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23.05.16 –
Harald Ebner, Grüner Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Schwäbisch Hall/Hohenlohe und stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss, äußerst sich zur neuen, noch unveröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur „Finanzierung des Ausbaus der Bundesautobahn A6 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030“.
Schwäbisch Hall/Berlin: „Die Bundesregierung duckt sich in der Beantwortung der Fragen zum geplanten Ausbau der A6 als auch zur angestrebten Finanzierung des Projekts erneut weg und vermeidet klare Aussagen“, kritisiert Harald Ebner, Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Schwäbisch Hall/Hohenlohe und stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss, „weder zu einem möglichen Baubeginn noch zur Finanzierung des Ausbauprojekts gibt Staatssekretär Barthle Antworten“.
Ausbau rückt in weite Ferne
Bestätigt wird hingegen, dass die Bundesregierung keinen Änderungsbedarf bei der Einstufung des Vorhabens in den BVWP 2030 sieht. Die Einstufung in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht entspreche den aktuellen Bewertungsergebnissen, den netzkonzeptionellen sowie den umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilungsergebnissen der Bundesregierung, so Barthle in der Antwort auf die Kleine Anfrage. „Der Ausbau der A6 mittels einer soliden Finanzierung über den Bundeshaushalt rückt damit in weite Ferne“, so Harald Ebner, „ die Ausbauversprechungen des Ministers und seiner Staatssekretäre in der Vergangenheit entpuppen sich als heiße Luft, denn nur bei in ausreichender Höhe zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln kann das Projekt über den Bundeshaushalt realisiert werden“. Das geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage hervor. Dass ein Projekt des Weiteren Bedarfs mit geschätzten Baukosten von 850 Milliarden Euro den Vorzug vor Projekten des Vordinglichen Bedarfs erhält, ist äußerst unwahrscheinlich.
Ein „maßvoller Ausbau mit geringerem Finanz- und Ressourcenverbrauch“ könne ein Weg aus dem Dilemma sein, regt Ebner an. Die Bundesregierung hingegen zocke mit den Bedürfnissen der Region, moniert er. Denn nur über einen Wirtschaftlichkeitsnachweis sei die von ihr angestrebte Finanzierung mittels ÖPP überhaupt denkbar. Und der gelte nach aktuellem Stand als keinesfalls gesichert.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur „Finanzierung des Ausbaus der Bundesautobahn A6 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030“ (Drucksache 18/8310).
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