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17.11.11 –
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Lärmschutz an der Rheintalbahn" (Bundestagsdrucksache 17/7571) der Abgeordneten Kerstin Andreae, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/7571) liegt jetzt vor. Wir haben darin gefragt, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um den zu erwartenden Schienenlärm an dieser zentralen neuen Fern-Gütertrasse für die Betroffenen erträglich zu machen
Der viergleisige Aus- und Neubau der Eisenbahnstrecke zwischen Karlsruhe und Basel ist eines der bundesweit wichtigsten Infrastrukturgroßprojekte. Als Zulaufstrecke zu den Neuen Eisenbahn Transversalen (NEAT) der Schweiz hat die Bundesrepublik Deutschland 1996 garantiert, den Anschluss an das erweiterte schweizerische Schienennetz zur geplanten Fertigstellung im Jahr 2017 bereitzustellen. Seit nunmehr 25 Jahren plant der Bund den Aus- und Neubau der Rheintalbahn und hat das Projekt im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlich“ eingestuft. Der durchgängige Ausbau der Rheintalbahn auf eine vier- gleisige Strecke soll durch die Entmischung von Güter- und Personenverkehren zur deutlichen Erhöhung der Streckenkapazität sowie zur Verkürzung der Transport- und Reisezeiten beitragen.
Bereits heute leiden die Anwohner der Rheintalbahn in dichtbebauten Wohn- und Siedlungsgebieten massiv unter Schienenlärm. Die Prognosen bis 2025 zeigen, dass man auf der Rheintalbahn streckenweise mit Zügen im 3-Minuten- Takt rechnen muss. Da das Rheintal dicht besiedelt ist und die Strecke etliche Gemeinden durchschneidet, wird im 2009 eingerichteten Projektbeirat aus Bund, Land, Kommune, Deutscher Bahn AG (DB AG) und Bürgerinitiativen sowohl über Trassenvarianten als auch über eine Verbesserung des Lärmschutzes diskutiert. Grundlage des Projektbeirats ist, dass man sich ausdrücklich nicht gegen die Notwendigkeit des Ausbaus der Rheintalstrecke richtet, sondern mit Nachdruck eine lärmarme und umweltschonende Ausführung des Projekts fordert. In bereits planfestgestellten Abschnitten im Katzenbergtunnel und südlich davon kommen deshalb besonders innovative Lärmschutzmaßnahmen zum Einsatz. Deren Ausnahmegenehmigungen führen jedoch zu einem hohen bürokratischen Aufwand und ziehen langwierige Genehmigungsverfahren nach sich.
Wir wollten in unserer Kleinen Anfrage wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um den Schienenlärm für die Betroffenen erträglich zu machen und in welchem Umfang die Vorschläge des Projektbeirates dabei einfließen.
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Parlamentarische Anfragen | Verkehr
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