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25.10.13 –
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Klage von Imkern auf Schutzmaßnahmen gegen gentechnische Verunreinigungen von Bienenprodukten ist aus Sicht von Imkerei und Verbraucherschutz eine herbe Enttäuschung. Denn leider bleibt vor allem die Kernfrage der Klage unbeantwortet: Warum müssen Imkerinnen und Imker eine Verschmutzung ihres Honigs dulden? Sie bleiben damit schlechter gestellt, als Landwirte, die – zu Recht – einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Schutzabstände haben. Die Annahme des Gerichts, das Vermarktungsproblem sei mit der anstehenden Zulassung des Gen-Pollens als Lebensmittel erledigt, trifft in der Realität nicht zu. Denn unabhängig von Zulassungsfragen will die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher keinen Honig, der auf Basis von Gen-Pflanzen erzeugt wurde. Die zu erwartende Zulassung von Mon810-Pollen als Lebensmittel steigert ja nicht die Qualität eines Honigs, der als „ohne Gentechnik“ vermarktet werden soll.
Es ist bezeichnend, dass das Gericht die Hintertür genutzt hat, sich mit der Begründung, dass sich die Klage durch das in nächster Zukunft fehlende Feststellungsinteresse erledigt habe, um eine Grundsatzentscheidung in der Sache zu drücken.
Die Entscheidung zeigt damit einmal mehr, dass hier der Gesetzgeber gefordert ist, die Benachteiligung der Imkerei zu beenden, die sie bislang zu Lebensmittelproduzenten zweiter Klasse macht. Wenn ein Staat die Gentechnik erlaubt, ist er auch in der Pflicht, für die Regelung der daraus folgenden Schäden zu sorgen. Die besonderen Koexistenzprobleme zwischen Anbau von Gentech-Pflanzen und Bienenhaltung rechtfertigen es nicht, die Lasten dieses Konflikts einseitig der Imkerei aufzubürden. Das Gentechnikrecht muss endlich der ökonomischen und ökologischen Bedeutung von Bienen und Imkerei gerecht werden.
Wir fordern daher die neue Bundesregierung auf, das Gentechnikgesetz und die Gentechnikpflanzenerzeugungsverordnung so zu überarbeiten, dass der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Imkerei gleichermaßen sichergestellt wird – zum Beispiel über Mindest-Schutzabstände, die den Flugradius von Bienen berücksichtigen. Dies ist auch angesichts drohender Neuzulassungen für den Anbau von Gentech-Maissorten in der EU dringend erforderlich.
SPD und vor allem die CSU müssen jenseits gentechnikkritischer Sonntagsreden jetzt in den Koalitionsverhandlungen beweisen, dass sie es wirklich ernst meinen mit dem Schutz von gentechnikfreier Imkerei, Landwirtschaft und Verbraucherinteressen. Wer aber wie die Union in Brüssel eine Änderung der EU-Honigrichtlinie vorantreibt und Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen als „natürlichen Bestandteil“ von Honig definieren will, handelt sowohl gegen die Schutzinteressen von Imkerei und Verbraucherschutz als auch gegen das Prinzip der Wahlfreiheit. Denn diese Politik hätte zur Folge, dass Honig selbst dann nicht gekennzeichnet werden müsste, wenn er ausschließlich Gentech-Pollen enthält.
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