13.11.14 –
Obwohl die Abgeordneten der Großen Koalition unsere Kritik am unnötigen Kartellverfahren gegen Baden-Württemberg in Sachen staatliche Holzvermarktung angeblich teilen und wie wir die Gefahren für eine nachhaltige Waldwirtschaft sehen, haben sie jetzt im Agrarausschuss überraschend und unbegründet gegen unsere Initiative für eine bessere gesetzliche Regelung gestimmt (Antrag "Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Kooperative Holzvermarktung ermöglichen", Drucksache 18/2876). Obendrein hat die Bundesregierung in der Debatte deutlich gemacht, dass sie den klaren Auftrag der Agrarministerkonferenz für eine Anpassung des Bundeswaldgesetzes nur im Schongang aufgreifen will.
Die Große Koalition lässt kommunale und private Besitzer kleinerer Wälder vollkommen im Stich. Die müssen weiter bangen, ob und in welchem Umfang sie zukünftig auf die Unterstützung der bewährten Landesforststrukturen zurückgreifen können. Dabei waren sich im Ausschuss alle Fraktionen darüber einig, dass es eigentlich gar keinen Anlass mehr für das Kartellverfahren gegen die staatliche Holzvermarktung gibt. Der Bundesregierung und selbst den baden-württembergischen CDU-Abgeordneten Alois Gerig, Hermann Färber, Kordula Kovac und Josef Rief scheint das aber offenbar trotzdem vollkommen egal zu sein
Der Wald ist keine Ware, er ist weit mehr als bloß Holzlieferant. Welcher Baum im Wald stehen bleibt, muss auch künftig nicht nur aus rein ökonomischer, sondern auch aus ökologischer Sicht entschieden werden können. Das muss jetzt auch die Bundesregierung in politisches Handeln umsetzen, statt tatenlos zuzusehen, wie das bewährte System der staatlichen Holzvermarktung aus vermeintlichen Wettbewerbsgründen zu Kleinholz gemacht wird, obwohl das eigentlich niemand will – und es auch niemandem etwas bringt.
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