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30.09.16 –
Auch Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen (BUND, PAN Germany, WECF), unabhängige Wissenschaftler und die Endokrinologische Gesellschaft sowie die französische Behörde für Ernährung, Umwelt und Arbeitsschutz (ANSES) kritisieren den bisherigen EU- Entwurf. Sie beklagen, dass, er zu hohe Anforderungen an die Identifizierung einer Chemikalie als endokrinen Disruptor stellt. Substanzen, bei denen vermutet wird, dass sie eine hormonstörende Wirkung besitzen, will die EU-Kommission weiter zulassen. Das widerspricht dem Vorsorgeprinzip und dem Umgang mit anderen schädlichen Stoffen, z.B. krebserzeugenden Chemikalien. Bei letzteren müssen auch vermutete Schadwirkungen auf den Menschen berücksichtigt werden und sie dürfen nur angewendet werden, wenn sie nicht in die Umwelt gelangen. Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen beim Bundestag hervorgeht, hat die Bundesregierung die Prüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung fällt in diesem Fall beim Schutz von Mensch und Umwelt vor hormonell wirksamen Stoffen hinter andere EU-Länder wie Frankreich oder Schweden zurück. Dringend notwendig wären etwa ein nationaler Aktionsplan und ein Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen. Schmidt und Hendricks dürfen das Problem nicht länger ignorieren, sondern müssen endlich Stellung zu diesem Angriff auf den Umwelt- und Gesundheitsschutz beziehen und sich in Brüssel für eine komplette Überarbeitung der Kriterien einsetzen, die dem Vorsorgeprinzip entspricht. Endokrine Disruptoren sind hormonell wirksame Stoffe, die in das empfindliche Hormonsystem eingreifen und damit die gesunde Entwicklung von Menschen und Tieren stören können. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft können diese Substanzen unter anderem Unfruchtbarkeit, Krebs, Diabetes und neurologische Beeinträchtigungen wie ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) hervorrufen. Föten im Mutterleib, Kleinkinder und Pubertierende sind durch endokrine Disruptoren besonders gefährdet. Die EU-Kommission hat es jahrelang versäumt, wissenschaftliche Kriterien vorzulegen, um die Verwendung bestimmter hormonell wirksamer Stoffe auszuschließen. Doch was sie jetzt vorgestellt hat, ist völlig ungeeignet und schützt nicht vor Hormongiften in Lebensmitteln, Spielzeug und Pestiziden.
fr-online: Verbraucherschutz im Hintertreffen
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