Schmallenberg-Virus ernst nehmen

Das Schmallenberg-Virus ist ganz offensichtlich bei uns in Schwäbisch Hall und Hohenlohe angekommen. Baden-Württemberg gehört allerdings mit 19 gemeldeten Fällen bislang zu den am wenigsten betroffenen Bundesländern. Trotzdem müssen wir das Thema ernst nehmen. Das tut die Politik auch – nächste Woche werden wir uns im Agrarausschuss wieder damit befassen.

24.02.12 –

Schmallenberg-Virus ernst nehmen

Harald Ebner zum Auftreten erster Fälle desSchmallenberg-Virus in den Kreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohe:

Das Schmallenberg-Virus ist ganz offensichtlich bei uns angekommen. Baden-Württemberg gehört allerdings mit 19 gemeldeten Fällen bislang zu den am wenigsten betroffenen Bundesländern. Trotzdem müssen wir das Thema ernst nehmen. Das tut die Politik auch – nächste Woche werden wir uns im Agrarausschuss wieder damit befassen.

Das Schmallenberg-Virus ist vor allem ein Problem für die Tierhalter, die nach derzeitiger Rechtslage keine Entschädigung bekommen. Außerdem haben schon mehrere Länder einen Importstopp für lebende Rinder, Schafe und Ziegen unter anderem aus Deutschland verhängt. Eine Gesundheitsgefahr für Menschen besteht zum Glück sehr wahrscheinlich nicht.

Um die neue Krankheit einzudämmen, brauchen wir eine Meldepflicht auf nationaler und auf EU-Ebene, denn Viren machen schließlich nicht an Staatsgrenzen halt. Die nationale Meldepflicht wird vorbereitet und soll schon  ab März gelten. EU-Gesundheitskommissar John Dalli dagegen zögert leider und versucht, das Thema herunterzuspielen und an die bisher hauptsächlich betroffenen  Länder abzuwälzen. Das halte ich für unverantwortlich. Die bisherige Ausbreitung des Schmallenberg-Virus zeigt, dass es früher oder später ohnehin europaweites Thema sein wird.

Ein Impfstoff ist laut dem zuständigen Friedrich-Loeffler-Institut inzwischen in der Entwicklung, nachdem die Pharmaindustrie zunächst gezögert hatte. Es ist aber noch nicht abzusehen, wann er bereitstehen wird. Bis dahin kann nur versucht werden, die Tiere vor Insektenstichen zu schützen, über die das Virus übertragen wird.

Eine Meldepflicht für das Schmallenberg-Virus auf EU-Ebene oder ein Eintrag in das internationale Tierseuchenregister ist auch notwendige Voraussetzung für eine Entschädigung der betroffenen Tierhalter. Denn auch das deutsche Tierseuchengesetz greift hier nicht – danach gibt es nur Entschädigungen für Tiere, die auf Anordnung von Behörden getötet wurden oder ohnehin hätten getötet werden müssen. Beim Schmallenberg-Virus handelt es sich aber vor allem um Totgeburten.

Um in Zukunft Tierhaltern kurzfristig auch in Fällen neuartiger, bisher unbekannter Krankheiten wie aktuell dem Schmallenberg-Virus mit Unterstützungsleistungen helfen zu können, halten wir die Einrichtung eines eigenen Fonds für diesen Zweck auf EU-Ebene für sinnvoll.

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