Grüne fordern unbürokratische Regelung für Weiterbetrieb alter Solarstromanlagen

Solarstromanlagen, die bis zum Jahr 2000 in Betrieb gingen und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz finanziert wurden, stehen ab Januar 2021 vor einer ungewissen Zukunft. Dann endet das Recht, 20 Jahre lang sauberen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu erhalten.  Die Bundesregierung hat das Problem bisher auf die lange Bank geschoben. In den nächsten fünf Jahren könnten allein 176.000 kleine Solardächer für die Energiewende verloren gehen. Als Grüne setzen wir uns für die Interessen dieser Energiewendepionier*innen ein und haben als bisher einzige Fraktion im Bundestag einen umfänglichen Vorschlag für Pionieranlagen vorgelegt. Hierzu habe ich mich in Schwäbisch Hall gemeinsam mit unserer Landtagsabgeordneten Jutta Niemann und einigen "Solarpionieren der ersten Stunde" ausgetauscht. Anlagen, die älter sind als 20 Jahre, müssen unbürokratisch in der Stromerzeugung und am Netz gehalten werden.  Antrag: dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919140.pdf

23.10.20 –

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