Waldwirtschaft: Bundesregierung muss Kartellamt stoppen

Das Bundeskartellamt hat dem Land Baden-Württemberg jetzt definitiv die Holzvermarktung und Erbringung forstlicher Dienstleistungen im Kommunal- und Privatwald untersagt. Diese Entscheidung ist falsch und muss vor Gericht angefochten werden. Das Bundeskartellamt sieht den Wald nur als Holzlager und ignoriert komplett die vielfältigen Waldfunktionen für das Gemeinwohl. Mehr Einsatz für den Wald hätte es von Union und SPD und nicht von Minister Alexander Bonde gebraucht. Sie dürfen eine Lösung nicht länger verschleppen und müssen das Kartellamt umgehend gesetzlich in Schranken weisen.

16.07.15 –

Das Bundeskartellamt hat dem Land Baden-Württemberg jetzt definitiv die Holzvermarktung und Erbringung forstlicher Dienstleistungen im Kommunal- und Privatwald untersagt. Diese Entscheidung ist falsch und muss vor Gericht angefochten werden. Das Bundeskartellamt sieht den Wald nur als Holzlager und ignoriert komplett die vielfältigen Waldfunktionen für das Gemeinwohl.

Mehr Einsatz für den Wald hätte es von Union und SPD und nicht von Minister Alexander Bonde gebraucht. Sie dürfen eine Lösung nicht länger verschleppen und müssen das Kartellamt umgehend gesetzlich in Schranken weisen. Die Union darf nicht aus parteipolitischem Kalkül die überfällige und notwendige Änderung des Bundeswaldgesetzes auf den Sankt-Nimmerleinstag verschieben. Der seit Januar vorliegende Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine entsprechende Gesetzesänderung im Kabinett muss umgehend verabschiedet werden. Hier ist ein Machtwort der Kanzlerin gefragt.

Jetzt droht in den meisten Bundesländern die Zerschlagung bewährter forstwirtschaftlicher Strukturen, die bislang eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und eine verlässliche preiswerte Holzversorgung gewährleisten. Eine breite Mehrheit der Akteure im Waldbereich von Umweltverbänden, Gewerkschaften über Kommunen, Privatwaldbesitzern bis hin zu Sägewerkverbänden möchte das bisherige System beibehalten.

Wir haben bereits Ende letzten Jahres die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert: Im Bundeswaldgesetz muss endlich klargestellt werden, dass försterliche Tätigkeiten wie die Baummarkierung als waldbauliche Maßnahmen zu werten und damit nicht Teil der Holzvermarktung sind.

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