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Zum Lärmschutz bei der Bahn und der Abschaffung des veralteten Lärmprivilegs "Schienenbonus" erklären Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter (Bündnis 90/Die Grünen) aus Schwäbisch Hall/Hohenlohe und stellvertretendes Mitglied im Bundestags-Verkehrsausschuss, und Dr. Valerie Wilms, Sprecherin für Bahnpolitik der grünen Bundestagsfraktion:
Die jetzige Lösung der Koalition ist leider keine: Der Schienenbonus soll erst mit dem nächsten Bundesverkehrswegeplan fallen - für Neubauprojekte, bei denen dann mit der Planung begonnen wird. Da Schienenneubauten oft Jahrzehnte bis zur Fertigstellung dauern, können übermäßig laute Schienenstrecken auch noch in Jahrzehnten gebaut werden. Unseren Antrag auf sofortige Abschaffung hat die Koalition heute im Verkehrsausschuss abgelehnt. Hinzu kommt: für bestehende Strecken gibt es gar keine Lösung.
Die Bundesregierung scheitert daran, Lärmbetroffenen möglichst schnell zu helfen, denn auch die zweite Maßnahme bricht gerade in sich zusammen: die lärmabhängigen Trassenpreise werden von der EU-Kommission nicht genehmigt. Es wird künftig kaum ein Anreiz bestehen, auf lärmarme Waggons umzurüsten.
Der sogenannte Schienenbonus erlaubt es, Neubaustrecken fünf Dezibel lauter zu bauen, als Straßen. Obwohl die Abschaffung dieses Privilegs politischer Konsens ist, lehnt die Koalition die sofortige Streichung ab. Hintergrund ist die Absicht, noch möglichst viele Kilometer billig planen und umsetzen zu können.
HINTERGRUNDINFORMATION:
Mit dem Gesetzentwurf wird leider auch keine Rechtssicherheit für die Anwohner der Rheintalbahn geschaffen. Denn hier ist lediglich vorgesehen, dass auf den Schienenbonus dann verzichtet werden KANN, wenn die damit verbundenen Mehrkosten vom Vorhabenträger oder einem Dritten getragen werden. Weil das Land Baden-Württemberg und der Bund sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt haben, die Rheintalbahn als Pilotprojekt für die Abschaffung des Schienenbonus zu deklarieren und die anfallenden Mehrkosten vom Land und Bund jeweils zur Hälfte getragen werden sollen, besteht immerhin Hoffnung für die Anwohnerinnen und Anwohner, künftig von besseren Lärmschutzmaßnahmen profitieren zu können. Eine hier schnell wirksame, gesetzliche Verpflichtung dazu hat der jetzt von der Koalition vorgelegte Gesetzentwurf aber leider nicht geschaffen.
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