Interessenskonflikte bei der Risikobewertung?

Sowohl bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) als auch bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in den europäischen und nationalen Regelungen eine Risikobewertung vorgeschrieben. Aber wer führt diese durch? Und sind diese Fachleute neutral in ihrer Prüfung? Wir haben nachgefragt und erschreckende Antworten der Bundesregierung erhalten.

30.07.12 –

Eine von einer Fraktion des Bundestages an die Bundesregierung gestellte „Kleine Anfrage“ ist keine Lappalie, sondern muss von der Bundesregierung nach bestem Wissen und Gewissen und mit der notwendigen Sorgfalt beantwortet werden. Falls für die Beantwortung der Fragen mehr Zeit als die vorgesehenen vierzehn Tage benötigt werden, gibt es ausreichend Möglichkeiten zur Verlängerung dieser Antwort-Frist für die Bundesregierung.

Vor diesem Hintergrund ist die jetzt vorgelegte Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zu möglichen Lobby-Einflüssen auf die Risikobewertung bei Pestiziden, gentechnisch veränderten Organismen oder Lebensmittelzusatz- und –verarbeitungshilfsstoffen eine glatte Leistungsverweigerung.

In den letzten Monaten hatten hochrangige Wissenschaftler immer wieder Hinweise auf bedenkliche Effekte verschiedener Pestizide in namhaften Fachzeitschriften veröffentlicht. Diese Studien wurden überraschend schnell und mit lapidarem Verweis auf angebliche „methodische Mängel“ vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zurückgewiesen.

In unserer Kleinen Anfrage hatten wir deshalb um explizite Aufstellungen der fachlichen Qualifikationen der beim BfR beschäftigten WissenschaftlerInnen sowie der Mitglieder der Expertenkommissionen beim BfR gebeten.

Kategorie

Pestizide

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