

29.02.12 –
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Vernichtung von unbeabsichtigt mit Gentechnik verunreinigtem Saatgut erklärt Harald Ebner:
Das Urteil ist eine gute Nachricht für Verbraucher, Landwirte und Imker, die keine Gentechnik auf Teller und Acker wollen. Für den übergeordneten Schutzzweck im Gentechnikgesetz ist es unerheblich, ob gentechnische Saatgut-Verunreinigungen absichtlich oder aus Versehen erfolgen. Das Bundesverwal-tungsgericht hat heute noch einmal klargestellt: Ohne Anbauzulassung darf keine Gentech-Pflanze auf den Acker. Das ist wichtig, denn ohne Untersuchungen zu möglichen Risiken solcher Pflanzen würden Umwelt und Verbraucher zu Versuchskaninchen.
Damit wird das Prinzip der Nulltoleranz gestärkt und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Gentech-Pollen im Honig bestätigt, wonach es unerheblich ist, ob eine Verunreinigung vorsätzlich oder unwissentlich erfolgt. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die zuständigen Behörden, in solchen Fällen die Vernichtung von unbeabsichtigt mit Gentechnik verunreinigtem Saatgut anzuordnen – auch wenn es schon ausgebracht wurde. Die Bundes-regierung muss dieses Nulltoleranz-Prinzip kompromisslos auf EU-Ebene verteidigen und darf sich nicht, wie bei den Futtermitteln, auf seine Aufweichung einlassen.
Wir fordern zur Unterstützung der betroffenen Landwirte, Verarbeiter, Lebensmittelhersteller und Imker einen Entschädigungsfonds einzurichten, der durch Abgaben der Anbieter von gentechnisch veränderten Pflanzen gespeist wird – und keinesfalls vom Steuerzahler.
Ein gegenteiliges Urteil hätte der schleichenden Saatgutverunreinigung Tür und Tor geöffnet und damit das langfristige Aus der gentechnikfreien und ökologischen Landwirtschaft bedeutet. Bereits eine Verunreinigung von 0,3 Prozent bedeutet bis zu zweitausend Rapspflanzen pro Hektar, deren Gene sich durch Auskreuzung unkontrolliert ausbreiten.
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