BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Harald Ebner, MdB

Grünlandschutz ist praktizierter Schutz der biologischen Vielfalt

Berlin/Schwäbisch Hall: Der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aus Schwäbisch Hall / Hohenlohe weist die Kritik von Friedrich Bullinger (FDP) am geplanten Umbruchverbot für Dauergrünland der baden-württembergischen Landesregierung zurück.

03.11.11 –

Berlin/Schwäbisch Hall: Der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aus Schwäbisch Hall / Hohenlohe weist die Kritik von Friedrich Bullinger (FDP) am geplanten Umbruchverbot für Dauergrünland der baden-württembergischen Landesregierung zurück.

Die Landesregierung plant rückwirkend zum 1. Juli 2011 ein Umbruchverbot für Dauergrünland. Landwirte dürfen Grünland danach nur noch in Ausnahmefällen zu Ackerfläche umwandeln.

„Die Regierung schafft mit dieser Initiative eine rechtliche Basis für die schon bisher großen Leistungen der baden-württembergischen Bauern im Grünlandschutz. In Baden-Württemberg hat die Grünlandbewirtschaftung eine lange Tradition. Unsere Wiesen und Weiden gehören zu den artenreichsten Kulturlandschaften Europas“, so Harald Ebner. „Dennoch sind bei uns seit 2003 über 20.000 Hektar Dauergrünland verloren gegangen. Eine Regelung ist für den Naturschutz also durchaus bedeutsam“.

Auch das Bundesnaturschutzgesetz gebietet eine Prüfung wesentlicher Eingriffe in den Naturhaushalt durch die Naturschutzbehörden. „Und die Umwandlung von Wiesen und Weiden zu Ackerland ist gerade wegen ihrer Bedeutung für die biologische Vielfalt ein wesentlicher Eingriff“, meint Harald Ebner.

Der agrarpolitische Sprecher und Schwäbisch-Hällische Landtagsabgeordnete der FDP, Friedrich Bullinger, hatte das geplante Umbruchverbot scharf kritisiert und Landwirtschaftsminister Alexander Bonde „überfallartiges Vorgehen“ und eine „Missachtung parlamentarischer Rechte“ vorgeworfen.

„Die zuständigen Abgeordneten wurden frühzeitig über dieses Vorhaben informiert“, erklärt Harald Ebner dazu, „selbstverständlich wird der Gesetzentwurf, sobald er vorliegt, das übliche parlamentarische Verfahren durchlaufen und vom Landtag beraten und beschlossen werden. Herr Bullinger und die FDP sollten erst einmal abwarten, ob die Landwirte tatsächlich ein Problem mit der neuen Regelung haben werden.“

Im Landkreis Schwäbisch-Hall ist zum Beispiel kaum jemand betroffen, da der Grünlandumbruch im Kreis gegen Null tendiert, wie das Landratsamt vor kurzem gemeldet hat. Harald Ebner: „Der Grünlandschutz richtet sich nicht gegen die Bauern, er ist vielmehr in ihrem eigenen Interesse“.

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