BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Harald Ebner, MdB

Bundesregierung und Bahn wollen S21-Kombilösung nicht prüfen

Bundesregierung und Bahn müssen ihre Verweigerungshaltung aufgeben und sofort mit einer ernsthaften Prüfung der von Heiner Geißler vorgeschlagenen Kombinationslösung beginnen. Sie müsste keine Verzögerung bedeuten und wäre außerdem rund eine Milliarde Euro günstiger.

06.09.11 –

Berlin, 06.09.2011:In der heutigen Sondersitzung des Bundestags-Verkehrsausschusses zu Stuttgart 21 haben Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, und Ingulf Leuschel, Bevollmächtigter  der Deutschen Bahn AG, eine Prüfung von Heiner Geißlers Kompromissvorschlag abgelehnt. Geißler hatte mit der Schweizer Beratungsfirma SMA eine Kombinationslösung aus Kopfbahnhof und Tiefbahnhof. entwickelt. Die Bahn hat sich laut Ingulf Leuschel nicht einmal mit den Kosten der Kombilösung beschäftigt.

„Wir fordern die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG auf, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und sofort mit einer ernsthaften Prüfung der Kombinationslösung zu beginnen. Aus unserer Sicht müsste sie keine Verzögerung bedeuten und wäre außerdem rund eine Milliarde Euro günstiger“, sagte der GRÜNE Bundestagsabgeordnete Harald Ebner aus Schwäbisch Hall, der stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages ist.

„Staatssekretär Ferlemann hat heute noch einmal betont, dass der Bund keinen Cent mehr als vertraglich zugesichert für den Bau von Stuttgart 21 ausgeben wird. Da das Land ebenfalls ausgeschlossen hat, Mehrkosten zu übernehmen, würden diese allein bei der Bahn und bei der Stadt Stuttgart  hängenbleiben“, so Harald Ebner, „das sollte erst Recht ein Grund sein, das Einsparpotenzial der Kombilösung ernsthaft zu prüfen“.

„Bundesregierung und Bahn haben scheinbar kein Interesse an einer Konfliktlösung“, ärgert sich Harald Ebner. „Die SPD in Baden-Württemberg und Wolfgang Schuster, der Oberbürgermeister von Stuttgart, haben inzwischen erkannt, dass die Idee der Kombilösung nicht einfach beiseitegeschoben werden darf – und immerhin eine Prüfung zugesagt“.

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