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08.09.11 –
Zum EuGH-Urteil über das nationale Anbauverbot von MON-810-Mais in Frankreich erklärt Harald Ebner, Sprecher für Agrogentechnik der Bundestagfraktion von BÜNDIS 90/ DIE GRÜNEN:
Das EuGH-Urteil zum französischen nationalen Anbauverbot ist kein Persilschein über die Unbedenklichkeit von MON-810-Mais. Es bezieht sich im Wesentlichen auf Formfehler Frankreichs bei der Begründung des Anbauverbots.
Wir gehen davon aus, dass Ministerin Ilse Aigner ihre Hausaufgaben erledigt und das deutsche MON-810-Anbauverbot juristisch wasserdicht ausgestaltet. Schließlich hat sie erst gestern das EuGH-Urteil zu gentechnischen Verunreinigungen in Honig begrüßt. In Deutschland produzierter Honig ist derzeit nahezu garantiert frei von Gentechnik und daher unproblematisch. Dies aber nur, weil hierzulande momentan weder MON 810 noch andere Genpflanzen angebaut werden. Nützlinge wie Marienkäfer sind durch den Monsanto-Mais gefährdet, wie Studien belegen. Umso wichtiger ist es, dass das Verbot Bestand hat und auch in Zukunft kein MON 810 angebaut wird.
Das Monsanto-Urteil gegen Frankreich zeigt, dass die EU-Mitgliedsstaaten mehr Möglichkeiten brauchen, um den Anbau von Gentech-Pflanzen nach dem Vorsorgeprinzip einschränken zu können. Wir fordern daher EU-Kommission und Bundesregierung auf, dem Vorschlag des Europäischen Parlaments für eine Erleichterung nationaler und regionaler Anbauverbote und bessere Haftungsregelungen zuzustimmen und sich in diesem Sinne für eine Verbesserung der EU-Freisetzungsrichtlinie einsetzen. Europa darf auf keinen Fall die Fehler der nord- und südamerikanischen Länder wiederholen, die infolge intensiven Genpflanzenanbaus jetzt mit stark steigendem Pestizidverbrauch, resistenten Superunkräutern und sinkender Bodenfruchtbarkeit zu kämpfen haben.
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