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01.02.13 –
Zum beschränkten Einsatzverbot der EU-Kommission für drei Pestizidwirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide zum Schutz der Bienen erklärt Harald Ebner, Sprecher für Agro-Gentechnik:
Mit dem Moratorium der EU-Kommission ist ein bedeutender erster Schritt hin zu einem besseren Bienenschutz getan. Nach den Erkenntnissen aktueller Studien von EFSA und Europäischem Parlament ist das vorgeschlagene Einsatzverbot für die drei Wirkstoffe bei bienenattraktiven Kulturpflanzen zumindest bis zum Vorliegen weiterer Daten zwingend.
In Deutschland bestehen zwar Einschränkungen beim Einsatz von Neonicotinoiden, diese sind notwendig, aber nicht ausreichend: So werden Neonicotinoide auch bei uns nach wie vor zur Beizung von Raps eingesetzt. Die Bundesregierung darf die vorhandenen Beschränkungen für Neonicotinoide nun nicht zum Vorwand nehmen, um weitergehende Vorschläge der Kommission abzulehnen. Wir fordern die Regierung Merkel auf, das Vorhaben der Kommission aktiv zu unterstützen und ihre bisherige, sich als falsch erwiesene Haltung zu korrigieren, es bestünde kein Handlungsbedarf bei der Bienengefährdung durch Pestizide. Diese Haltung war in der Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage der bündnisgrünen Fraktion zum Thema klargeworden. Während Aigners französischer Amtskollege Le Foll bereits im vergangenen Jahr das Beizmittel Thiometoxam verboten hat, glänzt bislang Aigners Ministerium durch Untätigkeit.
Der Kommissionsvorschlag ist wichtig, reicht aber nicht aus, um die Bienen hinreichend sicher vor weiteren Vergiftungen zu bewahren. So wird der Einsatz dieser Insektizide nach dem Kommissionsvorschlag nicht bei allen für Bienen und andere blütenbestäubende Insekten attraktiven Pflanzenarten verboten. Und wenn das Verbot erst ab Juli dieses Jahr gelten soll, werden Bienen unnötig für ein weiteres Anbaujahr dem Gift ausgesetzt, weil es bereits mit dem Saatgut ausgebracht wird. Nicht nachvollziehbar ist auch, warum das Moratorium auf zwei Jahre befristet sein soll, denn Schädigungen von Bienen, anderer Insekten und in Folge sogar ganzer Ökosysteme durch Neonicotiniode sind inzwischen umfassend wissenschaftlich dokumentiert. Aus Gründen des Vorsorgeprinzips darf ein Verbot dieser hochgiftigen Substanzen erst dann aufgehoben werden, wenn ein Risiko für Bienen und Umweltsicher ausgeschlossen werden kann.
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