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28.06.12 –
Wie bei kaum einem anderen Wirtschaftszweig wird anhand der Probleme der Imkerei aufgrund der Gefahr von Verunreinigungen mit Gentech-Pollen deutlich, dass eine Koexistenz zwischen Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik in der Praxis nicht funktionieren kann. Das hat jüngst auch Ernst-Ludwig Winnacker, der ehemalige Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, bestätigt. Bienen fliegen gezielt über mehrere Kilometer zu ihren Futterquellen. Das „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs von 2011 hat die Bedeutung dieser Frage wieder ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Zwar haben wir in Deutschland gegenwärtig keinen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Wenn es aber in Zukunft je dazu kommen sollte, sind weite Schutzabstände zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen und den Bienenstöcken der einzige praktikable Weg, den deutschen Honig frei von unerwünschten gentechnischen Verunreinigungen zu halten. Die Bundesregierung darf sich dieser Einsicht nicht länger verschließen.
Kanadische ImkerInnen haben aufgrund der flächendeckenden Kontamination ihres Honigs durch Gen-Rapspollen bereits den europäischen Absatzmarkt weitgehend eingebüßt, ähnliches droht vielen HonigproduzentInnen in Lateinamerika durch den großflächigen Anbau von Gen-Soja. Ein Anbau von Gentech-Pflanzen ohne ausreichende Mindestabstände würde auch bei uns das Aus für viele kleine und mittelständische Berufs- und HobbyimkerInnen bedeuten. Ein mittelständischer Berufsimker, der gentechnikfrei wirtschaften möchte, hätte durch den kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen Kosten von bis zu 15.000 Euro pro Jahr für Analysen zu Verschmutzungen durch Gentech-Pollen zu tragen. Wer würde den ImkerInnen diesen existenzgefährdenden Schaden ersetzen?
Die ImkerInnen bestehen zu Recht darauf, dass ihre Produkte genauso gut vor gentechnischen Verunreinigungen geschützt sein müssen wie andere Lebensmittel auch. Doch seit Jahren werden die berechtigten Schutzansprüche der Imkerei in Bezug auf Schäden durch die Gentechnik juristisch weitgehend ignoriert und ausgeblendet. Auch hier muss endlich das Verursacherprinzip gesetzlich klar umgesetzt werden und der Schadensverursacher haften. Hersteller und Anbauer von GVO müssen endlich zur Begleichung solcher Folge-Schäden durch Gentechnik herangezogen werden.
Das Bundesverfassungsgericht, der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht Leipzig haben klar das Vorsorgeprinzip, den Schutzanspruch von Imkerei, Landwirtschaft und VerbraucherInnen und damit die absolute Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen GVO bestätigt. Das sind wichtige Signale!
Die Nulltoleranz sichert VerbraucherInnenrechte, Wahlfreiheit und die Existenz der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft. Denn gerade für viele kleine und mittlere Unternehmen ist eine Aufweichung der Nulltoleranz ein echter Bärendienst. Sie müssten künftig teure quantitative Analysen statt deutlich günstigerer Ja/Nein-Analysen durchführen. Damit würden der gentechnikfreien Wirtschaft weitere bürokratische und finanzielle Belastungen aufgebürdet. Und was kommt nach dem Fall der Nulltoleranz für Futtermittel und der Nulltoleranz für Lebensmittel? Wird dann auch die Nulltoleranz bei Saatgut in Frage gestellt? Das wäre das absehbare und sichere Ende der gentechnikfreien Landwirtschaft und damit auch der Wahlfreiheit, weil sich diese Verunreinigungen über Auskreuzung ausbreiten.
Natürlich freuen wir uns, dass Ministerin Aigner unserer Forderung, die GVO-Nulltoleranz bei Lebensmitteln zu erhalten, folgen will. Aber wo war Frau Aigner im letzten Jahr, als die Nulltoleranz bei Futtermitteln mit Zustimmung Deutschlands aufgehoben wurde? Einsatz für Sicherheit? Leider völlige Fehlanzeige! VerbraucherInnen müssen auch in Zukunft die Freiheit und die Möglichkeit haben, sich gegen Gentechnik zu entscheiden. Und dazu braucht es die Nulltoleranz, aber keine Lizenz für die flächendeckende Verunreinigung von Lebensmitteln. Jetzt muss die Ministerin auch endlich konsequent handeln und vorangehen! Wir brauchen endlich bundeseinheitliche Schutzabstände zwischen Bienenständen und Gentech-Feldern – und hier reden wir über 5 Kilometer und mehr, nicht nur ein paar wenige hundert Meter. Selbstverständlich muss dabei Bestandsschutz für bestehende Bienenstände gelten.
Wie ernst es Ministerin Aigner mit dem Schutz von Landwirtschaft, Imkerei und VerbraucherInnen ist, muss sie in den kommenden Monaten beweisen, wenn Zulassungsentscheidungen auf EU-Ebene anstehen. Denn bislang hat die Bundesregierung noch keinen einzigen Antrag auf Zulassung von GVO abgelehnt! Hier erwarten wir nicht nur laute Ansagen der Ministerin, sondern klares Handeln – in Berlin und Brüssel!
Der vorliegende Antrag geht in die richtige Richtung, denn jetzt ist die Zeit, endlich klare Regelungen zu treffen, statt weiter Katz und Maus bzw. Vogel-Strauß zu spielen, wie es die Koalition bisher in dieser Frage gemacht hat. Bei einer Novellierung des Gentechnikgesetzes kommt es allerdings auf eine sorgfältige und umfassende Umsetzung statt eines Schnellschusses an. Die Festlegung ausreichend großer, bundesweit einheitlicher Mindestabstände in der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung muss als Schlüsselelement zügig und deshalb zeitlich vor der aufwendigeren Änderung des Gentechnikgesetzes erfolgen.
Wir erwarten von der Bundesregierung jetzt neben der Novellierung des Gentechnikgesetzes im Sinne des Schutzes von Umwelt, VerbraucherInnen und Imkereifolgende Schritte:
Wer etwas zum Schutz der Imkerei, der Bienen (Honig- wie Wildbienen) und der Hummeln und damit eines wesentlichen Teils unserer Ökosysteme beitragen will, darf aber nicht bei der Frage der Agro-Gentechnik stehen bleiben! Blütenmangel in unseren Agrarlandschaften, Pestizidbelastungen, insbesondere durch Neonicotinoide, sind Alarmzeichen, die uns nachdenklich machen müssen.
Im Gegensatz zur Blockadehaltung der Bundesregierung und des Deutschen Bauernverbandes gegen das Greening der EU-Agrarpolitik haben die Imkerverbände erkannt, dass der aktuelle Kurs der Landwirtschaftspolitik nicht zukunftsfähig ist. Ich empfehle die Lektüre der aktuellen „Berliner Erklärung“ der Imkerverbände mit konkreten Forderungen und Vorschlägen dazu, wie die Landwirtschaft bienenfreundlicher gemacht werden kann. Auch das EEG muss bei den Fördervoraussetzungen und der Vergütung so verbessert werden, dass der Anbau von bienenfreundlichen Kulturen und Zwischensaaten wirtschaftlich attraktiv wird.
Meine Damen und Herren, stirbt die Biene, stirbt der Mensch! Bienenfreundliche Agrarpolitik ist daher immer auch menschenfreundliche Agrarpolitik . Dazu gehört auch der Schutz der Imkerei vor den Gefahren der Agro-Gentechnik, damit Honig ein sauberes Naturprodukt bleibt. Frau Ministerin Aigner, es ist höchste Zeit! Handeln sie jetzt!
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