Biopatente stoppen - Grauzonen in Gesetzen bereinigen

Bundestagsrede zu Protokoll zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (Drs.-Nr. 17/10308) Bundesregierung und schwarz-gelbe Koalition haben vorsätzlich die Gelegenheit in den Wind geschlagen, die von allen Fraktionen des Bundestages in interfraktionellen Anträgen geforderten Behebungen der Patentrechts-Defizite im Bereich der Software- und Biopatente anzupacken.

27.06.13 –

Bundestagsrede zu Protokoll zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (Drs.-Nr. 17/10308)

Das Patentrecht macht immer wieder Schlagzeilen. Beispiele sind der Patentstreit zwischen Apple und Samsung oder die kürzlich vom Obersten Gerichtshof der USA abgelehnten Patente auf menschliche Gene. Letztere sind ein Sonderfall der sogenannten „Biopatente“, also Patente auf Lebewesen. Zunehmend kritisch werden auch Patente auf Software diskutiert.

Gleichzeitig gelten gerade in Technologieländern wie Deutschland Patente in vielen Branchen als „Marker“ für die Innovationskraft von Branchen oder sogar von Staaten. Speziell in deutschen Kern-Sektoren wie dem Fahrzeug- oder Maschinenbau werden jährlich Tausende von Patenten angemeldet und erteilt, um damit geistiges Eigentum zu schützen.

Mit der jetzt vorgelegten Novellierung des Patentgesetzes und anderer Gesetze sind eine Reihe von sinnvollen Verfahrenserleichterungen für die Anmelder von Patenten verbunden, wie die elektronische Aktenführung und –einsicht oder die Möglichkeit, Übersetzungen fremdsprachiger Patentschriften auch bis zu 30 Tage nach dem offiziellen Anmeldetag nachreichen zu können. Der erweiterte Recherchebericht gibt Erfindern die Möglichkeit, bereits frühzeitig im Verfahren die Innovationshöhe ihrer Erfindungen und damit die Aussichten auf Erteilung des angemeldeten Patents besser und frühzeitiger einschätzen zu können.

Allerdings haben die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf und die schwarzgelbe Koalition mit ihrem Mini-Änderungsantrag vorsätzlich die Gelegenheit in den Wind geschlagen, die von allen Fraktionen des Bundestages in interfraktionellen Anträgen geforderten Behebungen der Patentrechts-Defizite im Bereich der Software- und Biopatente anzupacken!

Im Bereich der Biopatente liegt seit Februar 2012 ein klarer Auftrag des Bundestages an die Bundesregierung vor: um die wiederholte Erteilung umstrittener Biopatente zu stoppen, soll die Bundesregierung die dafür verantwortlichen Grauzonen im nationalen und europäischen Biopatentrecht bereinigen. Wir dürfen in diesem Parlament stolz auf diesen einstimmigen Beschluss sein!

Die zuletzt erteilten Patente auf Brokkoli, Tomaten, Melonen oder Sonnenblumen standen insbesondere deshalb in der Kritik, weil selbst nach erfolgreichen Einsprüchen gegen unberechtigte Patente auf Züchtungsverfahren und der entsprechenden Korrektur der Patente die Ansprüche auf die mit diesen Züchtungsverfahrenen erzeugten Pflanzen, Tiere und daraus hergestellte Produkte immer noch gültig blieben.

Im Falle des Sonnenblumenpatents wurde der Hauptanspruch auf das Züchtungsverfahren widerrufen. Aber das Öl aus den neu gezüchteten Sonnenblumen bleibt patentiert, obwohl die Produktion dieses Öls mit keinerlei „Erfindung“ verbunden war. 

Auch die Wirkung des berüchtigten Patents auf das äthiopische „Teff“-Getreide basiert auf dem Schutzanspruch auf das Mehl aus diesem Getreide und den daraus abgeleiteten Produkten.

Der Bundestag hat deshalb mit allen Ihren Stimmen, werte Kolleginnen und Kollegen, beschlossen, auch die aus konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren hervorgehenden Produkte in das Patentierungsverbot einzuschließen.

Außerdem forderte der Bundestag auch im nationalen Patentrecht die Klarstellung, dass klassische Züchtungsverfahren auch durch technische Ergänzungen nicht patentierbar werden können.

Es ist beschämend, dass Union und FDP mit ihrem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf diesem gemeinsamen Beschluss von 2012 nicht nachkommen. Gerade der Ausschluss von Patenten auf die Produkte ist jetzt nicht aufgenommen, ebenso fehlt eine Ergänzung zu technisch ergänzten Züchtungsverfahren.

Besonders pikant: die Union schreibt in ihrem vorgestern frisch gedruckten Wahlprogramm, dass sie Patente auf Äpfel ablehne. Noch schizophrener geht’s ja gar nicht! Denn Patente auf Äpfel sind gerade mit diesem Gesetz weiterhin möglich, eben weil die Produkte aus Pflanzen damit weiterhin patentierbar bleiben! Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union stimmen also heute nicht nur gegen den Beschluss des Bundestages, sondern auch gegen Ihr eigenes Programm! Aber was soll’s, der Vorsitzende des CDU-Wirtschaftsrates, Kurt Lauk, hat ja letzte Woche gesagt, dass die Union ohnehin nicht beabsichtige, ihre Wahlversprechen zu erfüllen!

Skandalös ist aber nicht nur der Inhalt der jetzt vorgelegten Novelle, skandalös ist auch, dass sich Union und FDP in den Ausschüssen und im Plenum feige vor einer Debatte über ihren windigen Kompromiss gedrückt haben. Offensichtlich ist die Dauerstreit-Koalition nicht einmal selbst von der jetzt gefundenen Formel überzeugt!

Und dann in Pressemitteilungen zu behaupten, das Gesetz sei in den Ausschüssen „beraten“ oder im Plenum „debattiert“ worden, das grenzt schon an aktive Volksverdummung!

Union und FDP wollen offenbar immer noch nicht begreifen, wie fundamental Patente auf Pflanzen und Tiere in das bisherige „Open Source“-System in Landwirtschaft und Züchtung eingreifen – zumindest wollen sie nicht wirklich dagegen vorgehen!

Die völlig kritiklose Übernahme von Positionen der chemischen Industrie zeigt mehr als deutlich, wessen Interessen diese Koalition mit ihrer Novelle wirklich verfolgt. Die von der Union heute proklamierte „Rechtssicherheit“ wird mit diesem Gesetz vielleicht für Monsanto & Co. gelten. Landwirte, Züchter und Verbraucher müssen dagegen weiterhin befürchten, mit völlig überzogenen Patenten und den damit verbundenen Nutzungseinschränkungen und Kosten konfrontiert zu werden.

Für uns Grüne steht fest: Pflanzen und Tiere sind kein „geistiges Eigentum“, das irgendjemand für sich reklamieren darf. Und eine Tomate, die aus einem nicht-patentierbaren Züchtungsverfahren hervorgeht, darf ebenso wenig patentierbar sein wie ein Ketchup, das ohne weitere „Erfindungsleistung“ aus dieser Tomate gewonnen wird.

Wir haben schon viel zu viel an biologischer Vielfalt verloren, da dürfen wir die sowieso schon rasante Monopolisierung im Saatgut- und Lebensmittelbereich nicht auch noch durch Biopatente verstärken!

Wir werden weiter auf echte Lösungen drängen und im Herbst hoffentlich zeigen können, wie eine Bundesregierung die existenziell wichtige Biopatent-Thematik konsequent angehen kann!


Kategorie

Biopatente | Bundestagsreden

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