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13.09.17 –
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Italien 2013 kein nationales Genmais-Anbauverbot verhängen durfte. Das Urteil zeigt deutlich: Nationale Anbauverbote für Gentechnik-Pflanzen, die auch die schwarz-rote Bundesregierung den Bürgern als Trostpflaster zu verkaufen versucht, sind alles andere als sicher. Seit 2015 sind solche Verbote zwar durch die europäische „Opt out“-Regelung grundsätzlich möglich. Ob das aber wirklich rechtssicher ist, bleibt fraglich.
Wer wirklich keine Gentechnik auf Deutschlands und Europas Feldern will, darf sie erst gar nicht zulassen. Auch nicht passiv per Enthaltung, wie es die Bundesregierung stets macht. Die schwarz-rote Bundesregierung hat es die komplette Legislaturperiode lang nicht hinbekommen, die Anbauverbote in deutsches Recht umzusetzen. Minister Schmidt ist damit – wie mit allem, was er "angepackt" hat – krachend gescheitert. Die EU-Zulassungen winkt die Bundesregierung regelmäßig per Enthaltung durch.
Der Genmais 1507 dürfte durch diese Politik bald in Europa zum Anbau zugelassen werden. Es ist vollkommen offen, was passiert, wenn eines Tages ein deutscher Agrarbetrieb versuchen würde, sich den Genmais-Anbau zu erklagen. Es ist höchste Zeit, dass eine neue Bundesregierung den Wählerwillen nach Gentechnikfreiheit auf Äckern und Tellern mit entsprechender Politik konsequent umsetzt, statt in Wirklichkeit hinter den Kulissen ein Gentech Comeback auf den Weg zu bringen.
Kategorie
Agrogentechnik
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