
14.02.14 –
Zum Beschluss des Bundesrates, auch Handel und Nutzung von Nachkommen geklonter Tiere sowie von Lebensmitteln von diesen Nachkommen zu verbieten, erklären Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik und Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:
Das Klonen von Tieren ist weder notwendig noch ethisch vertretbar. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen kein Fleisch oder andere Lebensmittel von Klontieren auf ihren Tellern. Das gilt auch für Lebensmittel von Nachkommen geklonter Tiere.
Wenn es nach der EU-Kommission geht, soll der Import und Verkauf von Nachkommen geklonter Tiere und deren Fleisch aber erlaubt sein. Das lehnen wir strikt ab! Wir unterstützen daher den heutigen Beschluss des Bundesrates und fordern die Bundesregierung auf, in Brüssel ein konsequentes Klonverbot durchzusetzen.
Außerdem fordern wir von der Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die unsinnigen Ausnahmen vom Klonverbot gestrichen werden. Es gibt keinen Grund, warum etwa Turnierpferde geklont werden sollten. Das ist unnötige Tierquälerei und nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt für die die Ausnahmeregelung für ein Klonverbot für Geflügel.
Das Klonverbot hat auch angesichts der laufenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA eine hohe Brisanz. In den USA ist Klonfleisch seit 2008 zugelassen. Bundesregierung und EU-Kommission müssen sich dafür einsetzen, dass Klonprodukten jetzt nicht Tür und Tor nach Europa geöffnet werden.
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Agrogentechnik | Biopatente | Pressemitteilungen
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