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09.07.12 –
Unter anderen mit dem parlamentarischen Instrument der schriftlichen Fragen an die Bundesregierung verfolgt Harald Ebner weiterhin das Ziel, das Projekt Stuttgart 21 kritisch-konstruktiv zu begleiten. Doch wieder einmal sieht sich die Bundesregierung außer Stande, auf die sachlich gestellten Fragen fundiert zu antworten. Einmal mehr zieht sie sich auf die bereits mehrfach und gebetsmühlenhaft wiederholte Position zurück, dass es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG handle. Komisch nur, dass sich die Deutsche Bahn AG nach wie vor in 100 prozentigem Besitz des Bundes befindet und noch komischer, dass genau dieser Eigentümer vom Unternehmen und seinen Entscheidungen und Projekten angeblich keine Informationen besitzt. Solcherlei Antworten stoßen daher jedes Mal aufs Neue auf unser vollstes Unverständnis. Sie sind eine Missachtung der parlamentarischen Fragerechte der Abgeordneten und zugleich eine Missachtung des öffentlichen Interesses, das auf die Antworten besteht! Ein interessantes Ergebnis haben die Fragen dennoch ans Licht gebracht. So ist dem Eisenbahnbundesamt und damit der Bundesregierung die Studie der Durth Roos Consulting GmbH „Stuttgart 21 – Hauptbahnhof, Personenstromanalyse (Endzustand)“ bekannt. Die sehr bedenklichen Ergebnisse flossen angeblich in den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 1.1 für die Planung der Fußgängeranlagen ein. In welcher Form und mit welchen Konsequenzen lässt die Bundesregierung in der Beantwortung der Fragen allerdings offen. Etwas anderes als eine Aufgabe der Planung wäre bei dem vernichtenden Urteil der Personenstromanalyse eigentlich kaum denkbar, nähme man deren Ergebnisse ernst.
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