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23.10.12 –
Zur Importzulassung der gentechnisch veränderten Maislinie MIR 162 durch die Europäische Kommission erklärt Harald Ebner, Sprecher für Agro-Gentechnik:
Die Zulassung eines Gen-Maises ohne zuständigen EU-Kommissar ist ein Affront der Europäischen Kommission. Eine Woche nach dem Rücktritt John Dallis peitscht die EU-Kommission in einem Hauruck-Verfahren die Zulassung durch, obwohl die Risiken des im MIR 162 enthaltenen Insektengiftes für Mensch und Umwelt kaum erforscht sind. In einem intransparenten Verfahren Entscheidungen ohne den Kommissar als letztendlich verantwortliche Person zu treffen, schürt unnötig Politikverdrossenheit.
Auch Verbraucherschutzministerin Aigner trägt Mitverantwortung an dieser Misere. Noch im September enthielt sich ihr Ministerium trotz erheblicher Bedenken des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Abstimmung im zuständigen Ausschuss und machte damit den Weg erst frei für die Entscheidung der Kommission.
Solange sich nicht Dallis designierter Nachfolger Borg in die Materie eingearbeitet hat, sollten Bundesministerin Aigner und die EU-Kommission keine weiteren Import- oder gar Anbauzulassungen von gentechnisch veränderten Pflanzen erlauben. Die jüngst veröffentlichte Lebenszeit-Fütterungsstudie mit dem Gentech-Mais Nk603 hat erneut gezeigt, dass die bisherige Risikobewertung auf nationaler und EU-Ebene die Risiken von Gen-Pflanzen systematisch unterschätzt. Der Wechsel im Kommissariat sollte daher für die dringend notwendige Neuaufstellung der Risikobewertung und die Bereinigung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA von Lobby-Einflüssen genutzt werden.
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HINTERGRUND:
Das Zulassungsverfahren für Gentechnisch veränderte Pflanzen läuft seit 1. Januar 2012 in mehreren Stufen ab:
Bis Ende 2011 wurde über Zulassungsanträge für Gentech-Pflanzen bei fehlender Mehrheit im StALuT noch in den fachlich beteiligten Ministerräten für Agrar und Umwelt beraten, wodurch eine gewisse Öffentlichkeit über die laufenden Verfahren hergestellt wurde. Die Sitzungen von StALuT und Berufungsausschuss sind dagegen nicht öffentlich, auch die Tagesordnungen werden i. d. R. erst wenige Tage vor Sitzungsbeginn veröffentlicht. Protokolle über die Ergebnisse der Sitzungen erscheinen dagegen erst mit einigen Wochen Verzögerung. Dadurch ist eine kritische Begleitung der Zulassungsverfahren durch die Öffentlichkeit oder auch durch die nationalen Parlamente oder das Europaparlament kaum möglich, zumal konkret die deutsche Bundesregierung wiederholt eine klare Aussage über ihr Abstimmungsverhalten im Vorfeld der Sitzungen verweigert hat.
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