz klar im Interesse der Konzerne statt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gehandelt.
Jetzt geht es mit den Gentechnik-Anbauverboten doch schon schneller weiter als gedacht – morgen wird es spannend in Sachen Gentechnik in Berlin und Brüssel.
Nur über Umwege haben wir soeben die neueste Version des Kommissionsvorschlages zu Gentechnik-Anbauverboten bekommen, die schon vom 23. Mai stammt. Außerdem haben wir gerade erst erfahren, dass jetzt doch schon morgen Nachmittag im Brüsseler Ausschuss der Ständigen Vertreter eine Vorberatung und gegebenenfalls Vorabstimmung darüber stattfinden soll.
Der neue Vorschlag hat sich nicht sehr verändert. „Option 1“ ist immer noch drin – es muss also immer noch mit den Antragsteller-Firmen verhandelt werden. Und Verbote müssen nach wie vor begründet werden. Will ein Staat nachträglich verbieten, geht das erst frühestens zwei Jahre nach der Zulassung und muss ebenfalls begründet werden.
Scheinbar hat man bei der EU-Kommission also dem deutschen Agrarminister Schmidt am Tag vor der Formulierung des neuen Texts dann doch nicht so richtig zugehört, als der am 22. Mai 2014 (letzten Donnerstag) im Bundestag Folgendes verkündete:
Bundesminister Christian Schmidt:
Ich begrüße auch ausdrücklich, dass wir davon ausgehen können, dass Koch und Kellner auf der richtigen Seite bleiben, das heißt, dass nicht der Staat, der von der Opt-out-Regelung Gebrauch machen will, mit dem Unternehmen, das einen Antrag stellen will, etwa Verhandlungen führen muss. Das geht so nicht. […]
Die Forderung dass sich der Koch und der Kellner unterscheiden, muss darin aufgenommen werden. Wer das in Europa noch nicht geschrieben hat, der kann heute ja auch zuhören und erfahren, welche Meinung die Bundesregierung zu diesem Thema hat.
Wenn Schmidt zu seinen Worten steht, kann er also auch dem neuen Vorschlag nicht zustimmen. Stimmt er doch zu, stünde das im Widerspruch zu dieser Ankündigung und auch zum letzten Donnerstag verabschiedeten Antrag der Koalitionsfraktionen.
Auch andere wichtige Bedingungen, die im Koalitionsantrag formuliert sind, bleiben im Vorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft unberücksichtigt. So müssten Anbauverbote nach wie vor begründet werden, was sie juristisch angreifbar macht. Ebenso fehlen die im Koalitionsantrag geforderten weitergehenden Koexistenzregelungen gegen gentechnische Verunreinigungen.
All das sind aus unserer Sicht deutliche Anzeichen dafür, dass die Neuregelung ganz im Interesse der Gentechnikindustrie läuft – und dass die dabei nach wie vor nach Kräften von der Bundesregierung unterstützt wird. Von einem Kurwechsel in Sachen Gentechnik keine Spur. Dazu passt auch, dass die Bundesregierung sich bereits letzten Freitag, also nur einen Tag nach der großen gentechnikkritischen Show im Bundestag, sich in Brüssel schon wieder enthalten hat bei der Zulassung dreier neuer Gensoja-Sorten. Genau wie schon beim Genmais befördert sie durch die Enthaltung schon wieder die Zulassung neuer Genpflanzen.
Vom Ablauf her ist es denkbar, dass morgen Vormittag das Bundeskabinett einen Beschluss fasst, wie sich die Bundesregierung am Nachmittag zum Opt-out-Vorschlag verhalten wird. Sie müsste konsequenterweise dagegen stimmen und weitere Beratungen einfordern.
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Agrogentechnik
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