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Bundestagsrede zu Protokoll zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (BT-Drs. 17/12371)
Wir beraten heute abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Wir kommen damit unserer Verpflichtung nach, die EU-Richtlinie vom 7.7.2010 über Intelligente Verkehrssysteme in nationales Recht umzusetzen.
Ziel der EU-Richtlinie ist es, durch innovative Lösungen und eine intelligente Organisation den Verkehr europaweit effizienter und umweltschonender zu gestalten sowie allen Verkehrsteilnehmern ein hohes Maß an Sicherheit zu ermöglichen. Dazu wird die Europäische Union künftig einheitliche Merkmale entwickeln und festlegen, die beschreiben, welchen technischen und qualitativen Anforderungen Intelligente Verkehrssysteme europaweit erfüllen müssen. Ferner werden die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, diese Spezifikationen künftig anzuwenden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden dafür die notwendigen nationalen Rahmenbedingungen geschaffen. Das unterstützen wir.
Wenn wir unsere Mobilität nachhaltiger gestalten wollen, benötigen wir ein integriertes intelligentes Gesamtverkehrssystem in Europa.
Dazu müssen wir auch neue Technologien fördern und harmonisieren.
Moderne Fahrerassistenzsysteme können neben anderen Verkehrssicherheitsmaßnahmen in hohem Maße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. So verringern insbesondere Technologien wie das elektronische Stabilitätsprogramm ESP, Antiblockiersysteme, Abstandsregeltempomaten, Spurhalteassistenten und elektronische Abbremssysteme erheblich die Gefahr von Unfällen bzw. können sie helfen die Unfallschwere zu reduzieren. Großes Potential besitzen ferner Abbiegeassistenten, die viele schwere bzw. tödliche Unfälle mit Fußgänger und Radfahrern im sogenannten Toten Winkel verhindern könnten.
Die Verkehrswegeinfrastruktur in Deutschland ist sehr dicht und weitgehend vollständig ausgebaut – zumindest im Straßenbereich. Weitere Ausbaumaßnahmen sind oft nicht nur ökologisch fragwürdig sondern zumeist auch nicht finanzierbar. Deshalb lohnt es sich, in intelligente Verkehrs- und Mobilitätssysteme zu investieren, denn mehr Asphalt bedeutet nicht gleichzeitig bessere Mobilität.
Intelligenz ist hier nötig und Intelligenz ist auch möglich. Jeder in Intelligente Verkehrssysteme investierte Euro ist daher ein Gewinn und kann teure Straßenbauinvestitionen sparen.
Denn Mobilität ist mehr als nur Verkehr; wir wollen eine bessere Mobilität für die Menschen erreichen aber Ziel kann es nicht sein, mehr Verkehr zu generieren! Deshalb müssen wir mittels intelligenter Systeme die Verkehrsträger neu und effizient vernetzen.
Auch für eine bessere Auslastung der Infrastruktur und zur Stauvermeidung bieten Kommunikationssysteme zwischen Fahrzeug und Infrastruktur gute Voraussetzungen. Und auch im Bereich des Verkehrs- und Frachtmanagements sowie bei der EU-weiten Bereitstellung von Verkehrs- und Reiseinformation gibt es noch erhebliche Reserven, die durch intelligente Technologien ausgeschöpft werden können.
Es ist daher aus unserer Sicht gut und richtig, dass wir mit dem Gesetz die Richtung einer europäischen Harmonisierung Intelligenter Verkehrssysteme gehen.
Es gibt aber auch eine Kehrseite der Medaille! Bei allem Zuspruch für den Gesetzentwurf dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass beim Einsatz Intelligenter Verkehrssysteme auch verstärkt Daten gesammelt werden. Dies birgt ernst zu nehmende Datenschutzprobleme. Auch erlauben diese Systeme eine verstärkte Kontrolle des Arbeitnehmers durch die Arbeitgeber. Die im Gesetzentwurf festgelegten Grundsätze zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten gehen dabei in die richtige Richtung. Spätestens wenn die EU-Spezifikationen für die jeweiligen Intelligenten Verkehrssysteme feststehen, sollte aber noch dringend überprüft werden, ob Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen vorgenommen werden müssen, um den Datenschutz und den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer ausreichend zu gewährleisten.
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