Persönliche Erklärung zum Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung

Die in den letzten Monaten zunehmend emotionaler und teilweise aggressiver werdende Debatte um eine gesetzliche Regelung der Beschneidung hat mich zu der Entscheidung gebracht, keinem der beiden vorgelegten Gesetzentwürfe zuzustimmen. Ich habe mich sogar entschlossen, beide abzulehnen, weil ich eine Entscheidung am heutigen Tage für falsch halte.

12.12.12 –

Persönliche Erklärung gemäß § 31 GO-BT zur Abstimmung im Deutschen Bundestag über den Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung (Drucksache 17/11430) sowie über den Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (Drucksache 17/11295)

 

Die in den letzten Monaten zunehmend emotionaler und teilweise aggressiver werdende Debatte um eine gesetzliche Regelung der Beschneidung hat mich zu der Entscheidung gebracht, keinem der beiden vorgelegten Gesetzentwürfe zuzustimmen. Ich habe mich sogar entschlossen, beide abzulehnen, weil ich eine Entscheidung am heutigen Tage für falsch halte. Beide Gesetzentwürfe schaffen nicht die gesellschaftlich tragfähige Grundlage, um die mit der Problematik der Beschneidung von einwilligungsunfähigen Jungen aufgeworfenen Fragen achtsam zu lösen. Stattdessen plädiere ich eindringlich für den Vorschlag eines Moratoriums zur Klärung der gesetzlichen Regelung der Jungenbeschneidung sowie die Einsetzung eines runden Tisches.

Die Plötzlichkeit, mit der das Kölner Urteil eine Debatte über die Jungenbeschneidung ausgelöst hat und die heftigen Reaktionen, sind ein Warnsignal. Sie sind auch Ausdruck einer ungeklärten Situation, ebenso von Ängsten und Aggressionen innerhalb unserer Gesellschaft, die nicht durch eine übereilte Gesetzesänderung ausbalanciert werden können, sondern durch eine Regelung im Hauruck-Verfahren sogar noch verschärft zu werden drohen.

In einer unzureichend reflektierten Ermöglichung der Beschneidung von Jungen sehe ich große Gefahren für unser Rechtssystem, weil dadurch das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Unversehrtheit von Kindern gefährdet werden. Die Beschneidung selbst ist kein harmloser Eingriff. Gleichzeitig ist eine traditionelle Praxis, die seit Jahrtausenden gepflegt wird, nicht durch eine schnelle Gesetzesentscheidung zu regeln. Viele Mitglieder des Bundestages haben in den vergangenen Monaten in ihren Beiträgen erkennen lassen, dass sie sich nach eigener Auffassung mit den komplexen medizinischen, juristischen, religiösen und kulturellen Dimensionen dieser Frage noch nicht mit der gebotenen Ausführlichkeit befassen konnten. Auch den jüdischen und muslimischen Gemeinden in Deutschland ist mit einer Regelung nicht gedient, die auf keiner umfassenden politischen Debatte ruht. Mir ist ausdrücklich daran gelegen, mit den jüdischen und muslimischen Gemeinden in einen intensiven Dialog zu treten und gemeinsam nach einer guten und v. a. gut begründeten Lösung zu suchen.

Der deutsche Bundestag hat gute Erfahrungen damit gemacht, sich bei wichtigen Entscheidungen prinzipieller Art Zeit zu lassen. Dafür trete ich auch in dieser Frage ein.

 

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Bundestagsreden | Persönliche Erklärungen

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