BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Harald Ebner, MdB

Gen-Honig-Urteil des EuGH ist historischer Erfolg

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu gentechnischen Verunreinigungen in Honig ist ein historischer Erfolg für den mutigen Imker Karl-Heinz Bablok und alle Imker-, Umwelt- und Verbraucherverbände, die für reinen Honig und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ohne Gentechnik kämpfen. Honig, der in der EU nicht zugelassene Gentech-Pollen enthält, darf nicht verkauft werden. Damit stellte der EuGH zugleich klar, dass keinerlei gentechnische Verunreinigungen in Lebensmitteln erlaubt sind.

09.09.11 –

Berlin:Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Gentechnik-Verunreinigungen in Honig erklärt Harald Ebner, Sprecher für Agrogentechnik:

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist ein historischer Erfolg für den mutigen Imker Karl-Heinz Bablok und alle Imker-, Umwelt- und Verbraucherverbände, die für reinen Honig und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ohne Gentechnik kämpfen.

Der EuGH stellt mit seinem Urteil unmissverständlich klar:  Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen, der in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist, hat weder im Honig noch in anderen Nahrungsmitteln etwas verloren. Verunreinigte Produkte sind nicht verkehrsfähig und müssen entsorgt werden. Der EuGH bekräftigt in seinem Urteil auch das Verursacherprinzip bei Schäden durch die Anwendung von Gentechnik. Denn es ist laut Richterspruch egal, ob der Pollen „absichtlich“ in den Honig gelangt ist. Aus dem Urteil ergeben sich für die Imker in diesen Fällen Schadenersatzansprüche gegenüber Anwendern von Gentech-Pflanzen.

Welche weiteren konkreten Folgen wie etwa Anspruch auf konkrete Schutzmaßnahmen sich aus dem Urteil ergeben, muss jetzt geprüft werden. Auch eine erneute Zulassung der Genmaissorte MON 810, um die sich der Hersteller Monsanto derzeit bemüht, darf nach dem heutigen Urteil nicht ohne eine umfassende Prüfung der Risiken für Verbraucher erfolgen.

Das Urteil bedeutet in jedem Fall eine Blamage für die Bundesregierung, die bei Futtermitteln bereits eine Aufweichung der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) betrieben hat. Gleichzeitig erhöht der EuGH mit seinem heutigen Spruch auch den Handlungsdruck auf die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten, durch wirksame Regelungen und Maßnahmen den Schutz der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft vor Kontaminationen durch gentechnisch veränderte Pflanzen sicherzustellen.

Die Agrogentechnik ist in Europa offensichtlich gescheitert. Aus Nord- und Südamerika werden jedoch immer noch Futtermittel aus Gen-Soja und -Mais importiert. Statt wie bisher alle EU-Importzulassungen abzunicken, muss sich die Bundesregierung nach dem EuGH-Urteil nun national und auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass auch diese Einfallstor für GVO-Verunreinigungen geschlossen wird.

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Agrogentechnik | Bienen

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