Glyphosatfreie Lerchenfenster

Die Antwort aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium lässt keine Zweifel offen: eine Verwendung von Glyphosat zur Anlage von Lerchenfenstern ist nicht zulässig, weil eine solche Nutzung nicht den bei der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten entspricht. Das hat mit „Stimmungslage“, „Propaganda“ und „Grünen Falschbehauptungen“ denkbar wenig zu tun. Der Bauernverband täte gut daran, zur sachlichen Debatte und zu gegenseitiger Achtung zurückzukehren. Gut, dass das Landwirtschaftsamt jetzt die einzig richtige und gesetzeskonforme Entscheidung getroffen hat. Den Einsatz des Allround-Pflanzenvernichters Glyphosat, der unbestritten stark die Artenvielfalt beeinträchtigt, als Naturschutzmaßnahme staatlich zu belohnen, ist schon ziemlich widersinnig. Antwort zur Anfrage beim Bundestag

01.07.16 –

Kategorie

Glyphosat | Pestizide

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