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01.09.11 –
Berlin, 01.09.2011: Zu den aktuellen Meldungen über Atembeschwerden und Pflanzenschäden als Folge des Einsatzes von Clomazone-haltigen Herbiziden in Mecklenburg-Vorpommern und dem gestern vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf der Pflanzenschutzgesetz-Novelle erklärt Harald Ebner:
Nach dem „Brasan“-Skandal von 2001 ist es erneut zu Abdrift-Problemen mit Clomazone-haltigen Herbiziden gekommen. Offenbar ist dieser leicht flüchtige Wirkstoff mit den bisherigen Anwendungsauflagen nicht in den Griff zu bekommen. Dabei ist Clomazone nicht einmal der einzige Wirkstoff im jetzt eingesetzten Mittel „Colzor Trio“ der Firma Syngenta: Bereits 2009 war die Zulassung des Präparats wegen des ebenfalls als problematisch ein-geschätzten Wirkstoffes Napropamid vorübergehend ausgesetzt worden.
Der aktuelle Fall bestätigt unsere grundsätzlichen Forderungen nach einer konsequenten Reduktionsstrategie für Pestizide. Eine intransparente, stark industrieabhängige Risikobewertung bei der Zulassung von Pestiziden gefährdet den Umwelt- und Verbraucherschutz ebenso wie die nicht konkret definierte „gute fachliche Praxis“, deren Einhaltung die Grundlage für Anwendungsgenehmigungen ist. Die Probleme in Mecklenburg-Vorpommern sind ein Warnsignal an die Bundesregierung, den gestern vom Kabinett beschlossenen Entwurf des neuen Pflanzenschutzgesetzes noch einmal grundsätzlich zu überarbeiten.
Wir fordern von der Bundesregierung, den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz um konkrete Reduktionsziele und Maßnahmen zur Erforschung, Entwicklung und Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen zu erweitern. Außerdem muss der illegale Einsatz von Pestiziden konsequent sanktioniert werden.
Mit dem Gesetzentwurf in seiner jetzt beschlossenen Form verkauft die Bundesregierung unsere kostbarsten Güter – Umwelt-, Wasser- und Gesundheitsschutz – an die Pestizidindustrie. De Entwurf ist eine herbe Enttäuschung und fällt zum Teil sogar hinter Europäische Regelungen zurück. Die sogenannte "Gute Fachliche Praxis" ist laut Entwurf nicht rechtsverbindlich, auch fehlen wichtige Zielvorgaben wie Erhöhung der Biodiversität in der Agrarlandschaft.
In wichtigen Fällen wurde die Einbindung des Umweltbundesamtes (UBA) als Einvernehmensbehörde zu Lasten von Umwelt und Verbrauchern eingeschränkt. Das ist nicht nachvollziehbar, denn schon bisher musste das UBA in fast 20 Prozent der Fälle sein Veto einlegen, weil das federführende Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Risiken von Pestiziden nicht intensiv genug prüft.
Insbesondere beim Einsatz von Pestiziden in Natur- und Wasserschutzgebieten sowie in Trinkwassergewinnungsgebieten sind erhebliche Nachbesserungen im Gesetzesentwurf zwingend notwendig, um massive Schädigungen der Umwelt, Gewässer und Gesundheit zu verhindern. Dafür brauchen wir zum Beispiel verbindliche Mindestabstände beim Einsatz von Pestiziden in Gewässernähe.
Auch Regelungen für gebeiztes Saatgut fehlen im Gesetzentwurf. Dabei hat das Bienensterben im Jahr 2008 in Baden-Württemberg infolge einer Vergiftung durch gebeizten Mais gezeigt, wie notwendig eine solche Regulierung ist.
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