Weichen für Gentechnikfreiheit stellen

Auf der Cartagena-Konferenz werden wichtige Stellschrauben gedreht, die den Kurs der Gentechnik-Frage in Europa mitbestimmen. Landwirtschaftsministerin Aigner darf in Indien nicht den Rückwärtsgang einlegen, sondern muss die Absicherung gentechnikfreier Landwirtschaft und Imkerei auf völkerrechtliche Füße stellen.

30.09.12 –

Anlässlich des Beginns der 6. Vertragsstaatenkonferenz zum Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit und den grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen am 1. Oktober in Hyderabad/Indien erklärt Harald Ebner, Sprecher für Agrogentechnik:

Auf der Cartagena-Konferenz werden wichtige Stellschrauben gedreht, die den Kurs der Gentechnik-Frage in Europa mitbestimmen. Landwirtschaftsministerin Aigner darf in Indien nicht den Rückwärtsgang einlegen, sondern muss die Absicherung gentechnikfreier Landwirtschaft und Imkerei auf völkerrechtliche Füße stellen. Die vorliegende Konkretisierung zur Anwendung sozioökonomischer Kriterien bei Zulassungsentscheidungen zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) darf von Deutschland nicht blockiert werden.

Bisher werden bei der Bewertung des Imports und Anbaus von GVO die wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen komplett außen vor gelassen. Nur durch das aktive Ausblenden dieser Risiken kann die Europäische Kommission EU-weit bindende Anbauzulassungen aussprechen. Solche Risiken ergeben sich beispielsweise durch die zufällige oder unvermeidbare Verunreinigung von Lebensmitteln und Saatgut mit GVO und die daraus entstehenden Kosten für Analysen und getrennte Warenströme, die derzeit vollständig der gentechnikfreien Produktion aufgebürdet werden.

Ein Versuch der Europäischen Kommission, den Mitgliedsstaaten das Recht einzuräumen, nationale Anbauverbote auszusprechen, scheiterte im Juni nicht zuletzt an der deutschen Blockadehaltung im Umweltministerrat. Ihre Ablehnung begründete die Bundesregierung mit rechtlichen Bedenken in Bezug auf WTO-Regeln: Namhafte EU-Rechtswissenschaftler kommen jedoch zu dem Schluss, dass das Cartagena-Protokoll gegenüber den WTO-Abkommen in dieser Frage die vorrangig anzuwendende völkerrechtliche Grundlage darstellt.

Kategorie

Agrogentechnik

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