BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Harald Ebner, MdB

Schmidt trödelt bei Saatgutverordnung

Wir werden dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur vierten Änderung der Saatgutverordnung zustimmen. Es handelt sich um eine Umsetzung von EU-Recht und regelt ein Sortenverzeichnis für Obstarten zur Fruchterzeugung, das Grundlage für die europaweite Vermarktbarkeit ist. Der Gesetzentwurf ist urplötzlich als eilig gekennzeichnet in die Debatte gebracht worden. Minister Schmidt hätte die überfällige Änderung nahezu vertrödelt. Die Verbände befürchteten schon eine zu späte Verabschiedung und dass allen, die auf die Umsetzung des Gesetzes angewiesen sind, dadurch Nachteile entstünden. Rede als Text

02.11.16 –

Bundestagsrede von Harald Ebner 10.11.2016

Saatgut

Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur vierten Änderung der Saatgutverordnung werden wir zustimmen. Es handelt sich um eine Umsetzung von EU-Recht und regelt ein Sortenverzeichnis für Obstarten zur Fruchterzeugung, das Grundlage für die europaweite Vermarktbarkeit ist. Das ist durchaus sinnvoll. Es ist allerdings schon höchst erstaunlich, dass wir seit fast drei Jahren im Agrarausschuss nur Berichte und EU-Vorlagen debattiert haben, jetzt aber urplötzlich auch dieser Gesetzentwurf wie einige andere in letzter Zeit als eilig gekennzeichnet ist. Uns hat sogar schon ein Brandbrief der Verbände erreicht, die fürchten, dass die Verabschiedung zu spät erfolgt und dass den Wirtschaftsbeteiligten, die auf die Umsetzung des Gesetzes angewiesen sind, dadurch Nachteile entstehen.Da das Unionsrecht die Umsetzung der Regelung in nationales Recht bis Ende dieses Jahres verlangt und ohne nationale Umsetzung den deutschen Baumschulen Marktprobleme entstehen, begrüßen wir auch eine schnelle Implementierung in deutsches Recht. Herr Minister, dass Sie erst lange gar nichts machen und dann auf den letzten Drücker etwas durchzupeitschen versuchen, sehen wir ja gerade auch bei anderen Gesetzvorhaben. Was sind das für Zustände bei Ihnen, dass sie es nicht gebacken kriegen?Dass das aber selbst bei einer so einfachen Sache wie der Umsetzung einer sehr kurzen, thematisch begrenzten EU-Richtlinie so ist, verwundert mich dann doch; denn Regelungen zu Saatgut und Sorten sind wichtige Stellschrauben, um Biodiversität und die Erhaltung pflanzengenetischer Vielfalt entweder zu fördern oder aber zu behindern. Wir begrüßen deshalb auch die vereinfachten Regelungen für die Erhaltungs- und Amateursorten und freuen uns, dass für die Bitte des Bundesrates eine praktikable Lösung gefunden wurde, nämlich dass nun die Möglichkeit besteht, bis zum Ende des Jahres 2016 alle relevanten Sorten dem Bundessortenamt namentlich zu benennen, ohne dass die Beschreibungen bereits fertig sein müssen; denn das wäre ein kaum zu erfüllendes Unterfangen für mehrere Tausend Sorten.Das zeigt aber schon die Dimension auf, in der dieses Gesetz Folgen hat, und hier stelle ich mir und Ihnen in der Tat die Frage, ob ausreichend gesichert ist, dass das Gesetz auch wirklich umsetzbar ist; denn mehrere Tausend Sorten müssen noch beschrieben werden, mehr als 17 000 (schon gemeldete) Sorten müssen noch in die europäische Sortensystematik überführt werden, und für mehrere Tausend Obstsortenbeschreibungen muss noch die Anerkennung erfolgen. Das ist ein umfassender Erfüllungsaufwand, den ich in der Gesetzesvorlage so nicht wiederfinde.Es muss aber gesichert sein, dass das Gesetz auch umsetzbar ist und dass insbesondere die vielen Sorten, die zur Erhaltung der genetischen Ressourcen beitragen, aber nicht zur kommerziellen Nutzung bestimmt sind, auch eingetragen werden. Dazu müssen die vielen Privatinitiativen und Hobbyverbände, die sich bisher schon um diese Sorten gekümmert haben, dabei unterstützt werden, die notwendigen Beschreibungen zu erstellen. Wenn das nicht passiert, kann man die mit dem Gesetz verbundenen Ziele „Ergänzung der Gesamtliste auch mit Vermehrungsmaterial von Obst, das zur Wahrung der genetischen Vielfalt vermarktet werden soll“ und „Ergänzung der Gesamtliste um Obstsorten, die ohne Wert für den kommerziellen Anbau sind“ nur als leere Phrasen bezeichnen.Ohne finanzielle Förderung oder Übernahme der Sortenbeschreibungen durch öffentliche Einrichtungen wie Institute und Bundesämter wird die Aufnahme der Amateursorten ins Gesetz sogar kontraproduktiv, weil dann viele Sorten schlicht aus Kapazitätsgründen nicht eingetragen würden. Und klar ist auch: Das Bundessortenamt muss entsprechend finanziell und personell gestärkt werden, statt im kommenden Haushalt schon wieder in seinen Mitteln gekürzt zu werden.Grundsätzlich reicht es für die Erhaltung der Biodiversität und alter Sorten nicht, den Aufwand für die Züchterinnen und Züchter und die privat Anbauenden möglichst gering zu halten, sondern es braucht auch eine aktive Politik für den Erhalt. Wer den dramatischen Verlust an Pflanzensorten stoppen will, muss Sortenvielfalt nicht nur tolerieren, sondern aktiv fördern. Das bedeutet: Wir brauchen eine Förderung der Ökozüchtung und eine Förderung der kleinen regionalen Züchter, und wir brauchen Unterstützung nichtkommerzieller Züchtungsinitiativen – und für diese jetzt vor allem eine Unterstützung bei der Katalogisierung und Sortenbeschreibung für die alten Obstsorten.

Rede Harald Ebenr Text

 

Kategorie

Biopatente | Bundestagsreden

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