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13.12.13 –
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Anbau-Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte „Amflora“ für nichtig erklärt. Das Urteil weist einmal mehr auf die massiven Defizite in den EU-Zulassungsverfahren für Gentech-Pflanzen hin und ist die Quittung dafür, dass EU-Kommission und die Regierungen der Mitgliedsstaaten in den Zulassungsverfahren wiederholt ihre eigenen Regeln missachten und zentrale Rechtsnormen wie das Vorsorgeprinzip ignorieren. Die Zulassung der „Amflora“-Genkartoffel war nicht allein wegen der nun festgestellten Verfahrensfehler, sondern insbesondere wegen der in den Kartoffeln enthaltenen Resistenzgene gegen Antibiotika unverantwortlich.
Das EuGH-Urteil kommt pünktlich zur bevorstehenden nächsten schweren Fehlentscheidung: Nach dem Willen der EU-Kommission soll noch in diesem Winter eine Anbauzulassung für den Gentech-Mais 1507 erteilt werden. Auch bei diesem Zulassungsvorschlag bestehen massive Zweifel, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde – nicht zuletzt wegen seiner Dauer von 13 Jahren.
Noch gravierender ist aber die mehr als lückenhafte und methodisch fragwürdige Risikobewertung: Gefahren für Mensch und Umwelt wie die hohe Dosis der von den Gentech-Pflanzen produzierten Giftstoffe wurden in der Risikobewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA nicht berücksichtigt. Und obwohl sogar die traditionell industriefreundliche EFSA Gefahren für Nützlinge oder gefährdete Schmetterlingsarten befürchtet, will die Kommission diese Risiken erst nach der Zulassung und nur über ein „Monitoring“ prüfen.
Laut Antwort der Bundesregierung sind die Defizite des Zulassungsantrags allen Beteiligten durchaus bewusst. Dennoch gibt es zumindest bisher aus Deutschland keinen Widerspruch zum Zulassungsverfahren oder zum konkreten Antrag. Wenn Angela Merkel sich nicht den Ruf einer Patin der Gentechlobby erwerben will, muss sie jetzt handeln und aktiv für eine Ablehnung des Zualssungsvorschlages werben.
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Agrogentechnik
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