Keine Patente auf Tiere und Pflanzen: Bundestag handelt endlich

Der interfraktionelle Antrag "Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen" wurde nach erster Beratung im Bundestag jetzt in die Ausschüsse verwiesen. Der Antrag wurde maßgeblich von unserer Fraktion vorbereitet. Es ist erfreulich, dass auch die Koalitionsfraktionen den Handlungsbedarf im Biopatentrecht anerkennen - wenn auch aus unserer Sicht nicht weitgehend genug.

20.01.12 –

Zur ersten Beratung des interfraktionellen Antrags „Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen“ (Drucksache 17/8344) am Donnerstag, 19.01.2012, im Bundestag erklärt Harald Ebner:

Der interfraktionelle Antrag, der maßgeblich von unserer Fraktion vorbereitet wurde, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur dringend notwendigen Klarstellung der Grenzen des Patentschutzes bei Nutzpflanzen und –tieren.

Es ist erfreulich, dass auch die Koalitionsfraktionen den Handlungsbedarf im Biopatentrecht anerkennen und bereit sind, einige wesentliche Weichenstellungen vorzunehmen. Das Patentsystem, das eigentlich Innovationen fördern sollte, hat im Landwirtschafts- und Züchtungsbereich genau die gegenteilige Wirkung. Das gilt nicht nur für Verfahrenspatente, sondern auch für Patentansprüche auf Produkte wie Samen, ganze Pflanzen oder gar „essbare Teile“. Solche Patentansprüche sind höchst problematisch, weil sie es den Inhabern ermöglichen, sich die Kontrolle über die gesamte Lebensmittelkette anzueignen. Dies geht zu Lasten von Landwirten und Verbrauchern gleichermaßen.

Aus unserer Sicht ist es dringend erforderlich, auch die Patentierung von Gensequenzen und gentechnisch veränderten Organismen massiv einzuschränken. Denn die Folgen derartiger Patente sind für Landwirte und Züchter genauso verheerend wie Patente im Bereich der konventionellen Züchtung. Die Vielfalt innovativer, kleiner und mittelständischer Zuchtunternehmen – bisher ein wesentlicher Garant für den Züchtungsfortschritt in Deutschland – wird durch zu große Patentreichweiten massiv gefährdet.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um das sogenannte Gemeinschaftspatent – das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung – ist eine breit im Bundestag mitgetragene Initiative wichtig. Bisher ist die in Deutschland bewährte Ausnahme der Patentwirkung für die Tätigkeit von Landwirten und Züchtern dort nicht rechtssicher verankert.

Wir hoffen, mit dem interfraktionellen Antrag jetzt den notwendigen Anstoß für Verbesserungen auf europäischer und nationaler Ebene gegeben zu haben und werden die weitere Entwicklung weiterhin aufmerksam und konstruktiv mitgestalten.

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Biopatente | Pressemitteilungen

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