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12.06.13 –
In der heutigen Anhörung hat die große Mehrheit der Sachverständigen den dringenden Handlungsbedarf von Änderungen im deutschen und europäischen Patentrecht bekräftigt. Kleine und mittelständische Züchter müssen heute bis zu sechsstellige Summen aufwenden, nur um mögliche Patentansprüche auf die von ihnen genutzten Pflanzen beziehungsweise die darin enthaltenen genetischen Ressourcen und die Konsequenzen solcher Ansprüche zu recherchieren. Patente auf Nutzpflanzen und -tiere behindern damit die notwendigen Innovationen für neue Sorten mit höherer Resistenz gegen Schädlinge oder einer besseren Dürre- oder Nässe-Toleranz.
Mit einer einzigen Ausnahme waren die Sachverständigen auch einhellig der Auffassung, dass die vom Bundestag schon am 9. Februar 2012 einstimmig geforderten Klarstellungen sofort im nationalen Patentrecht umgesetzt werden können und nicht gegen europäisches Recht oder das internationale TRIPS-Abkommen verstoßen. Die Bundesregierung könnte also noch in dieser Legislaturperiode die in der Anhörung erneut festgestellte Rechtsunsicherheit beseitigen und damit ein wichtiges Signal auch für eine Novellierung der EU-Biopatentrichtlinie setzen.
Damit sind die von der Bundesregierung betonten angeblichen rechtlichen Hürden als pure Ausreden entlarvt. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Agrarministerin Ilse Aigner und Bundeskanzlerin Angela Merkel lassen mit ihrer Zauderei nicht nur Züchter, Landwirte und damit letztlich auch die Verbraucher im Stich. Ihre Haltung ist geradezu eine Einladung an Akteure wie den US-Konzern Monsanto, sich immer neue Patente auf traditionell gezüchtete Pflanzen zu sichern. Noch während der Anhörung wurde bekannt, dass heute vom Europäischen Patentamt (EPA) erneut ein skandalöses Patent auf eine Brokkoli-Sorte von Monsanto erteilt wurde. Solche Patente gefährden den offenen Zugang zu genetischen Ressourcen, der Grundlage der globalen Lebensmittelerzeugung, deshalb ist jedes weitere Zögern unverantwortlich.
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