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12.03.13 –
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kostenentwicklung der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm“ (siehe Anhang) erklärt Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen) aus Schwäbisch Hall/Hohenlohe und stellvertretendes Mitglied im Bundestags-Verkehrsausschuss:
Was uns die Bundesregierung als Antwort auf unsere Kleine Anfrage zur Kostenentwicklung bei der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm anbietet, ist eine Missachtung des parlamentarischen Fragerechts.
Nach den Kostenexplosionen beim Berliner Flughafen und dem Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 ist es mehr denn je Aufgabe des Parlaments, die Kostenentwicklung bei Großprojekten des Bundes kritisch zu begleiten und nachzuhaken, wie sich die einzelnen Projekte aus der Kostenperspektive entwickeln. Nur so ist es dem Parlament möglich, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und politisch rechtzeitig gegenzusteuern.
Doch was uns die Bundesregierung als Antworten auf unsere Fragen zum Bundesschienenprojekt Wendlingen-Ulm anbietet ist nichts anderes als eine Farce. Unsere Fragen 1 bis 11 werden mit gerade einmal fünf Sätzen gemeinsam beantwortet, wobei die Frage 5 absichtlich unterschlagen wird. Die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort vom 6. März 2013, dass die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm Ende 2020 zeitgleich mit Stuttgart 21 in Betrieb genommen werden soll und deshalb auch keine steigenden Kosten zu erwarten seien. Dabei hat der DB-Aufsichtsrat, in dem drei Regierungsvertreter sitzen, einen Tag zuvor bestätigt, dass mit der Fertigstellung von Stuttgart 21 frühestens 2022 zu rechnen ist. Die Bundesregierung will uns tatsächlich weis machen, dass sie von den in den Medien genannten Mehrkosten nichts wisse. Und das, obwohl die Zeitverzögerungen im Zusammenspiel mit Stuttgart 21 hinlänglich bekannt sind.
Die Bundesregierung speist das Parlament mit simulierten Antworten ab. So auch auf unsere Frage hinsichtlich möglicher bautechnischer Schwierigkeiten im Karst der Schwäbischen Alb. Lapidar wird hier darauf verwiesen, dass Planungen und Realisierung an Bundesschienenwegen nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Will die Bundesregierung ernsthaft behaupten, dass Planungen und Realisierung von Bundesstraßen hingegen nicht nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden? Denn dort stoßen Arbeiten auf massive geologische Probleme, die offensichtlich nicht ohne Weiteres beherrschbar sind, wie das Beispiel des Kramertunnels im Zuge der B23 bei Garmisch-Partenkirchen, zeigt.
Ganz offenbar hat man im Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nichts aus den Kostenexplosionen der jüngsten Vergangenheit gelernt. Im Gegenteil! Hinweise werden ignoriert, Fragen nicht beantwortet und die Augen werden vor möglichen Kostentreibern bewusst verschlossen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger und dem Kontrollrecht des Parlaments sieht anders aus.
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